Wie kann man eine drohende Zwangsvollstreckung noch abwenden?

Mit welcher Methode Sie die Zwangsvollstreckung verhindern können, hängt von Ihrem konkreten Ziel und Ihrer Situation ab:

  • Wollen Sie den Vollstreckungstitel anfechten, weil er falsch oder die Forderung nicht berechtigt ist?
  • Streben Sie eine gütliche Einigung mit Ihrem Gläubiger an?
  • Möchten Sie Vollstreckungsschutz beantragen, um Ihre Existenz zu sichern?
  • Oder wollen Sie sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wehren?

Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung beraten, um herauszufinden, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall in Betracht kommen. So vermeiden Sie gravierende Fehler und Fristversäumnisse. Außerdem erhöhen Sie Ihre Chancen, die Zwangsvollstreckung erfolgreich abzuwenden.

Titel für die Zwangsvollstreckung abwehren

Der Gläubiger braucht zwingend einen Vollstreckungstitel, wenn er Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten will. Im Idealfall gelingt es Ihnen zu verhindern, dass ein solcher Titel überhaupt entsteht bzw. dass er rechtskräftig wird.

Und selbst wenn bereits ein Titel existiert oder der Gläubiger gerade versucht, einen solchen zu erwirken, stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Dazu gehören z. B.:

  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Damit endet das gerichtliche Mahnverfahren. Das Mahngericht erlässt keinen Vollstreckungsbescheid, sodass der Gläubiger keinen Vollstreckungstitel erhält. Möchte er seine Forderung weiterhin durchsetzen, muss er das reguläre, streitige Zivilklageverfahren durchlaufen und seinen Anspruch beweisen.
  • Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Auch in diesem Fall endet das Mahnverfahren. Mit einem fristgerechten Einspruch verhindern Sie, dass der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird. Der Gläubiger muss wiederum einen Zivilprozess durchlaufen, wenn er weiterhin einen Titel erwirken möchte. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Vollstreckungsbescheid: Was tun?“
  • Vollstreckungsabwehrklage: Angenommen, Ihr Gläubiger hat bereits einen rechtskräftigen Titel gegen Sie erwirkt und Sie bezahlen daraufhin Ihre Schulden oder vereinbaren eine Ratenzahlung mit ihm. Trotzdem versucht der Gläubiger, Ihr Konto oder Ihren Lohn zu pfänden. Dann können Sie diese Zwangsvollstreckung abwenden, indem Sie Vollstreckungsabwehrklage erheben und gleichzeitig die einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen.

Ein Einspruch oder Widerspruch ist nur dann ratsam, wenn die Forderung des Gläubigers unberechtigt ist. Ansprüche, die der Gläubiger berechtigterweise im Mahnverfahren geltend macht, sollten Sie auch bezahlen. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zum Thema „Schulden: Was tun?“

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Zwangsvollstreckung durch eine gütliche Einigung verhindern

Versuchen Sie, sich außergerichtlich mit Ihrem Gläubiger zu einigen – und zwar am besten noch bevor er Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung ein.

Wenden Sie sich dafür am an einen Anwalt. Er kann mit seinem Verhandlungsgeschick einen außergerichtlichen Schuldenvergleich für Sie aushandeln.

Auch Falle einer unmittelbar bevorstehenden Sachpfändung können Sie die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher noch abwenden. Denn er ist gesetzlich angehalten, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Wenn der Gläubiger nicht widerspricht, kann er mit Ihnen eine Ratenzahlung vereinbaren, sodass weitere Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend gehemmt sind.

Möchten Sie die Zwangsvollstreckung in Ihr Haus abwenden, sollten Sie ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe mit Ihrem Gläubiger verhandeln.

Antrag auf Vollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckung abwenden wegen unzumutbarer Härte

Bei einer drohenden Zwangsräumung wegen Mietschulden ist in Ausnahmefällen ein Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO erfolgreich. Das Vollstreckungsgericht stellt die Räumung (vorübergehend) ein, wenn sie für Sie eine sittenwidrige oder lebensbedrohliche Härte darstellt, etwa bei akuter Suizidgefahr oder einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung.

Beachten Sie, dass das immer eine Einzelfallentscheidung ist und die gewöhnlichen Härten, die mit einer Zwangsräumung einhergehen, nicht für diese Form von Vollstreckungsschutz ausreichen.

Weitere Ratgeber zum Thema Zwangsvollstreckung:

Zwangsvollstreckung im Video erklärt

In diesem Video fassen wir die wichtigsten Fakten zur Zwangsvollstreckung zusammen.
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