Geblitzt trotz richtiger Geschwindigkeit: Das können Sie tun!
Bei Geschwindigkeitsmessungen oder Rotlichtblitzern kann es zu Fehlern kommen. Neben Messfehler durch die Geräte kann es auch bei der Auswertung der Daten zu Schwierigkeiten kommen. Dann ist es durchaus möglich, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden. Was Sie dann tun können und ab wann ein Blitzer ungültig ist, betrachten wir in folgenden Ratgeber näher.
Oftmals erfahren Verkehrsteilnehmer erst durch den Bußgeldbescheid vom Verstoß. Unter Umständen können sie sich an die Situation aber erinnern und vermuten, dass sie zu Unrecht geblitzt wurden. Die Gründe, warum ein Blitzer geblitzt hat, trotz richtiger Geschwindigkeit, können vielfältig sein. Gleiches gilt bei einem Rotlichtblitzer, der anschlägt, obwohl die Kreuzung gar nicht befahren wurde oder die Ampel grün zeigte.
Manchmal bekommen Fahrer schon in der Situation mit, dass etwas nicht stimmt. Warten Sie dann erst einmal ab, ob ein Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt. Achtung, die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Verkehrsverstößen beträgt sechs Monate.
Betroffene sollten in jedem Fall Ruhe bewahren und sich den Bußgeldbescheid genau ansehen. Können Sie nachweisen, dass Sie zu Unrecht geblitzt worden sind, sollten Sie in jedem Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Aber auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, haben Sie die Möglichkeit dazu.
Im Zweifel ist eine rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht ratsam. Unsere Anwälte von rightmart.de prüfen den Bußgeldbescheid und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Ab wann ist ein Blitzer ungültig?
Technische Geräte wie Blitzer sind nicht unfehlbar. Aber auch Bußgeldbescheide an sich können formelle Mängel aufweisen. Steht ein Blitzer falsch, löst er zu früh aus oder befinden sich im Bescheid falsche Angaben, kann das einen Einspruch begründen.
Wurden Sie zu Unrecht geblitzt trotz korrekter Geschwindigkeit, liegt die Vermutung eines Messfehlers oder eines falsch eingestellten Gerätes nahe. Das lässt sich meist nur durch die Einsicht in die Akten und die Messprotokolle belegen. Die Einsicht können Sie im Zuge des Einspruchs beantragen. Da Laien die Daten schwer selbst auswerten können, ist die Unterstützung eines Anwalts hier empfehlenswert.
Ein Blitzer kann ungültig sein, wenn folgende Punkte vorliegen:
- falscher Aufstellungsort oder Aufstellwinkel
- Sonnen- oder Lichteinstrahlung nicht beachtet
- Reflektionen durch Schilder, Fenster, Fahrzeuge, Leitplanken usw. können Messergebnisse verfälschen
- keine aktuelle Eichung
- mechanische Defekt am Gerät
- falsche Fahrzeug den Daten zugeordnet
- Blitzerfoto unscharf oder zeigt andere Person
Zu Unrecht geblitzt: Einspruch einlegen
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, können Sie, wie bereits erwähnt, immer Einspruch einlegen. Wichtig: Sie haben dafür nur 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn die Messung fehlerhaft war.
Ein Einspruch lohnt sich besonders dann, wenn Ihnen ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, die Ihren Führerschein gefährden. Begründen Sie den Einspruch bereits im Schreiben. Eine ausführliche Begründung können Sie auch im Laufe des Verfahrens nachreichen.
Das sollten Sie insbesondere dann ausführlich machen, wenn Sie denken, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus dem Bescheid an und kennzeichnen Sie das Schreiben deutlich als Einspruch.
Im Video: Einspruch gegen einen Blitzer
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)