Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und wann brauche ich es?

Bei einer Kontopfändung berücksichtigt die Bank die Pfändungsfreigrenze nicht automatisch. Stattdessen sperrt sie einfach Ihr Konto, sodass Sie nicht mehr auf Ihr Bankguthaben zugreifen können – nicht einmal auf den Ihnen gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrag. Um eine vollständige Pfändung zu umgehen und den Freibetrag zu schützen, müssen Sie ein P-Konto einrichten.

Auch während der Privatinsolvenz benötigen Sie ein Pfändungsschutzkonto, um Ihren Freibetrag vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen.

Es ist allerdings nicht sinnvoll, vorsorglich ein P-Konto zu eröffnen, obwohl Sie keine Schulden haben und Ihnen keine Kontopfändung droht. Denn ein solches P-Konto birgt etliche Nachteile:

  • Es funktioniert nur auf Guthabenbasis, sodass Sie Ihr Konto keinen Dispokredit nutzen können. Sie können Ihr Konto nicht einmal um wenige Euro überziehen.
  • Auch herkömmliche Kreditkarten gibt es nicht beim Pfändungsschutzkonto.
  • Die Bank meldet ein solches Konto in der Regel bei der SCHUFA, was sich negativ auf Ihre Bonität auswirkt und die Kreditaufnahme erschwert.

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Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto ein?

Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihr bereits bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dazu beantragen Sie lediglich bei Ihrer Bank, dass sie Ihr Konto fortan als Pfändungsschutzkonto führen soll.

Ihre Bank ist im Falle einer Kontopfändung verpflichtet, Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umzuwandeln:

  • Sie darf für diese Umwandlung keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
  • Die Bank muss Ihr Konto zu denselben Bedingungen fortführen – nur erweitert um die Schutzfunktion.
  • Sie muss diese Umwandlung auch dann durchführen, wenn Ihr Konto im Minus ist.
  • Sie ist verpflichtet, Ihnen den monatlichen Freibetrag zur Verfügung zu stellen.

Sie können Ihr P-Konto jederzeit wieder auflösen. Auch in diesem Fall muss Sie Ihrem Wunsch innerhalb von vier Geschäftstagen nachkommen. Das macht allerdings erst Sinn, wenn die Kontopfändung wieder aufgehoben ist oder wenn Ihnen das Gericht im Falle einer Verbraucherinsolvenz die Restschuldbefreiung erteilt hat.

Wie hoch ist der Freibetrag bei einem P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto schützt nur einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.590 €. Wenn Sie Ihren Kindern, dem Ehepartner oder anderen Personen gesetzlichen Unterhalt gewähren, steht Ihnen pro Person ein weiterer Freibetrag zu:

Sie erhalten für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 € und für jeden weiteren Berechtigten noch einmal jeweils 332,83 €. Damit schützt Ihr P-Konto einen erhöhten Freibetrag von:

  • 2.187,42 € bei 1 unterhaltsberechtigte Person
  • 2.520,25 € bei 2 Unterhaltsberechtigten
  • 2.853,08 € bei 3 Unterhaltsberechtigten
  • 3.185,91 € bei 4 Unterhaltsberechtigten
  • 3.518,74 Euro € bei 5 Unterhaltsberechtigten

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Wann und wie kann ich den Freibetrag erhöhen bei einem P-Konto

Diese oben benannten erhöhten Freibeträge müssen Sie allerdings gesondert schützen, indem Sie der Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, aus der ersichtlich ist, dass es sich um geschützte Geldeingänge handelt.

Sie erhalten eine solche Bescheinigung bei:

  • Familienkassen
  • Sozialleistungsträgern
  • anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • Rechtsanwälte
  • Arbeitgeber

Allerdings sind nur die Sozialleistungsträger und Familienkassen gesetzlich verpflichtet, eine Bescheinigung über die von ihnen gewährten Leistungen auszustellen. Alle anderen Stellen sind nicht dazu verpflichtet.

Wenn Sie keine (ausreichende) Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto erhalten, können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass es den pfändungsfreien Betrag festsetzt.

Außerdem können Sie den Freibetrag mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen für:

  • laufende Sozialleistungen nach SGB II / SGB XII
  • einmalige Sozialleistungen
  • Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder
  • Geldleistungen, die einen durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen sollen
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Bildnachweise: KI-generiert: Google Gemini (Vorschaubild)