Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?
In Deutschland gilt im Verkehrsrecht die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass bei Verkehrsverstößen grundsätzlich die Person zur Verantwortung gezogen wird, die zum Tatzeitpunkt am Steuer saß. Damit die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid an die richtige Adresse schicken kann, muss der Fahrer also zweifelsfrei identifizierbar sein. Aus diesem Grund machen Geschwindigkeitsmessgeräte meistens ein Foto, wenn ein Fahrer zu schnell unterwegs ist – das allseits bekannte Blitzerfoto.
Ist der Fahrer auf diesem jedoch nicht eindeutig erkennbar, kann das Blitzerfoto ungültig sein und im Bußgeldverfahren nicht verwendet werden. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine solche Aufnahme nicht verwertbar sein kann:
- Die Kameralinse war verschmutzt.
- Es gab einen technischen Defekt am Blitzer.
- Das Blitzerfoto wurde über- oder unterbelichtet, z. B. aufgrund starker Sonneneinstrahlung oder tiefer Schattenwürfe im Fahrzeuginneren.
- Das Gesicht des Fahrers wurde teilweise verdeckt (z. B. durch große Sonnenbrille, Schal, breiten Rückspiegel).
- Auf dem Foto sind mehrere Fahrzeuge zu sehen, weshalb eine eindeutige Zuordnung des Auslösers nicht möglich ist.
Glückliches Photobombing: Manchmal haben Fahrer Glück, dass genau im Moment des Blitzens ein Objekt außerhalb des Fahrzeugs vor die Kamera gerät und den Fahrer oder das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto verdeckt. Es sind Fälle bekannt, in denen Tauben oder Enten im perfekten Augenblick vor die Linse flogen oder Fußgänger mit Kinderwagen am Blitzer vorbeikamen. Auch freilaufende Tiere wie Pferde, Kühe oder Hunde waren schon für so manches Photobombing verantwortlich und haben die erfassten Verkehrssünder vor einer Identifizierung bewahrt. Sogar aufgewirbeltes Herbstlaub oder spritzender Schneematsch können ein Blitzerfoto ungültig machen.
Blitzerfoto einsehen und anfechten
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, ist das darauf abgedruckte Beweisfoto oft sehr klein und von schlechter Druckqualität. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch das originale Blitzerfoto derart unkenntlich ist. Als Betroffener haben Sie das Recht, die hochauflösende Originalaufnahme einzusehen und so zu überprüfen, ob Sie darauf wirklich eindeutig zu identifizieren sind. Bei vielen Bußgeldbehörden können Sie das Blitzerfoto online einsehen. Suchen Sie auf dem Anschreiben nach entsprechenden Zugangsdaten, mit denen Sie sich auf dem zugehörigen Webportal einloggen können.
Sollte es keinen Online-Zugang geben oder haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Blitzerfoto, können Sie eine formelle Akteneinsicht beantragen. Als Privatperson sind Ihnen hier jedoch Grenzen gesetzt: Sie können die Akte in der Regel nur vor Ort in den Amtsräumen ansehen. Daher empfiehlt es sich an diesem Punkt, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser hat die Berechtigung, die komplette digitale Akte anzufordern. Er kann dann nicht nur prüfen, ob Ihr Blitzerfoto ungültig ist, sondern auch nach weiteren möglichen Fehlern im Messverfahren suchen.
Wollen Sie ein unkenntliches Blitzerfoto anfechten, müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie nur 14 Tage nach Zustellung des Bescheids Zeit, deswegen sollten Sie keine Zeit verlieren. Verpassen Sie die Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie haben kaum mehr eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen – selbst wenn es offensichtlich ist, dass Sie auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar sind.
Haben Sie Einspruch eingelegt, kann die Bußgeldbehörde Ermittlungen anstellen, ob Sie wirklich nicht die Person auf dem Blitzerfoto sind. Dazu können z. B. Polizisten oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt Ihnen einen Hausbesuch abstatten und Ihr Gesicht direkt mit dem Foto abgleichen. Viele Behörden fordern aber auch einfach das Pass- oder Ausweisfoto des Fahrzeughalters vom Einwohnermeldeamt an. Kann die Identität des Fahrers trotz aller Bemühungen nicht festgestellt werden, stellt die Behörde das Fahren ein.
Video: Blitzerfoto
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
Kostenlose ErsteinschätzungBildnachweise: KI-generiert (Vorschaubild)