Nicht jeder Gesetzesverstoß ruft gleich die Polizei auf den Plan oder landet vor Gericht. Tagtäglich werden unzählige Taten begangen, die vergleichsweise harmlos sind: Jemand fährt über eine rote Ampel, wirft ein Stück Müll auf die Straße oder hat seinen Personalausweis nicht verlängern lassen. Solche eher geringfügigen Gesetzesverstöße gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeiten, nicht als Straftaten. Für sie sind in erster Linie die Verwaltungsbehörden zuständig, sodass Polizei und Gerichte entlastet werden.

Was ist eine Geldbuße? Die Behörden haben verschiedene Mittel, um eine Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren, doch das wichtigste davon ist die Geldbuße (auch bekannt als “Bußgeld”). Das ist eine Geldsanktion, die dem Täter auferlegt wird, um sein Fehlverhalten zu ahnden und ihn dazu zu ermahnen, in Zukunft die Regeln einzuhalten. Je nach Ordnungswidrigkeit können mitunter noch zusätzliche Sanktionen (z. B. ein Fahrverbot) verhängt werden, aber eine Geldbuße gibt es so gut wie immer.

Zwischen “Geldbuße” und “Geldstrafe” besteht ein Unterschied! 

Die Begriffe “Geldbuße” und “Geldstrafe” werden umgangssprachlich gerne synonym verwendet, rein juristisch betrachtet ist das jedoch falsch. In der Fachsprache handelt es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Sanktionen:

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Die Höhe von der Geldbuße

Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beträgt ein Bußgeld in Deutschland mindestens 5 und maximal 1000 Euro. Allerdings erhält der Absatz einen wichtigen  Zusatz, nämlich “wenn das Gesetz nichts anderes besagt”. Tatsächlich gibt es viele Gesetze, die für bestimmte Ordnungswidrigkeiten höhere Geldbußen als 1000 Euro vorsehen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Umweltschutz und Datenschutz. Wann bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt wird, ist also in der Regel gesetzlich festgelegt. 

Verstößt ein Arbeitgeber zum Beispiel gegen das Arbeitszeitgesetz und hält die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht ein, kann die Geldbuße bis zu 30.000 Euro pro Vorfall betragen (§ 22 Abs. 2 ArbZG). Schwarzarbeit kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen (§ 8 Abs. 5 SchwarzArbG) und wer Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muss sogar mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld rechnen (§ 21 Abs. 3 MiLoG). Missachtet ein Unternehmen den Datenschutz, wird es besonders hart: Für schwere Verstöße kann eine Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) anfallen (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).

In den meisten Rechtsgebieten entscheiden Fachbehörden wie z. B. der Zoll, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Datenschutzaufsichtsbehörde, wie hoch die Geldbuße in einem konkreten Einzelfall ausfällt. Dabei werden mehrere Kriterien berücksichtigt:

  • Welcher Verstoß wird dem Täter vorgeworfen?
  • Handelt es sich beim Verantwortlichen um eine Privatperson oder eine juristische Person?
  • Wie schwer wiegt der Verstoß? Wie groß ist der Schaden, der aus der Ordnungswidrigkeit resultiert?
  • Wurde der Verstoß vorsätzlich oder unabsichtlich begangen?

Im Verkehrsrecht allerdings sieht das anders aus. Hier existiert ein umfassender bundesweit einheitlicher Tatbestandskatalog, der genau auflistet, welche Verkehrsordnungswidrigkeit welches Bußgeld im Straßenverkehr nach sich zieht. 

Interessant: Die höchste Geldbuße, die eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland nach sich zog, betrug 1 Milliarde Euro. Diese stolze Summe verhängte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Jahr 2018 gegen den Autobauer VW im Zuge des Dieselskandals. 

Die Verjährung der Geldbuße

Sofern Fachgesetze nichts anderes festlegen, gelten für ein Bußgeld die Verjährungsfristen gemäß OWiG. Hierbei muss zwischen zwei Verjährungsarten unterschieden werden:

Die Dauer der Verfolgungsverjährung richtet sich danach, wie hoch die Geldbuße für die entsprechende Ordnungswidrigkeit gemäß des Gesetzes maximal ausfallen kann. Die Dauer der Vollstreckungsverjährung wird hingegen nach der Bußgeldhöhe festgelegt, die tatsächlich verhängt wurde.

Auch hier muss noch einmal betont werden: Die Regelungen für ein Bußgeld und dessen Verjährung nach dem OWiG gelten nur, solange kein anderes Gesetz etwas anderes festlegt. Im Verkehrsrecht zum Beispiel dauert die Verfolgungsverjährung maximal 3 Monate (bzw. 6 Monate, falls die Frist unterbrochen wird). So steht es in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

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Die Geldbuße im Verkehrsrecht

Falls Sie auch schon einmal einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hatten, stehen die Chancen hoch, dass Sie diesen für einen Verkehrsverstoß erhalten haben. Dank regelmäßiger Polizeikontrollen und einer großflächigen automatisierten Verkehrsüberwachung durch Blitzer lassen sich gerade Verkehrsordnungswidrigkeiten leicht feststellen und ahnden. 

Der bundesweit einheitliche Tatbestandskatalog erleichtert den Bußgeldstellen dabei die Arbeit, denn er legt genau fest, wie viel Sie für welchen Verkehrsverstoß zahlen müssen – und auch welche Ordnungswidrigkeiten Punkte und Fahrverbote nach sich ziehen.

