Gesetzlich bestimmt: Ab wann gibt es ein Fahrverbot?

Ob laut Verkehrsrecht ein Fahrverbot droht und ab wann es verhängt wird, ist gesetzlich definiert. Es kann verschiedene Gründe haben, warum Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein abgeben müssen. Neben Geschwindigkeitsverstößen können auch Alkohol am Steuer oder grobe Abstandsverstöße ein Fahrverbot bedeuten. 

Gesetzlich ist hier § 25 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) von Bedeutung. In diesem ist definiert, wann grundsätzlich bei Verstößen mit einem Fahrverbot zu rechnen ist. So gilt Folgendes:

„Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1 bis 2a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.“

Was allerdings unter grober oder beharrlicher Pflichtverletzung zu verstehen ist, wird nicht konkret bestimmt. Hier kommen dann die Vorgaben des Bußgeldkatalogs zum Tragen. In diesem ist für jede Ordnungswidrigkeit sowohl das entsprechende Bußgeld als auch etwaige Punkte und Fahrverbote festgehalten. 

So gelten beispielsweise folgende Vorgaben:

  • Alkoholverstoß 1 bis 3 Monate Fahrverbot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß 1 Monat Fahrverbot
  • Abstandsverstoß weniger als 3/10 des halben Tachowerts 1 bis 3 Monate ab Geschwindigkeiten ab 100 km/h

Darüber hinaus kann laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) ein Fahrverbot bei Straftaten als Nebenstrafe drohen. Das Fahrverbot und ab wann es gilt, sind dann Bestandteil des Strafmaßes.

Nachfolgend gehen wir näher auf häufige Gründe für ein Fahrverbot ein und ab wann dieses dann angetreten werden muss.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Fahrverbot: Ab wann droht es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Sie wurden geblitzt? Ab wann ein Fahrverbot innerorts, außerorts oder auf der Autobahn verhängt wird, ist ebenfalls im Bußgeldkatalog definiert. Hier spielt es eine Rolle, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und mit welchem Fahrzeug Verkehrsteilnehmer unterwegs waren. Ab wann ein Fahrverbot beim Blitzer droht, wird also durch bestimmte Faktoren beeinflusst.

Ein Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit wird bei Überschreitungen innerorts wie folgt verhängt:

  • für Kfz unter 3,5 t ab 31 km/h zu schnell ein Monat
  • ab 51 km/h zu schnell zwei Monate
  • über 61 km/h zu schnell drei Monate

Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und Gespannen droht innerorts bereits ab 26 km/h zu viel ein einmonatiges Fahrverbot. Ab wann das außerorts der Fall ist, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

  • für Kfz unter 3,5 t ab 41 km/h zu schnell ein Monat
  • ab 61 km/h zu schnell zwei Monate
  • über 70 km/h zu schnell drei Monate

Für Gespanne und Kfz über 3,5 Tonnen droht außerorts ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho ein Fahrverbot.

Ab wann ein Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit im Wiederholungsfall möglich ist, wird ebenfalls gesetzlich bestimmt. Hier gilt, dass Sie bei zwei Überschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten den Führerschein abgeben müssen. In diesem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter. 

Ab wann ein Fahrverbot in der Probezeit droht, unterscheidet sich nicht von den allgemeinen Sanktionen, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Besondere Regelungen zum Fahrverbot gibt es in der Probezeit nicht.

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Fahrverbot bei Alkohol: Ab wann greift es?

Wie bereits erwähnt, kann es viele Gründe für ein Fahrverbot geben. Ab wann es bei einem Alkoholverstoß verhängt wird, ist ebenfalls im Bußgeldkatalog festgehalten. Und wie lange gilt ein Fahrverbot bei Trunkenheit am Steuer? Grundsätzlich droht bei Alkohol am Steuer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot.

Bei weiteren Alkoholverstößen müssen Sie den Führerschein dann für drei Monate abgeben. Anders sieht das aus, wenn die Trunkenheitsfahrt eine Straftat darstellt. In diesem Fall droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nachfolgend haben wir die möglichen Sanktionen nochmals zusammengefasst:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate
  • Gefährdung des Verkehrs: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Fahrerlaubnisentzug
  • Straftat ab 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Fahrerlaubnisentzug

Ab wann droht ein Fahrverbot bei roter Ampel?

Auch bei einem Rotlichtverstoß droht ein Fahrverbot. Ab wann hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits rot gezeigt hat oder ob eine Gefährdung anderer vorlag. Ist die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot, droht in der Regel kein Fahrverbot.

Wie lange gilt dann das Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß? Gefährden Sie anderen durch den Rotlichtverstoß, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben. Das gilt auch, wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Zeigte die Ampel länger als eine Sekunde rot, ist das Fahrverbot gegeben.

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Ab wann droht ein Fahrverbot für Punkte in Flensburg?

Üblich ist ein Fahrverbot für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zwei Punkte bedeuten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann aber bereits ab einem Punkt ein Fahrverbot drohen. Bei Verkehrsstraftaten, die in der Regel drei Punkte nach sich ziehen, werden ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis oftmals als Nebenstrafe mit dem eigentlichen Strafmaß ausgesprochen. 

Sammeln Sie Punkte in Flensburg? Ab wann dann ein Fahrverbot droht, hängt hier nicht davon ab, wie viele Punkte Sie haben. Denn es gibt bei zu vielen Punkten kein Fahrverbot, sondern einen Fahrerlaubnisentzug. Ab acht Punkten ist der Führerschein weg.

1 Monat Fahrverbot: Ab wann antreten?

Ab wann gilt das Fahrverbot? Kann man sich aussuchen, ab wann das Fahrverbot gültig ist? Grundsätzlich ist das Fahrverbot anzutreten, wenn es rechtskräftig ist. Mit dem Tag der Abgabe des Führerscheins besteht das Fahrverbot. Der Abgabetermin wird in der Regel durch die Behörde mitgeteilt.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen zum Fahrverbot und ab wann es zu absolvieren ist. Und zwar, wenn Sie Ersttäter sind und es sich nur um ein einmonatiges Fahrverbot handelt. Innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft können Sie den Antrittstag wählen. Lassen Sie die Frist verstreichen, legt die Behörde den Tag der Abgabe fest. Ein weiterer Vorteil, wenn Sie Ersttäter sind, kann die Möglichkeit sein, dass Fahrverbot im Härtefall zu umgehen bzw. in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Das ist allerdings immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

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Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)