Zu schnell gefahren? Ein Einspruch kann möglich sein!

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein plötzlicher Blitz – und wenige Wochen später liegt ein Schreiben der Behörde im Briefkasten. Sie sind zu schnell gefahren und wollen nun wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Erfahren Sie hier, wann und wie Sie gegen ein Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt möglich ist. Darüber hinaus betrachten wir, welche Fristen zu beachten sind. 

Sie sollten das Schreiben der Bußgeldstelle überprüfen und zudem feststellen, ob es sich um ein Verwarnungsgeld oder einen Bußgeldbescheid handelt. Denn das hat dann Auswirkungen auf die weitere Vorgehensweise und ob ein Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung möglich ist.

Haben Sie die Geschwindigkeit nur geringfügig überschritten (die Geldbuße liegt laut Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bei unter 60 Euro), erhalten Sie in der Regel ein Verwarnungsgeld. Und ist beim Verwarnungsgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch zulässig? Die Antwort lautet: Nein

Es handelt sich um ein Angebot der Behörde, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Fahrer haben die Möglichkeit, das Verwarngeld innerhalb einer Woche zu bezahlen. Tun sie dies nicht, wird nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Bußgeldverfahren eröffnet und den Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugesandt. Wollen Sie gegen das Verwarnungsgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Einspruch einlegen, müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Es ist also nur möglich, einen Einspruch gegen ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen. Ein Einspruch kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Aber wann lohnt sich ein Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

In folgenden Situationen sollten Betroffene ihre Möglichkeiten prüfen:

  • Drohende Fahrverbote oder Punkte: Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und durch den Verstoß ein Fahrverbot oder zu viele Punkte drohen.
  • Zweifel an der Messung: Wenn Sie das Gefühl haben, die Anlage hat fehlerhaft ausgelöst oder die Beschilderung war uneindeutig.
  • Formfehler: Der Bescheid ist fehlerhaft ausgestellt oder die Verjährungsfrist von sechs Monaten ist bereits abgelaufen.

Sind sich Betroffene nicht sicher, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit erfolgversprechend ist, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. Die fachkundigen Anwälte für Verkehrsrecht von rightmart.de prüfen den entsprechenden Bußgeldbescheid und unterstützen Sie bei Ihrem Einspruch.

Wichtig ist, dass Sie eine Begründung dem Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung beifügen. Damit die Behörde oder später das Gericht Ihrem Anliegen stattgibt, benötigen Sie belastbare Gründe. Hier müssen Sie dann etwaige Fehler im Schreiben oder Messfehler anführen.

Handelt es sich beispielsweise um einen Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die per Laser festgestellt wurde, könnten Betroffene Mess- oder Bedienfehler anführen. Um diese jedoch zu erkennen, ist in der Regel eine Akteneinsicht notwendig. Aber ein unklares oder fehlendes Blitzerfoto können einen Einspruch begründen, da der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist

Die Behörde muss beweisen, dass Sie auch tatsächlich gefahren sind. Ist das Beweisfoto stark verschwommen, das Gesicht durch Sonnenblenden verdeckt oder eine andere Person eindeutig am Steuer, kann der Einspruch bei einer Ordnungswidrigkeit wie überhöhte Geschwindigkeit begründet sein.

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Einspruch gegen den Vorwurf des Vorsatzes

Bei Wiederholungstätern kann es durchaus vorkommen, dass die Behörde einen Vorsatz annimmt und das Bußgeld erhöht. Auch bei einer massiven Überschreitung kann das theoretisch möglich sein. Auch hier haben Betroffen selbstverständlich die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen.

Der Einspruch sollte sich gegen den Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung richten. Ist der Verstoß nachweisbar, geht es dann in erster Linie um die Senkung des Bußgeldes. Hier ist dann ebenfalls die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Ein Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss immer schriftlich erfolgen. Sie haben 14 Tage nach Erhalt des Bescheids Zeit, den Einspruch einzureichen. Es gilt das Datum des Eingangs bei der zuständigen Behörde. Lassen Sie sich also nicht zu lange Zeit.

Versenden Sie das Schreiben am besten als Einschreiben, damit ein Nachweis vorliegt. Eine E-Mail reicht nicht aus. Liegt nicht keine Akteneinsicht vor, kann die Begründung des Einspruchs auch nachgereicht werden. Im Schreiben sollte das jedoch angemerkt sein

Einspruch gegen Blitzer: Ablauf im Video

In welchen Fällen sich ein Blitzer-Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich lohnt, klärt dieses Video.

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