Bußgeldrechner: Handy am Steuer
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy beim Führen eines Kraftfahrzeugs benutzt und dabei in der Hand gehalten | 100 € | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy beim Fahrradfahren benutzt und dabei in der Hand gehalten | 55 € |
So legen Sie nach einem Handyverstoß Einspruch ein
Ihnen wird der Tatbestand „Handy am Steuer” vorgeworfen? Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann das Bußgeld, die Punkte und das eventuelle Fahrverbot abwenden – wenn er erfolgreich ist.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Halten Sie unbedingt die Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids ein. (Verpassen Sie diese, wird der Bescheid rechtskräftig.)
- Setzen Sie den Einspruch schriftlich auf. (Eine E-Mail ist in der Regel unwirksam.)
- Geben Sie im Einspruch Ihren Namen und das Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens an.
- Formulieren Sie eindeutig, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
- Unterschreiben Sie den Einspruch persönlich.
- Schicken Sie den Einspruch als Brief (am besten per Einschreiben) oder als Fax.
Sie können an dieser Stelle bereits begründen, warum Sie den Einspruch gegen den „Handy am Steuer”-Vorwurf für berechtigt halten, sind dazu aber nicht verpflichtet. In der Regel ist es sinnvoller, zunächst nur den Einspruch einzulegen und so die 14-tägige Einspruchsfrist einzuhalten. Danach haben Sie Zeit, um Beweise zu sammeln und eine gute Begründung zu formulieren. Dabei kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.
Geblitzt mit Handy am Steuer: Begründung für den Einspruch
Was sind nun gute Ansätze, um bei Handy am Steuer einen Einspruch zu begründen? Die meisten dieser Verstöße werden durch Blitzer festgehalten, daher ist das Blitzerfoto ein guter Ansatzpunkt für Ihre Strategie.
Machen Sie sich hier zunächst bewusst, dass ein solches Foto nur einen winzigen Moment festhält und es Interpretationssache ist, was währenddessen tatsächlich im Fahrzeuginneren passiert ist. Sie sollten also als allererstes das Blitzerfoto einsehen, und zwar im hochauflösenden Original. Viele Bußgeldbescheide enthalten extra dafür Zugangsdaten, um sich in das Webportal der Behörde einzuloggen. Alternativ können Sie auch Akteneinsicht beantragen.
Liegt Ihnen das Blitzerfoto vor, schauen Sie genau hin, ob dieses wirklich eindeutig einen Handyverstoß zeigt. Denken Sie daran: Einfach nur das Handy zu halten (z. B. um es wegzulegen), ist nicht verboten! Lediglich die manuelle Benutzung beim Fahren ist untersagt. Prüfen Sie auf dem Blitzerfoto also folgende Punkte:
- Ist auf dem Foto tatsächlich erkennbar, dass es sich um ein Handy handelte oder könnten Sie auch einen nicht-elektronischen Gegenstand in der Hand gehalten haben (z. B. Portemonnaie, Trinkflasche, Notizbuch)?
- Geht aus Ihrer Körperhaltung wirklich hervor, dass Sie das Handy benutzt haben (z. B. am Ohr gehalten)? Oder haben Sie es tatsächlich einfach nur gehalten – abgewandt von Ihrem Mund oder Ohr und ohne drauf zu sehen?
- Sind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig als Fahrer zu identifizieren?
Wenn das Foto Interpretationsspielraum lässt, was wirklich vorgefallen ist, hat Ihr „Handy am Steuer”-Einspruch gute Aussichten auf Erfolg. Denn die Beweislast, dass Sie sich falsch verhalten haben, liegt bei der Bußgeldbehörde. Es ist also nicht Ihre Verantwortung, Ihre Unschuld zu beweisen, sondern die Behörde muss Beweise für Ihre Schuld vorbringen.
Müssen Sie Akteneinsicht beantragen, um das Blitzerfoto einsehen zu können, kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt behilflich sein. Dieser hat mehr Befugnisse als Sie als Privatperson und kann die komplette Akte anfordern. Außerdem verfügt es über das nötige Fachwissen, um nach anderen Fehlern im Messverfahren zu suchen, z. B. ob der Blitzer geeicht war und richtig bedient wurde.
Wichtig: Ein starkes Argument für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist immer der Ablauf der Verjährung. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit muss spätestens sechs Monate nach Tatzeitpunkt von der Behörde verfolgt werden, sonst gilt sie als verjährt. Diese Frist kann zwar von einem Anhörungsbogen unterbrochen werden, aber auch danach bleiben der Behörde wieder nur sechs Monate Zeit. Wenn der Bußgeldbescheid also später als nach sechs Monaten seit dem Anhörungsbogen bei Ihnen eintrifft, legen Sie sofort Einspruch ein und begründen Sie diesen mit der Verjährung.
Handy am Steuer: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Wird Ihr Einspruch abgelehnt, müssen Sie das Bußgeld zahlen, bekommen die Punkte in Flensburg eingetragen und müssen ggf. das verhängte Fahrverbot antreten. Doch es können weitere Folgen auf Sie zukommen: Ging Ihre Akte bereits ans Amtsgericht, müssen Sie außerdem Gerichtsgebühren und -auslagen bezahlen. Diese betragen mindestens 60 Euro. Es besteht also ein gewisses Risiko, wenn Sie wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen. Im schlimmsten Fall haben Sie eine Menge Mühen auf sich genommen, um am Ende noch mehr zahlen zu müssen als vorher.
Sie sollten daher abwägen, ob sich der Einspruch für Sie lohnt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie eine gute Begründung angeben können, z. B.:
- … weil Sie den Tatvorwurf nachweislich nicht begangen haben
- … weil sich auf dem Blitzerfoto nicht zweifelsfrei nachweisen lässt, dass Sie ein Handy am Steuer bedient haben
- … weil der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist bei Ihnen eingegangen ist
- … weil Ihr Anwalt einen Verfahrensfehler aufgedeckt hat
Auch wenn Sie viel zu verlieren haben, z. B. weil der Handyverstoß Ihnen ein Fahrverbot, den achten Punkt in Flensburg oder Probezeitmaßnahmen einbringen würde, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Chance, diese Sanktionen erfolgreich abzuwehren, übersteigt in der Regel das Risiko zusätzlicher Kosten. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, welches Handeln in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
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