Möchten Sie z. B. die Geldbuße für überhöhte Geschwindigkeit herausfinden, müssen Sie die genauen Umstände kennen:

  • Waren Sie außerorts oder innerorts unterwegs?
  • Waren Sie mit einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t unterwegs oder fuhren Sie ein schwereres Fahrzeug?
  • Wie hoch war Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wenn Sie diese Angaben kennen, können Sie im Tatbestandskatalog exakt festlegen, mit welchem Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit Sie rechnen müssen. Die beiden folgenden Tabellen stellen einen Auszug aus diesem Katalog dar und zeigen Ihnen, welche Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw (ohne Anhänger) drohen:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

Erwischt Sie ein Blitzer, hängt das Bußgeld für diese Geschwindigkeitsüberschreitung also davon ab, wie viel zu schnell Sie waren und auch davon wo Sie die Geschwindigkeit überschritten haben. Zudem kann es auch eine Rolle spielen, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren. Denn für Geschwindigkeitsverstöße mit einem Gespann oder einem Kfz über 3,5 Tonnen kann das Bußgeld laut Katalog auch deutlich höher ausfallen. 

Bußgelder für weitere Verkehrsverstöße

Eine Verstoß gegen die StVO bedeutet ein Bußgeld bzw. ein Verwarngeld, wenn es sich um eine geringfügige Missachtung handelt.  Eine Geldbuße ist also nicht nur beim Geschwindigkeitsverstößen möglich, sondern bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das heißt, ein Handy am Steuer kann ein Bußgeld ebenso nach sich ziehen wie ein Rotlichtverstoß. Auch das Bußgeld bei geringem Abstand oder fürs Falschparken ist genauso im Tatbestandskatalog definiert wie das Bußgeld für Alkohol am Steuer.

Achtung: Aus einem Verwarngeld kann ein Bußgeld werden, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Betroffene erhalten einen Bußgeldbescheid. So ist es beispielsweise möglich, dass beim Falschparken ein Bußgeld auf Sie zukommt, selbst wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt.

Kann die Geldbuße auch höher ausfallen?

Der Tatbestandskatalog mag vorsehen, welches Bußgeld für welchen Verkehrsverstoß verhängt werden soll, dennoch haben die Beamten der Bußgeldstelle einen gewissen Ermessensspielraum und können unter Umständen einen höheren Betrag ansetzen.

Das ist z. B. möglich, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben – also mit voller Absicht und in dem Wissen, dass Sie gerade gegen die Regeln verstoßen. In diesem Fall kann sich die Geldbuße auf das Doppelte des Regelsatzes erhöhen. Es ist mitunter sehr schwierig für die Behörden, einen Vorsatz nachzuweisen, daher sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid unbedingt prüfen lassen, wenn ein solcher Vorwurf darin auftaucht. Nach § 17 OWiG liegt eine Erhöhung der Geldbuße im Ermessen der Behörde.

Unter Umständen erhöht sich die Geldbuße auch wegen einer Voreintragung. Wenn Sie immer wieder gegen die Verkehrsregeln verstoßen, obwohl Sie bereits mehrere Bußgeldbescheide erhalten haben, kann die Behörde zu dem Schluss kommen, dass die üblichen Sanktionen bei Ihnen keine Wirkung zeigen. In diesem Fall ist sie berechtigt, eine höhere Geldbuße nach ihrem Ermessen zu verhängen. Allerdings muss dabei eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Erscheint Ihnen das Bußgeld deutlich zu hoch, sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hierbei kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.

Eine höhere Geldbuße ist unter Umständen auch möglich, wenn Sie die Möglichkeit erhalten, ein  Fahrverbot umwandeln zu dürfen. In ein Geldbuße umzuwandeln ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das kann beispielsweise möglich sein, wenn es sich um einem Härtefall handelt. Hier würde ein Fahrverbot beispielsweise die Bedrohung der Existenz bedeuten. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Wirkt sich die Geldbuße auf die Punkte in Flensburg aus?

Wenn Sie einen Blick in den Tatbestandskatalog werfen, fällt Ihnen vielleicht ein scheinbarer Zusammenhang zwischen den Eintragungen im Fahreignungsregister und der Höhe der Geldbuße auf: die 60-Euro-Grenze. Anscheinend werden keine Punkte verhängt, wenn das Bußgeld weniger als 60 Euro beträgt. Doch auch wenn das auf den Großteil der Tatbestände zutreffen mag, ist dieser Eindruck ein Irrtum. Tatsächlich gibt es einige wenige Verstöße, die mit einer geringeren Geldbuße bedroht sind und trotzdem einen Eintrag nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit dem Fahrrad in einem Fußgängerbereich fahren und dabei einen Fußgänger gefährden. Das Bußgeld hierfür beträgt nur 30 Euro, trotzdem gibt es auch einen Punkt in Flensburg.

Umgekehrt gibt es zahlreiche Verstöße, die 60 Euro oder mehr kosten, aber keine Eintragung im Fahreignungsregister zur Folge haben. Dazu gehören zum Beispiel unnützes Hin- und Herfahren (100 Euro Bußgeld) oder vermeidbare Abgasbelästigungen (80 Euro). Ob für einen Verstoß Punkte drohen oder nicht, hängt demnach nicht von der Höhe der Geldbuße ab. Vielmehr ist es so, dass Ordnungswidrigkeiten, für die ein Punkt vergeben wird, in der Regel als so schwerwiegend eingestuft werden, dass für sie auch ein höheres Bußgeld angemessen ist.

Bußgeld: Wann ein Einspruch möglich ist

Verkehrsteilnehmer haben das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzureichen. Das ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids möglich. Um zu entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollten Betroffene den Bescheid und das aufgeführte Bußgeld prüfen. Ein Anwalt sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder Betroffen sich wegen des Einspruchs unsicher sind. 

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