Eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung ist für Betroffene meist ein großer Schock. In dieser Situation sind schnelle und verlässliche Informationen entscheidend. Wie viel Geld darf der Arbeitgeber einbehalten? Wie hoch ist das Existenzminimum, das Ihnen rechtlich zusteht? Ein digitaler Pfändungsrechner für Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt hilft Ihnen dabei, schnell Klarheit zu erlangen.

Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner kostenlos!

Wann benötigen Sie einen Pfändungsrechner?

Wenn ein Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger abzuführen. Mit einem Pfändungsrechner, der in Deutschland geltende Regeln berücksichtigt, können Sie selbst ermitteln, welcher Betrag an die Gläubiger geht und welchen Bestandteil Ihres Lohns bzw. Gehalts Sie behalten dürfen.

Unser Pfändungsrechner verlangt von Ihnen dabei nur diese beiden grundlegenden Angaben:

  1. Ihr aktuelles Einkommen abzüglich nicht pfändbarer Bestandteile (zum Beispiel Urlaubsgeld oder Teile des Weihnachtsgeldes)
  2. Die Anzahl der Personen, denen Sie gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind

Netto oder brutto – Was ist richtig?

Ein häufiges Missverständnis dreht sich um die Frage, ob ein Pfändungsrechner das Brutto- oder Nettoeinkommen als Basis nutzt.

Folgendes gilt: Gepfändet wird grundsätzlich immer vom Nettoeinkommen – also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Allerdings ist das „Pfändungs-Netto“ nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag auf Ihrem Lohnzettel. Bestimmte Bezüge sind von vornherein unpfändbar und werden vom Bruttobetrag abgezogen, bevor die finale Pfändungssumme berechnet wird. Dazu gehören beispielsweise Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und bestimmte Aufwandsentschädigungen.

Pfändungsrechner und private Krankenversicherung: Was müssen Sie beachten? Die PKV-Beiträge werden zwar vom Einkommen abgezogen. Allerdings gilt laut 850e Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), dass private Krankenversicherungsbeiträge nur bis zu der Höhe abziehbar sind, die auch für einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden. Höhere Beiträge werden bei der Pfändungsberechnung als Abzug nicht berücksichtigt.

Pfändungsrechner: Bei der Privatinsolvenz ein wichtiger Helfer

Meldet ein Schuldner die Privatinsolvenz an, muss er während der dreijährigen Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abtreten.

Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei der herkömmlichen Gehalts- bzw. Lohnpfändung. Das bedeutet: Auch bei der Insolvenz hilft ein Pfändungsrechner weiter. Mit dem Tool können Sie ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen Sie während der Wohlverhaltensphase behalten dürfen.

Unterhaltspflichten erhöhen das pfändungsfreie Einkommen

Wie viel Geld von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf, wird in der aktuellen Pfändungstabelle festgelegt. Diese wird immer zum 1. Juli eines Jahres veröffentlicht und gilt ein Jahr lang. Wie hoch das pfändbare Einkommen ausfällt, hängt dabei von zwei Faktoren ab:

  1. Höhe des Einkommens
  2. Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen

Bei einem höheren Einkommen darf mehr gepfändet werden. Gleichermaßen gilt, dass ein Schuldner, der einer oder mehreren Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, von einem höheren Pfändungsfreibetrag profitiert. So wird sichergestellt, dass der Schuldner seinen Unterhaltspflichten trotz der Pfändung weiterhin nachkommen kann.

Beachten Sie: Nicht nutzbar ist ein regulärer Pfändungsrechner bei der Unterhaltspfändung. Hier gelten nämlich verschärfte Bedingungen, und die regulären Pfändungsfreigrenzen können unterschritten werden, um den Unterhalt der berechtigten Personen zu sichern.

Was spielt eine Rolle beim Pfändungsrechner? Kindergeld und „halbes Kind“ auf der Steuerkarte

Wenn Sie Kinder haben, mögen Sie sich fragen, ob dies weitere Folgen bezüglich der Pfändung haben kann. Beschäftigen wir uns zunächst mit dem Kindergeld.

