Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts für Pkw
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 20 € | - | - |
| … 11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
| … 16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
| … 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - |
| … 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| … 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| ... über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| * Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren). | |||
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Pkw
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 30 € | - | - |
| … 11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
| … 16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
| … 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - |
| … 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| … 31 - 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
| … 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| … 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 1 Monat |
| … 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 2 Monate |
| ... über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
| * Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren). | |||
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Die Schwere der Verstöße ist wichtiger als die Häufigkeit
„Wie oft darf man im Jahr geblitzt werden, bevor der Führerschein weg ist?” „Wie oft darf man in einem Monat geblitzt werden, bis man einen Punkt bekommt?” Solche und ähnliche Fragen werden erstaunlich häufig gestellt, dabei sind sie meist bedeutungslos. Es gibt im deutschen Verkehrsrecht keine bestimmte Grenze, wie oft Sie vom Blitzer erwischt werden dürfen, ehe eine bestimmte Konsequenz erfolgt.
Grundsätzlich zieht jede Geschwindigkeitsüberschreitung die Folgen nach sich, die der Bußgeldkatalog für den entsprechenden Verstoß vorsieht, also ein bestimmtes Bußgeld sowie eventuell eine konkrete Anzahl an Punkten und eben ein Fahrverbot. Wie oft Sie eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung bereits begangen haben, ist in den meisten Fällen (es gibt Ausnahmen) egal.
Die entscheidende Rolle spielt nämlich nicht die Anzahl an Verstößen, sondern deren Schwere. Wenn Sie z. B. innerorts mit 70 km/h in einer 30er-Zone geblitzt werden, haben Sie eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begangen und sind Ihren Führerschein definitiv für einen Monat los – selbst wenn das der erste Verkehrsverstoß Ihres Lebens sein sollte.
Zu viele Bagatellverstöße können Konsequenzen haben
Jetzt denken Sie vielleicht, dass Sie im Umkehrschluss so viele leichte Geschwindigkeitsverstöße (unter 21 km/h) begehen können, wie Sie wollen, ohne schlimmere Folgen fürchten zu müssen. In der Theorie stimmt das auch. Werden Sie erwischt, müssen Sie zwar jedes Mal ein Bußgeld zahlen, aber Punkte oder Fahrverbote sind bei solchen geringen Überschreitungen eigentlich nicht vorgesehen.
In der Praxis sieht die Sache jedoch etwas anders aus, denn die Bußgeldstelle hat selbst eine gewisse Entscheidungsgewalt. Wenn diese sieht, dass Sie sehr häufig geblitzt werden – wenn auch immer nur bei geringer Überschreitung –, gewinnt sie eventuell den Eindruck, dass Sie die Verkehrsregeln absichtlich ignorieren. Sie kann Ihnen dann Vorsatz bzw. Beharrlichkeit unterstellen und Ihre charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln.
Ist das der Fall, ist die Bußgeldstelle befugt, Ihnen zusätzlich zu den regulären Sanktionen weitere Maßnahmen aufzuerlegen, um Sie zu einem regelkonformen Verhalten zu erziehen. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Erhöhung des Bußgelds
- die Anordnung zu einer MPU
- die Entziehung der Fahrerlaubnis
Die beiden letzteren werden in der Regel nur im Extremfall verhängt, aber ein höheres Bußgeld wegen Beharrlichkeit ist durchaus üblich.
Wenn Sie sich jetzt erneut fragen „Wie oft darf man geblitzt werden, bis die Bußgeldstelle von Vorsatz ausgeht?”, müssen wir Sie leider enttäuschen: Es gibt darauf keine pauschale Antwort. Jede Behörde entscheidet in jedem Einzelfall, wann für sie das Maß voll ist. Sind Sie der Meinung, dass Ihnen zu Unrecht Beharrlichkeit vorgeworfen wird, sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Regeln für Wiederholungstäter
Es gibt einen Sonderfall, in dem die Anzahl der Verstöße doch eine Rolle spielt: die sogenannte Wiederholungstäter-Regelung. Im deutschen Verkehrsrecht gilt als Wiederholungstäter, wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erwischt wird. Ob diese Verstöße außerorts oder innerorts passiert sind, spielt dabei keine Rolle.
Normalerweise zieht eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich. Ein Fahrverbot ist regulär erst ab höheren Geschwindigkeiten vorgesehen. Wenn Sie jedoch als Wiederholungstäter eingestuft werden, ist das anders. Dann müssen Sie bei Ihrem zweiten Verstoß schon ab 26 km/h zu viel den Führerschein abgeben. Das Fahrverbot dauert dann einen Monat.
Wichtig zu wissen: Die Frist von 12 Monaten beginnt nicht ab dem Tag des ersten Verstoßes, sondern erst ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid für diesen Verstoß rechtskräftig wird.
Video: 7 häufige Fragen zum Blitzen
Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?
Prinzipiell unterliegen Fahranfänger in der Probezeit den gleichen Verkehrsregeln wie erfahrene Autofahrer. (Einzige Ausnahme bildet die strikte Null-Promille-Grenze.) Sie müssen sich also an die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten und erhalten die gleichen Sanktionen, wenn sie geblitzt werden – also die gleichen Bußgelder, die gleichen Punkte und die gleichen Fahrverbote.
Es gibt aber trotzdem eine Besonderheit in der Probezeit: Werden Sie mit mindestens 21 km/h zu viel geblitzt, begehen Sie einen sogenannten A-Verstoß. Diese Einstufung existiert nur für Fahranfänger und ist für andere Autofahrer nicht relevant. Doch solange Sie sich in der Probezeit befinden, haben A-Verstöße (und B-Verstöße) für Sie Konsequenzen, nämlich in Form von Probezeitmaßnahmen.
Diese erfolgen in einem 3-Stufen-System:
- 1. A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
- 2. A-Verstoß: schriftliche Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- 3. A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis
Achtung! Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht das Gleiche wie ein Fahrverbot. Bei Letzterem wird Ihr Führerschein lediglich für ein bis drei Monate einkassiert, ist das Fahrverbot aber vorbei, bekommen Sie ihn automatisch zurück. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist dagegen deutlich drastischer. Denn Ihre Befugnis, ein Kraftfahrzeug lenken zu dürfen, erlischt damit wirklich komplett und wird auch nicht nach einem bestimmten Zeitraum wieder gültig. Stattdessen müssen Sie eine komplett neue Fahrerlaubnis beantragen, wenn Sie sich wieder hinters Steuer setzen wollen. Dies geht in der Regel erst nach einer Sperrzeit von mindestens 6 Monate.
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
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