Können Sie einen Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen?
Gegen ein Fahrverbot allein können Sie keinen Einspruch einlegen, wohl aber gegen den gesamten Bußgeldbescheid, in dem eben auch das Fahrverbot angeordnet ist. Dazu müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Halten Sie unbedingt die Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids ein. (Verpassen Sie diese, wird der Bescheid rechtskräftig.)
- Setzen Sie den Einspruch schriftlich auf. (Eine E-Mail ist in der Regel unwirksam.)
- Geben Sie im Einspruch Ihren Namen und das Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens an.
- Formulieren Sie eindeutig, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
- Unterschreiben Sie den Einspruch persönlich.
- Schicken Sie den Einspruch als Brief (am besten per Einschreiben) oder als Fax.
Sie müssen den Einspruch gegen das Fahrverbot in diesem Schreiben noch nicht begründen, können es aber bereits tun. In der Regel ist es besser, zunächst so schnell wie möglich den Einspruch einzulegen, um die Frist zu wahren, und danach in Ruhe Ihre Argumentation vorzubereiten. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten und Akteneinsicht zu beantragen. Vor allem aber müssen Sie Ihr weiteres Vorgehen planen: Wollen Sie das gesamte Bußgeldverfahren anfechten oder lediglich das Fahrverbot abwenden?
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot?
Wenn Sie sich entscheiden, gegen das gesamte Bußgeldverfahren vorzugehen, gibt es zwei Erfolgsstrategien: Entweder Sie weisen nach, dass Sie die Tat gar nicht begangen haben, sondern jemand anders gefahren ist. Oder Sie weisen Fehler nach, durch die das Verfahren ungültig wird.
Gründe für einen Einspruch können u. a. sein:
- Sie haben den Verstoß nicht begangen und können den tatsächlichen Fahrer benennen.
- Sie können nachweisen, dass Sie zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort waren.
- Sie sind als Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu identifizieren.
- Der Blitzer wurde nicht vorschriftsmäßig aufgestellt bzw. bedient.
- Der Blitzer war nicht geeicht.
Die beiden letzteren Punkte lassen sich in der Regel nur durch Akteneinsicht nachweisen. Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite stehen. Bei Erfolg haben Sie mit Ihrem Einspruch nicht nur das Fahrverbot, sondern auch das Bußgeld und mögliche Punkte in Flensburg abgewehrt.
Fahrverbot wegen Härtefall abwenden
Selbst wenn der Tatvorwurf zutrifft und keine Fehler bei der Messung passiert sind, kann sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot lohnen. Sie können dann zwar weder das Bußgeld noch die Eintragungen in Flensburg verhindern, aber unter Umständen schaffen Sie es, den Führerschein behalten zu dürfen.
Können Sie nämlich einen Härtefall geltend machen, können Sie das Fahrverbot umgehen, indem Sie es in eine höhere Geldbuße umwandeln. Denn das Verbot soll zwar unangenehm sein und Sie zu einem besseren Fahrverhalten erziehen, es zielt aber nicht darauf ab, Ihr Leben zu zerstören. Für manche Personen stellt es jedoch einen erheblichen Einschnitt dar, nicht mehr selbst Auto fahren zu können, der weit über einen Denkzettel hinausreicht. Diese können sich dann auf unzumutbare Härte berufen. Das ist vor allem in folgenden Situationen der Fall:
- Sie würden durch das Fahrverbot Ihren Job verlieren (z. B. als Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter).
- Sie sind allein für die Pflege von Angehörigen verantwortlich und brauchen das Auto, um diese zu Arztterminen zu bringen.
- Sie haben selbst gesundheitliche Einschränkungen und sind auf das eigene Auto angewiesen, um Ihren Alltag zu bewältigen.
- Sie haben keine Möglichkeit, Ihren Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Fahrgemeinschaft in zumutbarer Zeit zu erreichen (z. B. im Schichtdienst oder im ländlichen Raum).
Damit Ihr Einspruch gegen das Fahrverbot Erfolgschancen hat, müssen Sie Ihren Härtefall belegen. Das kann z. B. durch ein Schreiben Ihres Arbeitgebers sein, der bestätigt, dass Ihnen bei einem Fahrverbot die Kündigung droht, oder durch ein ärztliches Gutachten. Doch selbst wenn Sie derartige Belege vorbringen können, gibt es keine Garantie, dass Sie das Fahrverbot tatsächlich in ein höheres Bußgeld umwandeln können. Dies bleibt letztendlich die Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Im Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
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