Zwangsvollstreckung: Der Ablauf im Video erklärt

In diesem Video erfahren Sie, wie die Zwangsvollstreckung abläuft.
In diesem Video erfahren Sie, wie die Zwangsvollstreckung abläuft.

Zwangsvollstreckung nur mit Vollstreckungstitel möglich

Die Zwangsvollstreckung ist die letzte Stufe der Forderungsbeitreibung. Bezahlt ein Schuldner die fällige Rechnung nicht, fordert der Gläubiger ihn in der Regel zuerst per Mahnung zur Zahlung auf.

Eine Mahnung genügt, um den Schuldner in Schuldnerverzug zu setzen. Danach darf der Gläubiger Verzugszinsen und tatsächlich entstandene Mahnkosten für weitere Mahnungen verlangen.

Eine Mahnung allein berechtigt jedoch noch nicht zur Zwangsvollstreckung. Dafür benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel:

  • Bei unbestrittenen Geldforderungen kann er diesen einfach und schnell über das gerichtliche Mahnverfahren erlangen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, erlässt das Mahngericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Damit besitzt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel.
  • Alternativ kann der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich einklagen. Das Endurteil dient ihm ebenfalls als Vollstreckungstitel. Ein solcher Prozess dauert aber deutlich länger als ein Mahnverfahren – und ist außerdem sehr teuer.

Neben einem Vollstreckungstitel benötigt der Gläubiger eine Vollstreckungsklausel. Dies wird auf Antrag vom Vollstreckungsgericht erteilt. Das ist eine offizielle Bestätigung, dass der Vollstreckungstitel vollstreckbar ist. Außerdem muss eine Ausfertigung des Titels an den Schuldner zugestellt werden, damit er sich auf die Pfändung vorbereiten oder die Zwangsvollstreckung abwenden kann.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.

Kostenloser Schuldencheck

Ablauf der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

Je nach Art der Zwangsvollstreckung variiert der Ablauf des Verfahrens etwas. Der Gläubiger darf zwischen vielen verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen wählen und diese sogar miteinander verbinden. Ihm stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Abgabe der Vermögensauskunft
  • Pfändung von Arbeitseinkommen und Bankguthaben (sogenannte Forderungspfändung)
  • Sachpfändung (Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen)
  • Zwangsvollstreckung in Grundstücke und Immobilien

Der Gläubiger weiß normalerweise nicht, über welches Einkommen und Vermögen sein Schuldner verfügt. Um das herauszufinden, wird er in der Regel zuerst den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft zu beauftragen. Der Schuldner ist verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und sein gesamtes Hab und Gut offenzulegen. Er muss unter anderem seinen Arbeitgeber und seine Bankverbindungen preisgeben.

Diese Vermögensauskunft dient der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Der weitere Ablauf richtet sich danach, was der Schuldner genau besitzt. Liegt sein monatliches Einkommen über den Pfändungsfreigrenze, bietet sich zum Beispiel eine Lohnpfändung an. Er könnte sogar gleichzeitig eine Kontopfändung veranlassen.

Zwangsvollstreckung in Bankguthaben: Ablauf einer Kontopfändung

Die Kontopfändung ist ein sehr effektiver Weg für den Gläubiger, um Schulden einzutreiben. Dafür beantragt er mit dem Vollstreckungstitel einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht. Ein Gerichtsvollzieher stellt diesen Beschluss zunächst der Bank und anschließend dem Schuldner zu.

Die Pfändung wird in dem Moment wirksam, in dem der PfÜB der Bank zugestellt wird. Sie friert das Konto sofort ein und sie ist gesetzlich verpflichtet, Guthaben und künftige Geldeingänge an den Gläubiger abzuführen. Der Schuldner hat vorerst keinen Zugriff mehr auf sein Geld.

Um eine solche Kontosperre zu verhindern, muss der Schuldner seine Bank auffordern, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Damit sichert er sich den monatlichen Grundfreibetrag, sodass er weiterhin Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen kann.

Zwangsvollstreckung in der Wohnung: Ablauf der Sachpfändung

Besitzt der Schuldner laut Vermögensauskunft wertvolles Vermögen, wird der Gläubiger möglicherweise den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung beauftragen. In diesem Fall gestaltet sich der Ablauf der Zwangsvollstreckung wie folgt:

  1. Der Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch gewöhnlich im Voraus schriftlich an. Sein Schreiben enthält eine letzte Zahlungsaufforderung sowie den genauen Termin.
  2. Erscheint der Gerichtsvollzieher, sollten Sie ihm freiwillig Zutritt gewähren. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet, aber wenn Sie sich weigern, kann der Gerichtsvollzieher einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss erwirken. In diesem Fall darf die Wohnung im Extremfall gewaltsam durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden.
  3. Der Gerichtsvollzieher sucht nach verwertbaren Gegenständen. Leichte pfändbare Wertgegenstände und Bargeld nimmt er mit, größere Gegenstände markiert er mit dem Pfandsiegel („Kuckuck“).
  4. Sie erhalten ein Pfändungsprotokoll über alle erfassten Gegenstände. Die gepfändeten Sachen werden später öffentlich versteigert, den Erlös erhält der Gläubiger.

Suchen Sie direkt das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher. Oft lässt sich noch vor Ort eine angemessene Ratenzahlung vereinbaren, um die Pfändung zu umgehen.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit

Unsere Experten prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Ausweg aus den Schulden.

Kostenloser Schuldencheck

Bildnachweise: Depositphotos.com/jcsmilly (Vorschaubild)