Was ist eine Vollstreckungsankündigung?
Die Ankündigung der Vollstreckung ist ein Schreiben Ihres Gläubigers, in dem er Sie zum letzten Mal auffordert, die trotz vorheriger Mahnungen nicht beglichenen Schulden zu bezahlen. Dafür setzt er Ihnen in der Regel ein Frist und droht gleichzeitig mit der Pfändung, falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen.
Sowohl private Unternehmen als auch staatliche Einrichtungen können eine Vollstreckung ankündigen. Für die eigentliche Zwangsvollstreckung gelten allerdings unterschiedliche Voraussetzungen:
- Privatrechtliche Gläubiger wie Banken, Mobilfunkanbieter und Händler müssen die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) einhalten. Sie dürfen nur dann die Zwangsvollstreckung veranlassen, wenn Sie eine titulierte Forderung besitzen, beispielsweise ein vollstreckbares Urteil, das Sie zur Zahlung verurteilt, oder einen Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren.
- Für öffentlich-rechtliche Gläubiger wie das Finanzamt gelten andere Regeln. Der Fiskus darf fällige Steuerschulden gewöhnlich erst nach einer Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) und einer mindestens einwöchigen Wartefrist vollstrecken.
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Vollstreckungsankündigung durch das Finanzamt
Die Ankündigung der Vollstreckung ist die letzte Warnung des Fiskus vor der Pfändung. Die Finanzbehörde benötigt dafür kein gerichtliches Urteil und keinen Vollstreckungsbescheid, weil der Steuerbescheid wie ein Vollstreckungstitel wirkt.
Wenn Sie die gewöhnlich ein- bis zweiwöchige Zahlungsfrist verstreichen lassen, veranlasst das Finanzamt eine Konto- oder Lohnpfändung.
Ankündigung der Vollstreckung vom Finanzamt erhalten: Was tun?
Es ist wichtig, dass Sie jetzt sofort handeln:
- Kontakt aufnehmen: Rufen Sie unverzüglich die zuständige Vollstreckungsstelle an und signalisieren Sie Zahlungs- und Kooperationsbereitschaft.
- Vollstreckungsaufschub beantragen: Reicht Ihr Geld nicht, um die Steuerschulden zu begleichen, beantragen Sie umgehend einen Vollstreckungsaufschub oder eine Stundung. Für Letztere müssen Sie der Finanzbehörde einen realistischen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten.
- Aussetzung der Vollziehung: Wenn Sie die Steuerfestsetzung für inhaltlich falsch halten, müssen Sie neben einem Rechtsbehelf zwingend die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO beantragen, weil ein Einspruch allein die Pfändung nicht stoppt. Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem Anwalt unterstützen.
- P-Konto einrichten: Wandeln Sie Ihr Girokonto vorsorglich in ein Pfändungsschutzkonto um, damit Ihr Grundfreibetrag für Miete und Lebensunterhalt geschützt bleibt.
Im Idealfall lassen Sie es gar nicht erst zu einer Vollstreckungsankündigung kommen. Wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt, wenn Sie merken, dass Sie Ihre Schulden allein nicht in den Griff bekommen.
Wie lange dauert eine Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt?
Wenn Sie eine Ankündigung der Vollstreckung erhalten, sind drei Zeiträume wichtig:
- Zahlungsfrist, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden: In der Regel haben Sie nur ein bis zwei Wochen Zeit, um die Steuerschulden zu begleichen oder um mit der Vollstreckungsstelle eine Stundung mit Ratenzahlung zu vereinbaren.
- Zeit bis zur tatsächlichen Zwangsvollstreckung: Bezahlen Sie nicht fristgerecht, darf das Finanzamt bereits ab dem Folgetag vollstrecken. Meistens leitet die Vollstreckungsstelle zuerst eine Kontopfändung ein.
- Gültigkeit der Vollstreckungsankündigung: Die Ankündigung hat kein „Verfalldatum“. Lassen Sie die Frist verstreichen, ohne dass etwas passiert, ist das noch lange keine Entwarnung. Der Fiskus kann die Pfändung auch erst in einigen Monaten veranlassen – ohne erneute Ankündigung. Erst nach Ablauf der Zahlungsverjährung – gewöhnlich fünf Jahre – erlischt der Steueranspruch. Vollstreckungsmaßnahmen, Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen unterbrechen die Verjährung allerdings.
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