Jetzt Alkoholpegel für die E-Scooter-Fahrt prüfen

Auf dem E-Scooter mit Promille: Was gilt?

Auch auf dem E-Scooter sind die Vorgaben der StVO zu beachten. Das gilt insbesondere auch, wenn Verkehrsteilnehmer nach dem Genuss von Alkohol mit einem Scooter fahren wollen. Doch welche Promillegrenze gilt für E-Scooter? Bis bzw. Mit wie viel Promille darf man noch E-Scooter fahren?

E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und sind somit Kraftfahrzeuge. Daher gilt auch die entsprechende Promillegrenze. Bei einem E-Scooter kommen also die Regelungen für Autos zur Anwendung. Und wie viel Promille sind beim E-Scooter dann erlaubt?

Das Limit liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Laut § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt auch für E-Scooter Folgendes:

„Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“

E-Scooter: Promillegrenze in der Probezeit!

Wie bei allen Kfz sind auch beim E-Scooter besondere Regelungen zu beachten, wenn sich Fahrer in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind. In diesen Fällen gilt ein striktes Alkoholverbot. Das heißt, die Promillegrenze liegt beim E-Scooter dann ebenfalls bei 0,0.

Werden Fahrer auf dem E-Scooter mit Promille in der Probezeit erwischt, drohen in jedem Fall Konsequenzen. Neben dem Bußgeld von mindestens 250 Euro und einem Punkt müssen Sie dann auch mit der Verlängerung der Probezeit sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. 

Der nachfolgenden Grafik können Sie die Regelungen zur Promillegrenze auf dem E-Scooter nochmals zusammenfassend entnehmen:

Promillegrenze beim E-Scooter
Diese Promillegrenze gilt auf dem E-Scooter

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Bußgeld oder Strafe: Welche Folgen hat Alkohol auf dem E-Scooter?

Missachten Sie die Promillegrenze auf dem E-Scooter, ist die Höhe der Sanktionen vom Promillewert ab. Zwischen Werten von 0,5 und 1,09 Promille wird ein Bußgeld von mindestens 500 Euro fällig. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Selbst wenn kein Führerschein vorhanden ist, gibt es den Eintrag ins Fahreignungsregister. 

Fahren Sie auffällig oder gefährden Sie durch die Fahrweise den Straßenverkehr, gibt es bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Beim E-Scooter droht eine Strafe gemäß § 316 StGB. Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe werden drei Punkte eingetragen und es droht ein Fahrverbot. Im schlimmsten Fall kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Haben Sie auf dem E-Scooter 1,1 Promille, droht ebenfalls eine Strafanzeige. Auch hier ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen, wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Scooter missachten:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbot in
Monaten
Entzug der
Fahrerlaubnis
0,5 Promille­grenze missachtet
... 1. Mal500 €21
... 2. Mal1000 €23
... 3. Mal1500 €23
Gefähr­dung des Verkehrs ab 0,3 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

Kann ein E-Scooter ab 1,6 Promille zu einer MPU führen?

Werden Sie mit hohen Promillewerten im Straßenverkehr erwischt, kann bereits ab 1,1 Promille eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Absolvieren Sie diese nicht oder nicht erfolgreich, ist der Führerschein weg.

Ab Werten von 1,6 Promille gelten Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Werden Sie dann auf dem E-Scooter erwischt, ist der Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich. Diese erlangen Sie dann in der Regel erst nach einer bestandenen MPU zurück.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Bildnachweise: Depositphotos.com/carloprearo (Vorschaubild)