Promillerechner: Darf ich noch E-Bike fahren?
Wie viel Promille darf man auf dem E-Bike haben?
Gilt die Promillegrenze vom Fahrrad auch beim E-Bike? Wie viel Promille auf dem E-Bike erlaubt sind, hängt vom Typ des Bikes ab. Denn unter bestimmten Umständen gelten die Vorgaben für Kfz und nicht mehr die für Fahrräder.
Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, wie schnell das E-Bike bauartbedingt sein kann. So wird ein Pedelec, das bis 25 km/h schnell ist, als Fahrrad betrachtet. Wohingegen S-Pedelecs schneller als 25 m/h fahren kann und somit als Kleinkraftrad gilt.
Daher kommt folgende Promillegrenze beim E-Bike (25 km/h oder schneller) zur Anwendung:
- Pedelec: Regelung fürs Fahrrad, Promillegrenze von 1,6
- S-Pedelec: Regelung für Kraftfahrzeuge, Promillegrenze von 0,5
Es ist also wichtig, welche Geschwindigkeit mit Unterstützung des Elektromotors erreicht wird. Auch wenn schnelle Geschwindigkeiten auch ohne Motor erreicht werden können, gilt nur die elektronische Hilfe als Kriterium für die Einstufung.
Missachtung der Promillegrenze auf dem E-Bike: Das sind die Folgen!
Da verschiedene Bestimmungen zur Promillegrenze beim E-Bike gelten, unterscheiden sich auch die möglichen Sanktionen. Fahren Sie betrunken mit einem Pedelec, müssen Sie ab Promillewerten von 1,6 auf jeden Fall mit Konsequenzen rechnen. Sie machen sich strafbar, egal ob Sie auffällig unterwegs waren oder nicht. Sie gelten als absolut fahruntüchtig.
Gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich werden drei Punkte in Flensburg eingetragen und der Führerschein kann weg sein. Zudem ist die Anordnung einer MPU wahrscheinlich.
Achtung: Ist Ihr Fahrverhalten auffällig oder gefährden Sie andere mit Ihrer Fahrweise, drohen bereits ab niedrigen Werten Strafen. Ab 0,3 Promille ist der Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem E-Bike dann ebenfalls strafbar.
Der Verstoß gegen die Promillegrenze auf einem E-Bike das bis 45 km/h schnell sein kann, hat dann etwas differenzierte Folgen. Denn beim S-Pedelec gelten die Vorgaben für Kfz. Das heißt, hier kommen zunächst die Bestimmungen des Bußgeldkatalogs zum Tragen. Es kann sich also entweder um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handeln.
Folgende Konsequenzen hat eine Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem E-Bike, wenn es sich um ein S-Pedelec handelt:
- ab 0,5 Promille: ab 500 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- auffälliges Fahrverhalten oder Gefährdung ab 0,3 Promille: Geldstrafe, 3 Punkte
- ab 1,1 Promille: Straftat, Geldstrafe, 3 Punkte, eventuelle Fahrerlaubnisentzug
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Promillegrenze auf dem E-Bike in der Probezeit
Auch hier gilt es, zwischen den Arten des E-Bikes zu unterscheiden. Verstoßen Sie in der Probezeit gegen die Promillegrenze auf einem E-Bike, das als Pedelec gilt, kommen keine besonderen Regelungen zum Tragen. Auch in der Probezeit gelten die Bestimmungen für Radfahrer.
Werden Sie dann mit 1,6 Promille erwischt oder bei 0,3 Promille mit auffälligem Fahrverhalten angezeigt, machen Sie sich, wie erwähnt, strafbar. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß, der eine Verlängerung und eine Teilnahme am Aufbauseminar nach sich zieht. Im schlimmsten Fall sind Sie Ihren Führerschein los und bekommen ihn erst nach einer erfolgreichen MPU wieder.
Da für das S-Pedelec die Regelungen für Kraftfahrzeuge gelten, ist in der Probezeit eine Null-Promillegrenze zu beachten. Das gilt auch für Fahrer unter 21 Jahren. Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot bedeutet auch hier neben den eigentlichen Bußgeldern die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Mehr zur Promillegrenze beim Fahrrad hier im Video
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)