Was ist ein Wiederholungstäter? Definition und Voraussetzungen

Wenn eine Person einmal gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss sie meist nur mit einem einfachen Verwarnungsgeld oder einem moderaten Bußgeld rechnen.

Wenn derjenige jedoch häufiger auffällt, gerät schnell ins Visier der Behörden. Der Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter sieht deutlich drastischere Maßnahmen vor, da bei diesen Fahrern eine hartnäckige Pflichtverletzung im Straßenverkehr angenommen wird. Doch wer ist eigentlich Wiederholungstäter?

Jeder Kraftfahrzeugführer, der innerhalb einer bestimmten rechtlichen Frist (meist ein Jahr nach Rechtskraft des ersten Bescheids) erneut denselben oder einen ähnlich schweren Verkehrsverstoß begeht, gilt als Wiederholungstäter.

Geschwindigkeitsübertretung: Wer ist Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Wann gilt ein Fahrer als Wiederholungstäter, wenn der Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt hat? Hier spielt die sogenannte 26-km/h-Regel eine wichtige Rolle.

Alles Wichtige zur Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt unsere Infografik.
Alles Wichtige zur Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt unsere Infografik.

 

Wenn Sie 2 Mal hintereinander geblitzt werden in einem Jahr und dabei jeweils mindestens 26 km/h zu schnell waren, gelten Sie offiziell als Wiederholungstäter in puncto Geschwindigkeit. In einem solchen Fall droht in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat – selbst dann, wenn der zweite Verstoß laut regulärem Bußgeldkatalog eigentlich noch kein Fahrverbot vorsehen würde.

Achtung: Die Ein-Jahres-Frist beginnt nicht am Tag des ersten Verstoßes, sondern erst an dem Tag, an dem der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde!

Beachten Sie außerdem: Auch mit einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Wiederholungstäter ausfallen. Wenn ein Fahrer mehrfach innerhalb eines kurzen Zeitraums geblitzt wird (z.B. fünfmal im Jahr mit 15 km/h zu schnell), kann er wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ mit einem Fahrverbot belegt werden.

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Alkohol am Steuer: Wiederholungstäter müssen mit harten Sanktionen rechnen

Wenn Personen unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Fahrzeug führen, gefährden sie sich und andere massiv. Hier sind die Fristen und Strafen deshalb besonders streng.

Die Frist für Wiederholungstäter wegen Alkohol beträgt 10 Jahre. Einfach ausgedrückt: Werden Sie

innerhalb von 10 Jahren zweimal mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, erhöhen sich die Bußgelder drastisch:

  • Beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beträgt das Bußgeld 500 Euro. Außerdem erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg und es wird ein einmonatiges Fahrverbot festgelegt.
  • Als Wiederholungstäter steigt das Bußgeld beim zweiten Verstoß innerhalb von zehn Jahren auf 1.000 Euro. Es kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot hinzu.
  • Beim dritten Verstoß beträgt das Bußgeld 1.500 Euro. Auch hier werden zusätzlich zwei Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.

Zusätzlich müssen Sie mit einer MPU wegen Alkohol als Wiederholungstäter rechnen. Häufig müssen Sie in diesem Zusammenhang für einen festgelegten Zeitraum komplett auf Alkohol verzichten.

Nach 10 Jahren tritt für Wiederholungstäter wegen Alkohol am Steuer die Verjährung ein. Das bedeutet: Werden Sie nach Ablauf der Frist wieder auffällig, kommen die herkömmlichen Sanktionen auf Sie zu.

Wiederholungstäter wegen Drogen am Steuer: Wann wird eine MPU fällig?

Ähnlich wie beim Alkohol verhält es sich bei Betäubungsmitteln. Ein Wiederholungstäter, der mit Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit 1.000 Euro Bußgeld, 3 Monaten Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen, wenn er das zweite Mal auffällt.

Fast unausweichlich sind zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) für Wiederholungstäter wegen Drogen am Steuer.

Weitere Verstöße: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Handy, rote Ampel und Abstand

Auch bei anderen Verstößen schaut die Fahrerlaubnisbehörde genau hin:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe für Wiederholungstäter ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe. Werden Sie mehrfach erwischt, kann das Fahrzeug sogar eingezogen werden.
  • Handy am Steuer: Als Wiederholungstäter kann ein erhöhtes Bußgeld drohen. Bei einer beharrlichen Pflichtverletzung können die zuständigen Behörden auch ein Fahrverbot erteilen.
  • Rotlichtverstoß: Überfahren Wiederholungstäter eine rote Ampel, kann auch hier das Bußgeld erhöht und ein (zusätzliches) Fahrverbot verhängt werden.
  • Abstand: Unterschreitet ein Wiederholungstäter den nötigen Abstand mehrfach, muss er mit einer Bußgelderhöhung rechnen.

Bußgeld und Punkte in Flensburg bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr

Generell gilt: Das Bußgeld für Wiederholungstäter wird durch die Behörde oft angemessen erhöht (oft verdoppelt), wenn Voreintragungen vorhanden sind. Zusätzlich können Punkte in Flensburg für Wiederholungstäter hinzukommen.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie Folgendes beachten: Bei acht Punkten in Flensburg kommt es zum Führerscheinentzug. Wiederholungstäter sammeln schnell zusätzliche Punkte an, weshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis schneller droht als so mancher denken mag.

Wann droht einem Wiederholungstäter ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot droht immer dann, wenn beharrliche Pflichtverletzungen erkennbar sind. Klassisches Beispiel ist die oben genannte 26-km/h-Regel. Aber auch wenn sich viele kleinere Verstöße (z.B. Falschparken, leichtes Tempo-Überschreiten) stark häufen, kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Doch können Wiederholungstäter ein solches Fahrverbot umgehen? Dies ist äußerst schwierig. Während Ersttäter ein Fahrverbot manchmal in ein höheres Bußgeld umwandeln können (sogenanntes Absehen vom Fahrverbot bei beruflicher Existenzgefährdung), sind Richter bei Wiederholungstätern meist weniger entgegenkommend.

Sonderfall: Wiederholungstäter in der Probezeit

Fahranfänger stehen unter besonderer Beobachtung. Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Ein Wiederholungstäter, der vom Blitzer in der Probezeit mit mindestens 21 km/h zu schnell erwischt wurde, wird beim zweiten A-Verstoß schriftlich verwarnt. Außerdem wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Beim insgesamt dritten A-Verstoß erfolgt schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist in der Regel erst nach einer Sperrfrist und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

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Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)