Beim Konto die Pfändung legal abwenden

Nicht jede Methode, eine Pfändung zu umgehen, ist auch erlaubt. Das Gesetz unterscheidet ganz klar zwischen zulässigen Pfändungsschutzmaßnahmen und dem strafbaren Beiseiteschaffen von Vermögen.

Sie können eine rechtmäßige Kontopfändung nicht umgehen, aber Sie können sich vor einer übermäßigen Pfändung schützen:

  1. P-Konto einrichten: Beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Damit schützen Sie den Grundfreibetrag von 1.590 €.
  2. Erhöhungsbeträge schützen: Mit einer P-Konto-Bescheinigung sichern Sie weitere unpfändbare Beträge wie z. B. Kindergeld, einen höheren Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspflichten oder Weihnachtsgeld von bis zu 795 €. Diese Bescheinigung legen Sie bei Ihrer Bank vor.
  3. Pfändungsschutzantrag stellen: Sind in den letzten sechs Monaten auf Ihrem P-Konto überwiegend unpfändbare Beträge eingegangen und wird sich dies im nächsten halben Jahr nicht ändern, können Sie die Pfändung vollständig abwenden. Dafür beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht die Feststellung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto nach § 907 ZPO. Dann läuft die Kontopfändung ins Leere.
  4. Doppelpfändung abwenden: Pfändet der Gläubiger gleichzeitig Ihren Lohn und Ihr Konto, beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht eines abweichenden pfändungsfreien Betrags nach § 906 Abs. 2 ZPO. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Ihr Arbeitseinkommen höher ist als der Grundfreibetrag.

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Wie kann man eine Pfändung des Gehalts umgehen?

Wenn Sie eine rechtmäßige Lohnpfändung legal abwenden wollen, müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit Ihrem Gläubiger zu einigen. Sie können ihm z. B. eine Ratenzahlung anbieten oder einen anderweitigen Schuldenvergleich anbieten. Lassen Sie sich dabei am besten von einer Schuldnerberatung oder einem erfahrenen Anwalt von rightmart unterstützen.

Informieren Sie das Lohnbüro über alle bestehenden Unterhaltspflichten und legen Sie diese entsprechende Nachweise vor. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber den Pfändungsfreibetrag korrekt ermittelt und unpfändbare Einkünfte wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Gehaltsabrechnung.

Weitere Ratgeber zur Pfändung und zum Pfändungsschutz

Rechtsmittel, um eine (unzulässige) Pfändung zu verhindern

Die Zivilprozessordnung (ZPO) beinhaltet klare Regeln, was pfändbar ist und was nicht und wie eine Pfändung abzulaufen hat. Es ist Ihr gutes Recht, genau darauf zu achten, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden, und sich gegen Regelverstöße zu wehren.

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsmittel, mit denen Sie eine unzulässige Pfändung abwenden können:

  • Widerspruch gegen Mahnbescheid: Sie bestreiten die Forderung ganz oder teilweise (Bsp.: Forderung existiert nicht oder ist bereits verjährt)
  • Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Sie bestreiten die Forderung ganz oder teilweise und bereits einen Mahnbescheid erhalten
  • Vollstreckungserinnerung: Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung (Bsp.: Gerichtsvollzieher steht Sonntagnacht vor der Wohnungstür)
  • Vollstreckungsabwehrklage: Abwehr einer titulierten Forderung, weil im Nachhinein Einwendungen dagegen entstanden sind (Bsp.: Schuldner bezahlt titulierte Forderung nach der mündlichen Gerichtsverhandlung)
  • Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: vorläufiges Stoppen der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer zeitgleichen Klage  (Bsp: Schuldner hat Vollstreckungsabwehrklage erhoben, es droht eine schnelle Zwangsvollstreckung)

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Pfändung umgehen: Was ist strafbar?

Es mag verlockend klingen, eine drohende Pfändung abzuwenden, indem Sie absichtlich Vermögenswerte beiseiteschaffen oder verkaufen. Eine solche Vollstreckungsvereitelung ist laut § 288 StGB allerdings strafbar. Hierzu gehören beispielsweise folgende Handlungen:

  • Vermögenswerte auf Dritte übertragen: Angenommen, Sie haben 30.000 € Schulden und besitzen ein teures Auto. Um dessen Pfändung zu umgehen, melden Sie das Fahrzeug auf einen Angehörigen um und behaupten, es gehöre nicht mehr Ihnen.
  • Verkauf von Wertgegenständen unter Wert: Sie veräußern Ihren Pkw für einen symbolischen Betrag an einen Freund, um den Wagen der Pfändung zu entziehen.
  • Verschleierung von Konten und Bankguthaben: Nutzen Sie nur noch ein fremdes Konto, um die Pfändung zu umgehen, machen nicht nur Sie sich strafbar, sondern unter Umständen auch der Kontoinhaber, der Sie unterstützt. Wer sein Vermögen ins Ausland verlagert, um es dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen, begeht ebenfalls eine strafbare Vollstreckungsvereitelung.
  • Mehrere P-Kontos: Der Versuch, mithilfe mehrerer Pfändungsschutzkonten mehrfach vom Freibetrag zu profitieren, kann Ihnen ebenfalls als Vollstreckungsvereitelung ausgelegt werden. Jeder darf nur ein P-Konto führen.

Wenn Sie bei der Vermögensauskunft absichtlich Einkommen oder Vermögen verschweigen oder falsche Angaben machen, gilt das als strafbare falsche Versicherung an Eides Statt.

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Bildnachweise: KI-generiert: Google Gemini (Vorschaubild)