Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts für Pkw
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 20 € | - | - |
| … 11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
| … 16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
| … 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - |
| … 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| … 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| ... über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| * Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren). | |||
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Pkw
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| … 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| … 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| … 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - |
| … 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 31 - 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
| … 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| … 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 1 Monat |
| … 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 2 Monate |
| ... über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
| * Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren). | |||
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können A-Verstöße sein
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gelten für Sie grundsätzlich trotzdem die gleichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Sie müssen kein höheres Bußgeld zahlen oder eher mit Punkten in Flensburg oder Fahrverboten rechnen als andere Fahrzeugführer. Es gibt aber eine wichtige Besonderheit: Für Fahranfänger spielt es eine Rolle, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit als A- oder B-Verstoß eingestuft wird.
Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen dazu. Werden Sie geblitzt in der Probezeit, begehen Sie in folgenden Situationen einen A-Verstoß:
- Mit Pkw oder Motorrad: bei einer Überschreitung ab 21 km/h
- Mit Pkw-Gespann oder Lkw: bei einer Überschreitung ab 16 km/h
Diese Angaben gelten sowohl außerorts als auch innerorts.
An roter Ampel geblitzt: Auch das ist ein A-Verstoß
Werden Sie geblitzt in der Probezeit, muss es sich dabei nicht zwangsläufig um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handeln. Blitzer können auch Rotlichtverstöße erfassen. Überfahren Sie bei Rot eine Ampel und werden erwischt, hat das immer ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg zur Folge. In vielen Fällen kommt auch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
Außerdem handelt es sich bei einem Rotlichtverstoß immer um einen A-Verstoß. Sind Sie noch in der Probezeit, müssen Sie also grundsätzlich mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn beim Überfahren einer roten Ampel erwischt werden.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
A-Verstöße führen zu Probezeitmaßnahmen
Begehen Sie einen A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße), werden Ihnen neben den regulären Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten zusätzlich Konsequenzen auferlegt, die sog. Probezeitmaßnahmen. Diese erfolgen in drei Stufen:
- Zum 1. Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Teilnahme an Aufbauseminar für Fahranfänger
- Zum 2. Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen: schriftliche Verwarnung, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
- Zum 3. Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen: Entziehung der Fahrerlaubnis
Werden Sie zu oft geblitzt in der Probezeit, ist also tatsächlich Ihr Führerschein in Gefahr – und zwar nicht nur in Form eines temporären Fahrverbots. Sie riskieren die komplette Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis. Diese muss dann nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden, wenn Sie sich wieder hinters Steuer setzen woll.
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
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