Führerschein in der Probezeit: Für Fahranfänger gelten strenge Regeln

Fahranfänger sind besonders häufig in Unfälle verwickelt. Manche fahren – ob aus fehlendem Risikobewusstsein oder zu wenig Fahrpraxis – zu schnell, überholen riskant oder lassen sich vom Handy ablenken.

Wer in Deutschland seinen Führerschein bestanden hat, bekommt ihn deshalb zunächst auf Probe. In der zweijährigen Probezeit müssen Fahranfänger beweisen, dass sie sicher und rücksichtvoll am Straßenverkehr teilnehmen können.

Gewisse Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln können in der Probezeit ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wir erklären, was in diesem Zusammenhang ein sogenannter B-Verstoß ist.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Das Verkehrsrecht teilt Vergehen von Fahranfängern in zwei Kategorien ein: A- und B-Verstöße. Bei Letzterem handelt es sich um eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr.

Im Gegensatz zu massiven Gefährdungen wie Trunkenheit am Steuer sind B-Verstöße Vergehen, die zwar die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, aber nicht zu den gefährlicheren Verstößen zählen. Dennoch dürfen Fahranfänger sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn auch sie können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

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A- oder B-Verstoß: Wo liegt der Unterschied?

Fahranfänger sollten den Unterschied zwischen einem A- oder B-Verstoß in der Probezeit kennen:

  • A-Verstoß: Schwerwiegende Zuwiderhandlung (z. B. Fahrerflucht, rote Ampel überfahren, über 21 km/h zu schnell)
  • B-Verstoß: Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (z. B. abgefahrene Reifen, falsches Absichern eines Unfallortes)
Die wichtigste Grundregel lautet: Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet.

B-Verstoß in der Probezeit: Unsere Liste zeigt häufige Zuwiderhandlungen

Was zählt als B-Verstoß? Die folgende Liste führt häufig vorkommende Beispiele auf:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm)
  • Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als 8 Monate
  • Falsches Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs (z. B. kein Warndreieck aufgestellt)
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei im Einsatz (z. B. keine Rettungsgasse gebildet)
  • Unbefugte Nutzung von Kraftfahrstraßen oder Autobahnen (z. B. mit Fahrzeugen, die bauartbedingt nicht schnell genug fahren können)

Hier herrscht häufig Unklarheit: Liegt ein A- oder B-Verstoß vor?

Bei einigen Delikten herrscht große Verwirrung. Wir klären Fälle, bei denen häufig Unsicherheit bei Laien besteht:

  • Handy am Steuer in der Probezeit: A- oder B-Verstoß? Ganz wichtig: Das Telefonieren oder Tippen am Smartphone während der Fahrt ist kein B-Verstoß, sondern ein schwerwiegender A-Verstoß!
  • Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit: Ein B-Verstoß? Nein, im Zusammenhang mit Tempoverstößen gilt: Ist ein Fahranfänger bis zu 20 km/h zu schnell, liegt weder ein A- oder B-Verstoß vor. Wenn jemand jedoch mindestens 21 km/h zu schnell war, handelt es sich um einen A-Verstoß.
  • Falschparken: B-Verstoß in der Probezeit? Einfaches Falschparken (z. B. ohne Parkschein) hat auf die Probezeit gar keine Auswirkung. Erst wenn ein Fahrer durch das Parken Rettungskräfte massiv behindert, kann dies probezeitrelevant werden.
  • Ist ein Unfall in der Probezeit ein B-Verstoß? Ob dies ein B-Verstoß ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die Ursache des Unfalls an:
    • Ein Auffahrunfall wegen zu geringem Sicherheitsabstand bei hoher Geschwindigkeit ist meist ein A-Verstoß.
    • Verursacht ein Fahranfänger einen Unfall, weil er mit völlig abgefahrenen Reifen auf nasser Straße ins Rutschen gekommen ist, gilt die Ursache als B-Verstoß.

Konsequenzen: Was passiert bei einem B-Verstoß in der Probezeit?

Die gute Nachricht zuerst: Wenn sich ein Fahranfänger in der Probezeit vom Führerschein einen B-Verstoß leistet, muss er das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit bezahlen. Für die Probezeit gibt es jedoch zunächst keine Konsequenzen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist außerdem: Bedeutet 1 Punkt in der Probezeit immer einen B-Verstoß? Nein, nicht jeder Verstoß, der einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, ist automatisch ein B-Verstoß. Es gibt zum Beispiel auch A-Verstöße, die mit einem Punkt geahndet werden.

Kombinationen: Mehrere Verstöße ansammeln

Kritisch wird es, wenn sich die Fehler häufen. Ein A-Verstoß und ein B-Verstoß in der Probezeit führen zu folgenden Konsequenzen:

  • Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
Wichtig! Der B-Verstoß bleibt in der verlängerten Probezeit zunächst ohne weitere Maßnahme stehen, bis ein zweiter B-Verstoß dazukommt.

Führerschein auf Probe: Dritter B-Verstoß in der Probezeit

Rechnen wir zusammen: Zwei B-Verstöße gelten als ein A-Verstoß. Das bedeutet: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein teures Aufbauseminar (ASF).

Der dritte B-Verstoß ist dann der erste Schritt in Richtung der nächsten Sanktionsstufe. Kommt ein vierter B-Verstoß hinzu (also umgerechnet der zweite A-Verstoß), erhält der Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

Was bedeuten 2 A-Verstöße und 1 B-Verstoß in der Probezeit? Nach dem zweiten A-Verstoß wird der Fahranfänger schriftlich verwarnt und erhält eine Empfehlung für eine Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein folgender B-Verstoß hat zunächst keine weiteren Folgen. Dies hätte erst ein weiterer B-Verstoß.

Ausblick: A- und B-Verstoß nach der Probezeit

Viele atmen auf, wenn die zwei (oder vier) Jahre endlich vorbei sind. Und tatsächlich: Ein A- und B-Verstoß nach der Probezeit hat keine probezeitspezifischen Konsequenzen mehr.

Es gibt keine Aufbauseminare oder Probezeitverlängerungen mehr. Ab jetzt greift für den Fahranfänger ausschließlich das reguläre Flensburger Punktesystem, bei dem bei 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

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Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild)