Vollstreckungsbescheid erhalten: Was tun? Sofortmaßnahmen & Fristen
Sie erhalten einen Vollstreckungsbescheid, wenn Sie im gerichtlichen Mahnverfahren nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den vorher erlassenen Mahnbescheid eingelegt haben. Im Gegensatz zum Mahnbescheid ist der Vollstreckungsbescheid ein Vollstreckungstitel, mit dem Ihr Gläubiger z. B. eine Lohn- oder Kontopfändung veranlassen können.
Es gibt aber einiges, was Sie tun können, wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt:
- Zustellungsdatum und 2-Wochen-Frist prüfen: Das Datum auf dem gelben Umschlag ist entscheidend. Ab diesem Tag haben Sie exakt zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig.
- Forderung und Kosten prüfen: Prüfen Sie den Gläubiger, die Hauptforderung, Zinsen und ggf. die Inkassogebühren. Wenn die Forderung bereits bezahlt, verjährt oder der Betrag falsch ist, müssen Sie aktiv werden, weil der Gläubiger sonst die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
- Einspruch wegen unberechtigter Forderung einlegen: Ist die Forderung unberechtigt oder zu hoch, legen Sie schriftlich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht ein. Versenden Sie Ihren Einspruch als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.
- Berechtigte Forderung bezahlen: Bezahlen Sie den Gesamtbetrag sofort, um eine Pfändung zu verhindern. Kontaktieren Sie den Gläubiger umgehend, um eine Ratenzahlung auszuhandeln, wenn Sie den Betrag nicht sofort in voller Höhe aufbringen können.
- Girokonto in ein P-Konto umwandeln: Um eine drohende Kontopfändung abzuwenden, lassen Sie Ihr Girokonto bei Ihrer Bank sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So schützen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag.
- Anwalt oder Schuldnerberatung einschalten: Holen Sie sich professionelle Hilfe, wenn die Verhandlungen mit Ihrem Gläubiger scheitern oder wenn Sie nicht wissen, ob die Forderung berechtigt ist. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder nutzen Sie die kostenfreie und unverbindliche Erstberatung durch einen Anwalt von rightmart.de.
Vollstreckungsbescheid rechtskräftig: Was tun? Der Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig, wenn Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreichen lassen. Gegen die ursprüngliche Forderung können Sie jetzt kaum noch vorgehen. Sie müssen sie bezahlen, auch wenn sie unberechtigt ist.
Wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet verpasst haben, bspw. weil Sie schwer krank waren, können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, um den Einspruch nachzuholen. Lassen Sie sich hierbei am besten von einem Anwalt unterstützen.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.
Infografik zum Vollstreckungsbescheid: Was kann ich tun?
Was passiert bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?
Geht Ihr Einspruch fristgerecht beim Mahngericht ein, so endet das Mahnverfahren und geht in ein zivilgerichtliches Streitverfahren über. Der Gläubiger muss nun seine Forderung und deren Höhe beweisen.
Sie als Schuldner haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Forderung nicht, nicht mehr oder nicht in dieser Höhe besteht. Wenn Sie z. B. beweisen können, dass Sie die Schulden bereits bezahlt haben oder dass die Forderung verjährt ist, dann verliert der Gläubiger den Prozess. Das heißt, Sie werden nicht zur Zahlung verurteilt – es ist Ihnen gelungen, die Zwangsvollstreckung abzuwenden, weil der Gläubiger kein für ihn günstiges Urteil und damit keinen Vollstreckungstitel erhält.
Gelingt es dem Gläubiger allerdings nachzuweisen, dass die Forderung noch besteht, wird das Gericht Sie zur Zahlung verurteilen. Das Urteil ist wiederum ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger Ihren Lohn oder Kontoguthaben pfänden lassen kann.
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