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Mit wie viel Promille darf man Fahrrad fahren?

Wie für jeden Verkehrsteilnehmer gelten auch auf dem Fahrrad die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). So auch bei Alkohol im Straßenverkehr. Das heißt, es gibt Bestimmungen dazu, wie viel Promille auf dem Fahrrad in Deutschland zulässig sind. Und wie hoch ist die Promillegrenze beim Fahrrad dann? 

Die Grenze liegt auf dem Fahrrad höher als beim Kfz. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad drohen auf jeden Fall Konsequenzen, denn ab diesem Wert machen Sie sich strafbar. Es wird daher auch nicht mehr gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet, sondern nach Strafgesetzbuch (StGB) wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Hier wird von einer „absoluten Fahruntauglichkeit“ ausgegangen, was immer Folgen nach sich zieht. Auch dann, wenn der Radfahrer keine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt.

Neben einer Geldstrafe müssen Sie dann auch mit drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Kann der Führerschein dann auch entzogen werden, wenn man betrunken Fahrrad fährt? Ja, das ist ab diesen Promillewerten durchaus möglich. Missachten Sie auf dem Fahrrad die Promillegrenze, kann der Führerschein weg sein. Darüber hinaus ist die Anordnung einer MPU wahrscheinlich.

Ist es dann legal, mit 1,6 Promille das Fahrrad zu schieben? Das müssen Sie dann sogar. Oder das Rad bleibt ganz stehen und lassen Sie von Freunden, Familie oder einem Taxi nach Hause fahren.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Fahrrad-Promillegrenze: Droht ein Bußgeld?

Auch wenn die Promillegrenze beim Fahrrad zunächst deutlich höher liegt als beim Kfz, drohen nicht erst ab 1,6 Promille Konsequenzen. So unter anderem, wenn Sie mit dem Fahrrad auffällig unterwegs sind. Fahren Sie Schlangenlinien oder wirken unkoordiniert, kann eine Alkoholkontrolle veranlasst werden.

Folgen hat das bereits ab 0,3 Promille. Überschreiten Sie diese Promillegrenze auf dem Fahrrad, ist eine Strafe wahrscheinlich. Und auch hier handelt es sich um eine Straftat, wenn durch das auffällige Fahrverhalten eine Gefährdung angenommen wird. 

Gemäß § 316 StGB ist auch in diesem Fall mit folgenden Strafen zu rechnen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Gefährden Sie andere oder verursachen einen Unfall, kann die Missachtung der Promillegrenze auf dem Fahrrad den Führerscheinentzug auch bei niedrigeren Promillewerten bedeuten. 

Nachfolgenden finden Sie einen Überblick zu den möglichen Sanktionen bei einem Alkoholverstoß auf dem Fahrrad:

VerstoßKonsequenzen
mit 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad gefahrenGeldstrafe, 3 Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, MPU
mit 0,3 Promille oder mehr Gefährdung dargestelltGeldstrafe, 3 Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, MPU

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Promille mit Grenze: Fahrrad in der Probezeit

Wie viel Promille sind beim Fahrrad in der Probezeit erlaubt? Gilt hier ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot? Nein, denn auch in der Probezeit gelten auf dem Rad die gleichen Bestimmungen wie für Fahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind.

Heißt, die Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit beträgt in Deutschland 1,6 Promille. Ab 0,3 Promille gibt es Konsequenzen, wenn Fahrer auffällig unterwegs sind.

Da es sich um Straftaten handelt, liegt ein A-Verstoß vor. Somit wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wird aufgrund des Alkoholverstoßes die Fahrerlaubnis ganz entzogen, müssen Betroffene dann eine MPU absolvieren, um den Führerschein zurückzubekommen. 

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Promillegrenze auf dem Fahrrad im Ausland

Sind Sie mit dem Rad im Ausland unterwegs, gilt wie beim Auto, dass Sie sich über die geltenden Regelungen informieren. Dazu gehört auch, die Promillegrenze beim Fahrrad zu kennen. In einigen Ländern gibt es keine Vorgaben zur erlaubten Promille auf dem Fahrrad. Andere Staaten haben wesentlich strengere Bestimmungen als Deutschland.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu einigen beispielhaften Vorgaben zur Promillegrenze beim Fahrrad im europäischen Ausland:

  • Belgien 0,5
  • Dänemark: keine Promillegrenze (aber Verbot alkoholisiert zu fahren, wenn keine Kontrolle über das Rad mehr möglich ist)
  • Finnland: keine Promillegrenze (aber Verbot alkoholisiert zu fahren, wenn keine Kontrolle über das Rad mehr möglich ist)
  • Frankreich: 0,5
  • Großbritannien: keine Promillegrenze (aber Verbot alkoholisiert zu fahren, wenn keine Kontrolle über das Rad mehr möglich ist)
  • Italien: 0,5
  • Kroatien: 0,5
  • Luxemburg: 0,5
  • Niederlande: 0,5
  • Norwegen: keine Promillegrenze (aber Verbot alkoholisiert zu fahren, wenn keine Kontrolle über das Rad mehr möglich ist)
  • Österreich: 0,8
  • Polen: 0,2
  • Portugal: 0,5
  • Schweden: keine Promillegrenze (aber Verbot alkoholisiert zu fahren, wenn keine Kontrolle über das Rad mehr möglich ist)
  • Schweiz: 0,5
  • Slowakei: 0,0 oder 0,5 (innerorts und auf Radwegen)
  • Spanien: 0,5
  • Tschechien: 0,0

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Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)