Wann ist ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung sinnvoll?

Ein zu geringer Abstand entsteht recht schnell und kann vergleichsweise hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Blitzt es dann, lässt er Bußgeldbescheid meist nicht lange auf sich warten. Kann man dann gegen Abstandsmessung vorgehen? Ist ein Einspruch bei einer Abstandsmessung überhaupt möglich?

Grundsätzlich gilt: Sie können gegen eine Abstandsmessung Einspruch einlegen, wenn Sie vermuten, dass diese falsch oder fehlerhaft ist. Denn Messgeräte sind nicht unfehlbar und die Verkehrssituation ist oft komplexer, als es auf dem Blitzerfoto erscheint. Nachfolgend erläutern wir, wann ein Verstoß vorliegt und wie Sie bei einem Abstandsverstoß fristgerecht einen Einspruch einlegen. 

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt den Sicherheitsabstand in § 4. Dort ist definiert, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug stets so groß sein muss, dass Sie auch dann sicher dahinter halten können, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich bremst. Gleichzeitig gilt für den Vorausfahrenden: Er darf nicht ohne zwingenden Grund stark abbremsen. 

Verwarn- und Bußgelder drohen, wenn Sie den Abstand in einem gewissen Maße unterschreiten. Dabei spielt die gefahrene Geschwindigkeit durchaus eine Rolle. So gelten beispielsweise folgende Faustregeln: In geschlossenen Ortschaften sollten Sie mindestens drei Fahrzeuglängen Abstand halten. Außerorts sollte es mindestens der halbe Tachowert sein. 

Die Sanktionen liegen zwischen 25 und 400 Euro. Zudem sind ein bis zwei Punkte und Fahrverbote zwischen einem und drei Monate möglich. Gegen ein Bußgeld wegen geringem Abstand ist ein Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids möglich. Ob der Einspruch gegen die Abstandsmessung dann erfolgversprechend ist, sollten Sie am besten vorab mit einem fachkundigen Anwalt klären.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie die möglichen Sanktionen entnehmen:

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Unfall35 €
Abstands­verstoß bei mehr als 80 km/h35 €
bei 81 - 100 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes75 €1
4/10 des halben Tachowertes100 €1
3/10 des halben Tachowertes160 €1
2/10 des halben Tachowertes240 €1
1/10 des halben Tachowertes320 €1
bei 101 - 130 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes75 €1
4/10 des halben Tachowertes100 €1
3/10 des halben Tachowertes160 €21 M
2/10 des halben Tachowertes240 €22 M
1/10 des halben Tachowertes320 €23 M
bei mehr als 130 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes100 €1
4/10 des halben Tachowertes180 €1
3/10 des halben Tachowertes240 €21 M
2/10 des halben Tachowertes320 €22 M
1/10 des halben Tachowertes400 €23 M

Achtung auch bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, wenn Sie auf Autobahnen unterwegs sind. Hier gilt bei Geschwindigkeiten über 50 km/h, dass ein Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten ist. Wenn Führer von Lastkraftwagen (über 3,5 t) oder Kraftomnibussen den Mindestabstand von 50 Metern nicht einhalten, fallen folgende Bußgelder an:

  • Regulärer Verstoß: 80 € Bußgeld und 1 Punkt. 
  • Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen: 120 € Bußgeld und 1 Punkt. 

Das bedeutet aber nicht, dass bei Lkw bei einer Abstandsmessung ein Einspruch auch besonderen Regelungen unterliegt. Denn auch hier können Betroffene innerhalb der gesetzlichen Frist dem Bußgeldbescheid widersprechen.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Was kann einen Einspruch begründen?

Was können Sie bei einer Abstandsmessung für einen Einspruch als Begründung anführen? Wann ist eine Abstandsmessung ungültig? Wenn Sie sich entscheiden, gegen die Abstandsmessung Einspruch einzulegen, benötigen Sie triftige Gründe. Eine solche Begründung stützt sich meist auf technische oder situative Fehler. 

Handelt es sich beispielsweise um eine Abstandsmessung auf der Autobahn, kann ein Einspruch unter anderem dann begründet sein, wenn ein drittes Fahrzeug in den Sicherheitsabstand hineingefahren ist. Erfolgte die Messung bevor Sie den Abstand wieder herstellen konnten, kann das ein triftiger Grund sein. 

Weitere Situationen, die einen Einspruch gegen die Abstandsmessung begründen können, sind unter anderem folgende:

  • Abbremsen des Vordermanns: Der Fahrer vor Ihnen hat ohne triftigen Grund stark gebremst. Allerdings kann dies schwer nachzuweisen sein.
  • Mangelnde Messstrecke: Eine Abstandsunterschreitung kann erst geahndet werden, wenn sie nicht nur vorübergehend, sondern über eine gewisse Strecke (in der Regel mehrere hundert Meter) bestand.
  • Fehlerhafte Messtechnik: Die Kameras oder Sensoren waren möglicherweise nicht korrekt geeicht oder falsch ausgerichtet. Auch eine falsche Bedienung kann zu Fehlern führen.

Abstand nicht eingehalten auf der Autobahn: Einspruch richtig einlegen!

Wie bereits erwähnt, müssen Sie einen Einspruch gegen eine Abstandsmessung innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens einreichen. Es gilt das Datum des Eingangs bei der zuständigen Bußgeldstelle. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig.

Sie sollten auch die angeführten Beweismittel sowie den Bescheid an sich prüfen. Fordern Sie Akteneinsicht an. Nur so können Sie oder Ihr Anwalt das Messprotokoll, das Blitzerfoto bzw. das Video der Abstandsmessung sichten.

Es empfiehlt sich, einen Einspruch gegen eine Abstandsmessung über einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht abzuwickeln. Dieser kann technische Gutachten in Auftrag geben und weiß genau, auf welche Schwachstellen er die Messung prüfen muss. 

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Abstandskontrolle: Strafen und Regeln im Video

Welche Mindestabstände und Bußgelder bei einer Abstandskontrolle auf der Autobahn gelten, zeigt dieses Video.

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Bildnachweise: eigenes Bild (Vorschaubild)