Wie reagiere ich auf einen Vollstreckungsbescheid? Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Am Ende eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlässt das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid. Dieser Bescheid wirkt wie ein Urteil. Er ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger zum Beispiel Ihr Konto oder Gehalt pfänden lassen kann – oder sogar beides gleichzeitig. Um die Zwangsvollstreckung abzuwenden, müssen Sie beim Mahngericht rechtzeitig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

Ein Einspruch macht aber nur Sinn, wenn der Vollstreckungsbescheid unberechtigt ist, beispielsweise weil

  • die Forderung überhaupt nicht besteht,
  • zu hoch ist oder
  • Sie den geltend gemachten Betrag schon bezahlt haben.

Denn das Mahngericht prüft überhaupt nicht, ob der Gläubiger tatsächlich Anspruch auf die geforderte Zahlung hat.

Wenn Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, sollten Sie zuerst genau prüfen, ob die vom Gläubiger geltend gemachte Geldforderung überhaupt besteht und ob die Forderungshöhe stimmt. Ist der Anspruch berechtigt, sollten Sie auch umgehend bezahlen oder den Gläubiger kontaktieren, um eine Ratenzahlung auszuhandeln. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung dabei unterstützen – er bzw. sie kann auch prüfen, ob die im Vollstreckungsbescheid enthaltenen Zinsen und Gebühren zu hoch sind.

Infografik zum Vollstreckungsbescheid: Was kann ich tun?

Unsere Infografik zum Vollstreckungsbescheid fasst zusammen, was Sie tun können.
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Wie kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?

Für den Einspruch gegen die Vollstreckungsbescheid ist eine Frist von zwei Wochen vorgesehen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde.

Am einfachsten ist es, wenn Sie das Formular verwenden, das dem Vollstreckungsbescheid beiliegt. Oder Sie setzen ein formloses Schreiben mit folgenden Informationen auf:

  • Mitteilung, dass Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen
  • Aktenzeichen des Mahngerichts (finden Sie auf dem Vollstreckungsbescheid)
  • Unterschrift

Sie müssen in Ihrem Einspruch gegen die Vollstreckungsbescheid keine Begründung angeben. Sie wird erst notwendig, nachdem das Gericht Ihren Einspruch geprüft und zugelassen hat.

Schicken Sie Ihren Einspruch per Post oder Fax an das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. Oder erklären Sie Ihren Einspruch vor Ort zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Mahngerichts.

Online ist ein Einspruch gegen die Vollstreckungsbescheid kaum möglich. Denn eine einfache E-Mail reicht dafür nicht. Sie benötigen dafür einen sicheren Übertragungsweg, etwa ein besonderes elektronisches Postfach wie das beA für Anwälte.

Was tun, wenn Sie Einspruchsfrist versäumt haben

Beachten Sie, dass Ihr Einspruchsschreiben innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Gericht eingegangen sein muss. Ausschlaggebend für den Fristbeginn ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag. Es spielt also keine Rolle, wann Sie den Bescheid aus dem Briefkasten genommen haben.

Allerdings führt ein verspäteter Einspruch gegen die Vollstreckungsbescheid ausnahmsweise nicht zu dessen Unzulässigkeit, wenn Sie die Frist aus nachvollziehbaren – unverschuldeten – Gründen versäumt haben. Dann können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Sie müssen jedoch schnell handeln – sofort, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist. Erläutern Sie in Ihrem Antrag, warum Sie nicht fristgerecht Einspruch einlegen konnten und fügen Sie entsprechende Nachweise bei, z. B.:

  • ärztliches Attest oder Bestätigung über einen Krankenhausaufenthalt
  • Fahrkarte und Hotelrechnung nach einer Reise oder
  • eidesstattliche Versicherung Ihres Mitreisenden

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Achtung:  Vollstreckung trotz Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid möglich

Der Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, auch wenn Sie dagegen Einspruch einlegen. Der Gläubiger kann also bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, obwohl das Gericht noch gar nicht über Ihren Einspruch entschieden hat.

Deshalb sollten Sie zusätzlich zu Ihrem Einspruch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Reichen Sie Ihren diesen Antrag bei dem Amtsgericht ein, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgen soll.

Was passiert nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?

Das weitere Verfahren nach Ihrem Einspruch gegen die Vollstreckungsbescheid gestaltet sich wie folgt:

  1. Das Mahnverfahren endet mit Ihrem Einspruch und geht ein zivilrechtliches Streitverfahren über – wie bei einer Klage.
  2. Dafür leitet das Mahngericht Ihren Einspruch an ein Streitgericht weiter, ohne ihn zu prüfen.
  3. Das Streitgericht prüft stattdessen, ob Ihr Einspruch fristgerecht eingegangen und zulässig ist.
  4. Wenn der Einspruch zulässig ist, muss der Gläubiger eine schriftliche Anspruchsbegründung beim Gericht einreichen. Das entspricht der Klageschrift, in der der Gläubiger erklärt und nachweist, dass und warum ihm die geltend gemachte Forderung zusteht.
  5. Danach müssen Sie darstellen und belegen, warum die Forderung eben nicht besteht. Ansonsten verurteilt Sie das Gericht zur Bezahlung der Forderung. Das Endurteil berechtigt den Gläubiger wieder zur Zwangsvollstreckung.

Während Sie den Einspruch auch Anwalt einlegen können, müssen Sie im anschließenden Gerichtsverfahren zwingend einen Anwalt beauftragen, wenn der Streitwert – der Wert der Forderung – mehr als 5.000 € beträgt. Denn dann ist das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang. Bei einem geringeren Streitwert ist das Amtsgericht zuständig, wo Sie sich selbst vertreten dürfen.

Gerichtliches Mahnverfahren im Video erklärt

In diesem Video erklären wir, wie ein gerichtliches Mahnverfahren funktioniert.
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