Junge Fahrer stehen unter besonderer Beobachtung

Junge Erwachsene (18–24 Jahre) tragen laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Gemessen an ihrer Fahrleistung verursachen Fahranfänger bis zu 3,5-mal so viele Unfälle wie ältere Autofahrer. Besonders riskant sind Alleinunfälle, wobei schätzungsweise 65 % der beteiligten jungen Pkw-Fahrer die Hauptschuld am Unfall tragen.

Zu den Hauptursachen zählen vor allem mangelnde Fahrpraxis sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten. Um für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen, gelten für Fahranfänger besonders strenge Regeln.

Die Probezeit dient als eine Art „Erziehungsphase“. Da Verstöße in dieser Zeit deutlich strengere Konsequenzen nach sich ziehen als für erfahrene Autofahrer, werden Fahranfänger dazu angehalten, sich von Beginn an konsequent an die Verkehrsregeln zu halten.

In diesem Zusammenhang spielt der sogenannte A-Verstoß eine wichtige Rolle. Wir erklären im Folgenden, was es damit auf sich hat.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ein A-Verstoß in der Probezeit ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsregeln. Dazu gehört unter anderem das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr.

Ab wann ein A-Verstoß in der Probezeit vorliegt, hängt in der Regel vom Bußgeld und den Punkten ab. Wer im Verkehr grob fahrlässig oder rücksichtslos handelt und dafür ein Bußgeld von mindestens 60 Euro oder Punkte in Flensburg riskiert, begeht meist einen solchen Verstoß.

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Wichtiger Unterschied: A- und B-Verstoß in der Probezeit

Fahranfänger müssen zwischen zwei Kategorien von Verkehrsdelikten unterscheiden. Was ein A- und B-Verstoß in der Probezeit ist, entscheidet sich nach der Schwere des Vergehens. Während der A-Verstoß die schwere Kategorie darstellt, umfasst der B-Verstoß weniger schwere Zuwiderhandlungen.

Für die gesetzlichen Folgen gilt die Faustformel: Ein einzelner B-Verstoß bleibt für die Probezeit noch ohne direkte Konsequenzen für den Führerschein. Gefährlich wird es jedoch, wenn ein A-Verstoß und ein B-Verstoß in der Probezeit zusammenkommen oder wenn sich ein Fahranfänger zwei B-Verstöße leistet – denn zwei B-Verstöße werden rechtlich wie ein voller A-Verstoß gewertet.

Interessant ist auch die Frage, wie sich ein A- und B-Verstoß nach der Probezeit auswirken. Sobald die Bewährungsphase vorbei ist, entfallen die speziellen Sondermaßnahmen für Fahranfänger wie Aufbauseminare oder Probezeitverlängerungen. Die normalen Sanktionen wie Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg gelten dann aber natürlich weiterhin für jeden Autofahrer.

Was gilt als A-Verstoß in der Probezeit? Liste zum schnellen Überblick!

Hier sind die häufigsten Beispiele aus dem Alltag:

  • A-Verstoß bei der Geschwindigkeit in der Probezeit: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Auto oder Motorrad um 21 km/h oder mehr überschreitet, begeht einen klaren A-Verstoß.
  • Handy am Steuer in der Probezeit: Liegt ein A- oder B-Verstoß vor? Das Nutzen des Smartphones ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als A-Verstoß gewertet.
  • Rote Ampel und Abstand: Das Überfahren einer roten Ampel oder das dichte Auffahren (Abstandsverstoß) zählen ebenfalls zu den schweren Verstößen.
  • Alkohol und Drogen: Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze. Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, leistet sich einen gravierenden A-Verstoß.

Bedeutet 1 Punkt in der Probezeit automatisch einen A-Verstoß?

Viele Fahranfänger fragen sich, ob ein Punkt in Flensburg in der Probezeit automatisch einen A-Verstoß bedeutet. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es gibt sowohl Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg einbringen, die als A-Verstoß gewertet werden, als auch solche, die als B-Verstoß zählen.

Ist ein Unfall in der Probezeit immer ein A-Verstoß?

Nein, ein Unfall ist nicht immer ein A-Verstoß in der Probezeit. Es kommt ganz auf die Ursache an. Wenn es sich um einen reinen Blechschaden beim Einparken handelt, bleibt es meist bei einem Verwarnungsgeld ohne Auswirkungen auf die Probezeit.

Ist der Unfall in der Probezeit jedoch die Folge eines schweren Fehlers – wie dem Missachten der Vorfahrt oder zu schnellem Fahren –, dann liegt ein A-Verstoß vor.

Was passiert bei einem A-Verstoß in der Probezeit?

Die Folgen eines A-Verstoßes in der Probezeit sind streng geregelt und folgen einem dreistufigen System. Wichtig zu wissen: Die Maßnahmen greifen selbst dann, wenn der A-Verstoß kurz vor dem Ende der Probezeit begangen wurde. Es zählt immer der Tag der Tat, nicht das Datum des späteren Bußgeldbescheids.

Die folgende Infografik zeigt, welche Konsequenzen A-Verstöße in der Probezeit haben:

Überblick in der Infografik: Ein A-Verstoß hat schwerwiegende Folgen.
Überblick in der Infografik: Ein A-Verstoß hat schwerwiegende Folgen.

1. A-Verstoß in der Probezeit: Aufbauseminar und Probezeitverlängerung

Schon der erste A-Verstoß in der Probezeit hat Folgen und die Behörde reagiert deutlich. Die regulär zweijährige Probezeit wird sofort um weitere zwei Jahre verlängert – also auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Gleiches gilt, wenn zwei B-Verstöße zusammenkommen.

Beachten Sie: Was passiert bei nicht erfolgter Teilnahme am Aufbauseminar wegen einem A-Verstoß in der Probezeit? Der Führerschein ist weg! Die zuständigen Behörden können in diesem Fall die Fahrerlaubnis entziehen.

Was passiert bei einem 2. A-Verstoß in der Probezeit?

Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit (oder alternativ zwei weitere B-Verstöße) zieht die zweite Stufe des Sanktionsmodells nach sich. Die zuständige Behörde spricht eine schriftliche Verwarnung aus.

Welche Konsequenzen der 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat, geht aber noch etwas weiter: Neben der Verwarnung erhält der Fahrer die dringende Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist allerdings freiwillig und soll helfen, das Fahrverhalten zu korrigieren.

Welche Folgen hat es, wenn 2 A-Verstöße und 1 B-Verstoß in der Probezeit zusammenkommen? Die beiden A-Verstöße ziehen die bereits genannten Konsequenzen nach sich. Der folgende B-Verstoß hat zunächst keine Folgen. Das ändert sich erst dann, wenn ein weiterer B-Verstoß bzw. noch ein A-Verstoß hinzukommen.

Zum 3. Mal einen A-Verstoß in der Probezeit begangen: Entziehung der Fahrerlaubnis

Was passiert bei einem 3. A-Verstoß in der Probezeit? Wenn ein Fahranfänger trotz Aufbauseminar und Verwarnung ein drittes Mal schwerwiegend gegen die Regeln verstößt, nimmt die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.

Dies geht mit einer Sperrfrist von meist mehreren Monaten einher, in denen der Betroffene überhaupt kein Kraftfahrzeug führen darf. Erst danach kann er die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wofür häufig das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorausgesetzt wird.

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Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)