Muss ein Pfändungsrechner Kindergeld berücksichtigen? Dieses Geld ist eine Leistung für das Kind, auch wenn es auf dem Konto eines Schuldners eingeht. Es zählt nicht zum Einkommen des Schuldners und darf damit nicht gepfändet werden.

Ein weiterer Punkt, der häufig Fragen aufwirft, ist das „halbe Kind“ auf der Steuerkarte. Führt dies zu einem höheren Pfändungsfreibetrag? Das „halbe Kind“ wirkt sich auf den steuerlichen Freibetrag aus, nicht aber unbedingt auf das pfändbare Einkommen. Für die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen im Pfändungsrecht zählt nämlich die tatsächliche wirtschaftliche Unterstützung, nicht zwingend der rein steuerliche Wert auf der Steuerkarte.

Wichtig zu wissen: Was darf nicht gepfändet werden?

Wenn Sie einen Pfändungsrechner nutzen und Sonderzahlungen erhalten, müssen Sie besonders gut aufpassen. Es gibt nämlich bestimmte Einkommensbestandteile, die nicht oder nur zum Teil gepfändet werden dürfen. Diese Beträge müssen Sie selbst von Ihrem Einkommen abziehen, um die korrekte pfändbare Summe ermitteln zu können.

Im Folgenden gehen wir auf einige wichtige Posten ein:

  • Pfändungsrechner nutzen mit Urlaubsgeld: Urlaubsgeld ist nach deutschem Recht (§ 850a Nr. 2 ZPO) grundsätzlich unpfändbar. Allerdings ist es nur geschützt, wenn es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. In der Regel können Sie aber das Urlaubsgeld von Ihrem Einkommen abziehen, wenn Sie die Daten in den Rechner eintragen.
  • Weihnachtsgeld beim Pfändungsrechner: Weihnachtsgeld darf nicht komplett gepfändet werden. Es genießt einen gesetzlichen Sonderschutz nach § 850a Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) und ist bis zu einem bestimmten Betrag sicher vor dem Zugriff der Gläubiger. 780 Euro des Weihnachtsgeldes sind komplett pfändungsfrei (Stand 06/26). Den Betrag können Sie also bei der Nutzung des Rechners von Ihrem Einkommen abziehen.
  • Pfändungsrechner nutzen mit Überstunden: Nach § 850a Nr. 1 ZPO ist die Vergütung für Mehrarbeitsstunden bis zur Hälfte unpfändbar. Das bedeutet: 50 % des Geldes, das Sie durch Überstunden verdienen, ist geschützt und darf nicht gepfändet werden.

Sonderfall beim Pfändungsrechner: Arbeitnehmer mit geldwertem Vorteil (z. B. Firmenwagen)

Ein geldwerter Vorteil (oft auch Sachbezug genannt) ist eine Leistung des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer nicht in bar, sondern in Form von Sach- oder Dienstleistungen erhält. Da dieser dadurch private Ausgaben spart, gilt dies rechtlich als Teil des Arbeitslohns.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Ein Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen.
  • Eine Dienstwohnung oder ein Mietzuschuss.
  • Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten (z. B. in einer Kantine).
  • Gutscheine, Jobtickets oder Rabatte auf Unternehmenseigenleistungen.

Ein solcher geldwerter Vorteil kann auch gepfändet werden – allerdings nur indirekt. Wenn Sie den Pfändungsrechner nutzen mit einem Firmenwagen oder einem anderen geldwerten Vorteil, dann müssen Sie den entsprechenden Nettowert zu Ihrem Einkommen hinzurechnen.

Dabei gilt: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Wert von Sachbezügen den pfändbaren Teil des Einkommens nicht überschreiten darf. Ein Schuldner darf durch die Anrechnung des geldwerten Vorteils nicht unter den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag rutschen.

Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild)