Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Pkw

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h30 €--
… 11 - 15 km/h50 €--
… 16 - 20 km/h70 €--
… 21 - 25 km/h115 €1-
… 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*
… 31 - 40 km/h260 €11 Monat
… 41 - 50 km/h400 €21 Monat
… 51 - 60 km/h560 €21 Monat
… 61 - 70 km/h700 €22 Monate
... über 70 km/h800 €23 Monate
* Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren).

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Unterschied zwischen 30er-Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h

Nicht überall, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgelegt ist, liegt auch eine 30er-Zone vor. Der Hauptunterschied liegt im Geltungsbereich und den Vorfahrtsregeln. Während ein einzelnes Temposchild nur für einen bestimmten Straßenabschnitt gilt, umfasst eine 30er-Zone ein zusammenhängendes Gebiet.

Grafik 30er-Zone

In einer Tempo-30-Zone gilt das Tempolimit für alle Straßen innerhalb des Gebiets, bis Sie an einem Schild zur Aufhebung der Zone vorbeifahren. Außerdem gilt in einer 30er-Zone an allen Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“. Es gibt dort in der Regel keine Ampeln, Zebrastreifen oder Vorfahrtsstraßen, da der Verkehr im gesamten Areal entschleunigt werden soll.

Bei einer einfachen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Streckenverbot) betrifft die Einschränkung dagegen nur die jeweilige Straße. Bestehende Vorfahrtsregelungen, z. B. eine ausgeschilderte Vorfahrtsstraße, bleiben unverändert bestehen. Auch Ampeln und Zebrastreifen sind auf solchen Strecken durchaus üblich. Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet hier erst durch ein Aufhebungsschild, ein neues Tempolimit oder – wenn es zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht war – nach dem Ende der Gefahrenstelle.

Von der Geschwindigkeitsbegrenzung und der pauschalen “Rechts vor links”-Regel abgesehen, gibt es in der 30er-Zone keine Besonderheiten. So ist dort z. B. auch das Halten und Parken erlaubt, sofern dies nicht durch ein Schild verboten wird.

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In der 30er-Zone geblitzt

Wurden Sie in einer 30er-Zone vom Blitzer erwischt, wird dies wie eine normale Geschwindigkeitsüberschreitung gewertet, die Sie auch auf jeder anderen öffentlichen Straße hätten begehen können. Dass der Verstoß in einer Zone passiert ist, spielt also keine Rolle.

Dementsprechend führt auch nicht jeder Verstoß automatisch zu drastischen Konsequenzen, nur weil er in einer Tempo-30-Zone begangen wurde. Bevor der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet, zieht die Behörde stets einen Toleranzabzug ab. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h vom Messwert abgezogen. Wenn auf Ihrem Tacho also z. B. knapp 38 km/h standen, wird Ihnen nach Abzug der Toleranz und der Tachovoreilung meist nur eine geringe Überschreitung von etwa 4 bis 5 km/h zur Last gelegt.

Die Folgen richten sich exakt nach der verbleibenden Überschreitung. Bei kleinen Verstößen bis 20 km/h zu viel bleibt es bei einem Verwarnungsgeld (beispielsweise zwischen 30 und 70 Euro) ohne weitere Konsequenzen. Erst ab 21 km/h drüber wird es ernst: Ab dieser Grenze drohen laut Bußgeldkatalog neben dreistelligen Geldbußen auch Punkte in Flensburg sowie bei höheren Überschreitungen (ab 26 km/h im Wiederholungsfall oder ab 31 km/h generell) ein Fahrverbot.

Besonders vorsichtig sollten Fahranfänger sein. Wenn Sie in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr (nach Toleranzabzug) geblitzt werden, gilt dies als schwerwiegender A-Verstoß. Als Folge verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie erhalten die Anordnung zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

Wo werden 30er-Zonen eingerichtet?

Ein Tempo-30-Zone befindet sich üblicherweise dort, wo der Schutz von Fußgängern und die Lebensqualität der Anwohner im Vordergrund stehen. Der klassische Einsatzort sind reine Wohngebiete und Wohnsiedlungen. Hier dienen die Zonen dazu, den störenden Durchgangsverkehr fernzuhalten, Lärm sowie Abgase zu reduzieren und das Unfallrisiko für Anwohner und spielende Kinder spürbar zu senken.

Besonders häufig werden 30er-Zonen zudem im Umfeld von sensiblen Einrichtungen eingerichtet. Dazu zählen Bereiche rund um:

  • Kindergärten
  • Schulen
  • Spielplätze
  • Altenheime
  • Krankenhäuser

Auch in belebten Einkaufs- und Ortskernen mit hohem Fußgängeraufkommen, in denen keine reine Fußgängerzone möglich ist, kann eine 30er-Zone für mehr Sicherheit sorgen.

Es gibt aber auch klare rechtliche Voraussetzungen, wo eine Tempo-30-Zone nicht eingerichtet werden darf. Auf vorfahrtsberechtigten Hauptverkehrsstraßen (wie Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) sowie auf Straßen mit Ampelanlagen sind Zonen in der Regel unzulässig. Wird auf solchen wichtigen Durchgangsstraßen das Tempo gedrosselt – etwa zum Lärmschutz oder vor einer Schule –, geschieht dies nicht durch eine Zone, sondern durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

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Bildnachweise: eigenes Bild (Vorschaubild), Infografik KI-generiert