Arbeitsrecht: Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. In erster Linie dient es dabei dem Schutz von Angestellten, weshalb das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden kann.

Grundsätzlich werden zwei Arten unterschieden:

  • Individualarbeitsrecht: regelt die rechtlichen Ansprüche einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Kollektivarbeitsrecht bzw. Koalitionsrecht: beschäftigt sich mit dem Recht von Gewerkschaften, Betriebsräten, Arbeitnehmerverbänden & Co.

Im Folgenden nehmen wir vornehmlich das Individualarbeitsrecht in den Blick – und die sich daraus ergebenden Rechte einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wichtig in dem Kontext zu wissen, ist, dass es kein Gesetzbuch gibt, das alle Verordnungen und Gesetze bündelt. Vielmehr setzt sich das Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Gesetzen und einzelnen Rechtsverordnungen zusammen.

Darunter finden sich beispielsweise:

  • das Nachweisgesetz (NachwG)
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Handelsgesetzbuch (HGB)
  • das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • das Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Auch wenn im Arbeitsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt – es gibt keine Vorschriften zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen – so müssen sich Arbeitgeber dennoch an die Mindestvorgaben, die sich zum Teil aus den genannten Gesetzen ergeben, halten.

Bestimmungen zum Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen bzw. Konditionen Ihres Arbeitsverhältnisses. Zwar ist im Arbeitsrecht nicht geregelt, welcher Form der Arbeitsvertrag zu entsprechen hat – aufgrund der Vertragsfreiheit genügt demnach auch ein mündlich geschlossener Vertrag. Gleichzeitig gelten für Arbeitsverhältnisse, die eine Dauer von einem Monat überschreiten, aber auch die Regelungen des Nachweisgesetzes. Und die sehen vor, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und per beiderseitiger Unterschrift zu besiegeln. In der Praxis spielt das jedoch eine untergeordnete Rolle.

Hinweis: Beschäftigung ohne schriftliche Vertragsbedingungen
Auch ohne schriftlich festgehaltene Vertragsbedingungen besteht ein wirksamer Arbeitsvertrag, sofern beide Seiten eingewilligt haben. Eine Kündigung kann hingegen nicht formlos erfolgen. Sie und Ihr Arbeitgeber sind an die Schriftform gebunden.

Trotz aller vermeintlichen Freiheiten: An der Schließung eines Arbeitsvertrages sollten beide Parteien Interesse haben. Das NachwG legt fest, welche Angaben im Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Und auch dem BGB (§§ 611 bis 630 BGB) kommt im Kontext mit Arbeitsverträgen eine wesentliche Bedeutung zu.

In der Regel gestaltet der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag. Klauseln, die Arbeitnehmende benachteiligen, sind dabei keine Seltenheit – ob vom Arbeitgeber beabsichtigt oder unbeabsichtigt. Wir raten deshalb grundsätzlich dazu, den neuen Arbeitsvertrag fachkundig prüfen zu lassen. Wurde Ihnen ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten? Wir erklären Ihnen, was es in dem Zusammenhang zu beachten gilt. Unser Ratgeber Befristeter Arbeitsvertrag: Grenzen einer Befristung gibt Aufschluss.

Arbeitszeit und Überstunden im Arbeitsrecht

Überstunden sind in vielen Unternehmen gang und gäbe. Dabei darf Ihr Chef die nur in einem gewissen Rahmen von Ihnen verlangen – das ist durch das Arbeitszeitgesetz festgelegt. So darf beispielsweise die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen sind zwar bis zu zehn Stunden legitim. Das setzt aber voraus, dass das Plus an Arbeitszeit zeitnah wieder ausgeglichen werden kann.

Die Realität sieht in Unternehmen jedoch oftmals anders aus: Ohne vertragliche Vereinbarung verlangen Arbeitgeber von ihren Angestellten Überstunden. Welche Möglichkeiten sich Ihnen in einem solchen oder ähnlichen Fall bieten, erfahren Sie in unseren Ratgebern:

  1. Minusstunden
  2. Ausgleich von Überstunden

Gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten im Arbeitsrecht

Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. § 4 Arbeitszeitgesetz legt bspw. fest, dass Arbeitnehmenden nach sechs Stunden Arbeit eine Ruhepause zusteht:

[…] Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Die Mindestdauer der Pausen bemisst sich dabei an der Arbeitszeit:

  • zwischen sechs und neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen
  • ab neun Stunden Arbeit beträgt die gesetzliche Vorgabe mindestens 45 Minuten

Je nach Anstellungsart, Alter des bzw. der Beschäftigten und anderen Besonderheiten wie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gibt es nach dem ArbZG weitere Sonderregelungen zu Pausen und Ruhezeiten. In unserem Ratgeber Pausenzeiten: Was gesetzlich gilt, finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Der gesetzliche Mindestlohn: Das steht Arbeitnehmenden zu

Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Deutschland. Mittlerweile ist er von 8,50 EUR auf 12 EUR angestiegen – die nächste Erhöhung auf 12,41 EUR ist für Januar 2024 vorgesehen.

In der Regel fallen alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das MiLoG. Allerdings gelten für bestimmte Personengruppen unter gewissen Umständen Ausnahmen:

  • Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Langzeitarbeitslose, die zurück ins Arbeitsleben gefunden haben
  • Heranwachsende, die sich im Zuge einer Einstiegsqualifizierung auf eine Berufsausbildung vorbereiten
  • ehrenamtliche Beschäftigte

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Mindestlohn zu zahlen – sofern sie sich nicht unter den erwähnten Personengruppen befinden. Eine höhere Vergütung darf dabei immer vereinbart werden, eine geringere hingegen nicht. Selbst wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich auf einen geringeren Stundenlohn geeinigt haben, ist diese Vereinbarung haltlos. Sie haben das Recht auf eine Vergütung nach dem MiLoG und können diese auch rückwirkend einfordern – und das sollten Sie auch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten einer fairen Bezahlung auf. Informieren Sie sich jetzt: Mindestlohn: Erhalten Sie, was Ihnen zusteht.

Arbeitsrecht: Kündigungen, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses lauern für Arbeitgeber zahlreiche Fallstricke. Denn das Arbeitsrecht beinhaltet strenge Regelungen. Die finden sich vor allem im Kündigungsschutzgesetz und das findet für einen Großteil der Arbeitnehmenden Anwendung.

Außerdem ist festgelegt, welche Gründe Arbeitgeber dazu berechtigen, eine Kündigung auszusprechen und unter welchen Bedingungen. So setzt eine fristlose Kündigung oftmals eine vorherige Abmahnung voraus. Ebenso können aber auch nicht berücksichtigte Formvorschriften, die Missachtung von Sonderkündigungsschutz oder die Nicht-Einhaltung von Kündigungsfristen zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, ist eine Prüfung selbiger grundsätzlich anzuraten. Fehler sind nicht auszuschließen und sichern Ihnen bestenfalls Ihren Arbeitsplatz – oder stärken Ihre Aussichten auf eine Abfindung.

Unsere vielfältigen Ratgeber rund um das Thema Kündigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz klären Sie über Ihre Rechte auf:

Ihr Recht auf Urlaub nach dem BUrlG

Wenn es um die Frage geht, wie viele Urlaubstage Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zustehen, weiß das Bundesurlaubsgesetz Antworten. In der Regel verhält es sich wie folgt:

  • 24 Urlaubstage (Werktage) bei einer 6-Tage-Woche
  • voller Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit ab sechs Monaten
  • alle Tage von Montag bis Samstag gelten als Werktage

Unsicherheiten bestehen aber oft nicht nur hinsichtlich der Anzahl an Urlaubstagen. Auch der Verfall bzw. Nicht-Verfall beschäftigt Arbeitnehmende immer wieder. Ebenso an Bedeutung gewinnt der Umgang mit Urlaubstagen im Rahmen eines Sabbaticals an Bedeutung.

Mit welcher Fragestellung Sie sich auch beschäftigen – unsere Ratgeber liefern Antworten.

Weitere Themen rund ums Arbeitsrecht

Die bis hierhin angeschnittenen Themen stellen lediglich einen kleinen Auszug der Angelegenheiten dar, die das Arbeitsrecht regelt. Tatsächlich beschäftigt es sich mit weitaus mehr Fragestellungen – in den Bereichen Gleichberechtigung, Elternzeit, Kurzarbeit, um zusätzliche Beispiele zu nennen. Auch diese Themen decken wir weitläufig ab. Werfen Sie einen Blick auf unsere Übersichtsseite.