Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis kennt der Gesetzgeber kein Pardon: Es handelt sich um eine Straftat. Dabei besteht Verwechslungsgefahr mit der Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Führerschein“. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und legen dar, warum beim Fahren ohne Fahrerlaubnis empfindliche Strafen drohen – nicht nur für den Fahrer.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Definition & Strafen nach § 21 StVG
21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) lässt keinen Zweifel daran: Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. In Deutschland darf nur am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, wer seine Eignung dafür bewiesen hat. Das erfolgt mittels Führerscheinprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Fahrerlaubnis ausgestellt.
Hinweis: Führerscheinklassen
Es gibt unterschiedliche Führerscheinklassen, die zum Führen verschiedener Fahrzeuge berechtigen. Darunter fallen Fahrzeugklassen wie Pkw, Motorräder oder Lkw. Fahren Sie einen Lkw, ohne dafür die jeweilige Klasse zu besitzen, fällt das auch unter Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Haben Sie keine Prüfung abgelegt, setzen sich aber dennoch ans Steuer eines Pkw, Motorrads oder Lkw, fahren Sie ohne Fahrerlaubnis. Wichtig zu wissen ist dabei: Nicht für jedes Fahrzeug benötigen Sie einen Führerschein. Hier sind Beispiele:
- E-Scooter (Mindestalter 14 Jahre),
- E-Bikes,
- Mofa (Prüfbescheinigung vorausgesetzt, sofern nach 1965 geboren).
Für Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das StVG empfindliche Strafen vor:
- § 21 Abs. 1 StVG umfasst eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- § 21 Abs. 2 StVG hält eine Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis von einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor.
Neben den genannten Geld- oder Freiheitsstrafen kassieren Sie auch drei Punkte für das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister.
Wichtig: Strafe droht nicht nur dem Fahrer
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht eine Strafe nicht nur dem Fahrer selbst. Auch dem Halter des Wagens drohen Konsequenzen, ebenso wie Personen, die eine Fahrerlaubnis besitzen, jedoch zulassen, dass sich jemand ohne Berechtigung hinters Steuer setzt.
Entscheidend beim Strafmaß ist, ob von Vorsatz ausgegangen werden muss – Sie waren sich also bewusst, dass Sie nicht ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen – oder von Fahrlässigkeit. In letzterem Fall hätten Sie wissen können oder müssen, dass Sie ein Fahrzeug nicht führen dürfen.
Nach § 21 Abs. 3 StVG besteht zudem die Gefahr, dass das Fahrzeug nach einem vorsätzlichen Vergehen eingezogen wird. Das gilt insbesondere, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde.
Eines ist beim Fahren ohne Fahrerlaubnis wichtig zu wissen: Es ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Führerschein – es handelt sich um von Grund auf unterschiedliche Vergehen.
Fahren ohne Führerschein vs. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Abgrenzung
Ob Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein – für Laien scheint es kaum einen Unterschied zu machen. Tatsächlich muss aber differenziert werden. Im Gegensatz zur Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ stellt „Fahren ohne Führerschein“ lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweis: Bedeutung „Fahren ohne Führerschein“
Unter „Fahren ohne Führerschein“ fällt das Fahren, ohne dass Sie Ihren Führerschein dabei haben. Sie haben die Prüfung grundsätzlich also gemacht, haben nur das Ausweisdokument als Beleg nicht bei sich.
Entsprechend milde sind die Strafen beim Fahren ohne Führerschein: Nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 10 EUR und Vorlage des Führerscheins bei der nächsten Polizeidienststelle ist die Sache meist vom Tisch.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dann ist Straftat erfüllt
Das Vorliegen der Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann auf unterschiedlichen Gegebenheiten basieren:
- Sie haben keine Führerscheinprüfung absolviert
- Ihnen wurde der Führerschein entzogen
- Es gilt für Sie ein Fahrverbot
Keine Fahrerlaubnis erworben
Es erscheint logisch: Haben Sie keinen Führerschein gemacht, dürfen Sie auch kein Fahrzeug führen. Dabei haben sich die Regularien im Laufe der Zeit geändert. Vor allem mit der Einführung der Führerscheinklassen traten Änderungen in Kraft, die womöglich nicht jedem bewusst sind.
Um ein Beispiel zu nennen: Haben Sie Ihren Führerschein 1999 oder später gemacht, müssen Sie die Führerscheinklasse BE besitzen, um mit Ihrem Wagen einen Anhänger zwischen 750 kg und 7,5 t mit Ihrem Wagen ziehen zu dürfen. Dementsprechend kassieren Sie eine Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sofern ein Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg überschreitet und Sie die entsprechende Klasse BE nicht vorweisen können.
Hinweis: Führerschein checken
Prüfen Sie Ihren Führerschein hinsichtlich der Führerscheinklasse, ehe Sie sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen, das Sie üblicherweise nicht nutzen. So vermeiden Sie es bestenfalls, eine Straftat zu begehen.
Führerscheinentzug: Das gilt für Ihre Fahrerlaubnis
Der Führerscheinentzug ist das schärfste Mittel, um Vergehen im Verkehr zu ahnden. Wollen Sie sich partout nicht an die Straßenverkehrsordnung halten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Fahrerlaubnis früher oder später kassiert wird – über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Zwar besteht nach einer Sperrfrist die Möglichkeit, dass Sie erneut eine Fahrerlaubnis wiedererlangen. Dafür braucht es allerdings einen Neuantrag, der eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraussetzt.
Ist Ihr Führerschein weg, dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Setzen Sie sich trotzdem hinters Steuer, fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis, was unter Strafe steht.
Hinweis: Führerscheinsperre
Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis bei Führerscheinsperre infolge des Entzugs Ihrer Fahrerlaubnis, kann das dazu führen, dass die Sperre verlängert wird. Sie müssen also noch länger warten, bis ein Neuantrag möglich ist.
Auswirkungen eines Fahrverbots
Bei einem Fahrverbot sind Sie Ihren Führerschein vorübergehend – in der Regel zwischen einem und drei bzw. sechs Monaten – los. Nach Ablauf der Zeit erhalten Sie ihn zurück. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis nicht ihre Gültigkeit verliert, wie es beim Führerscheinentzug der Fall ist, sind Sie dennoch nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Auch hier ist der Straftatbestand „Fahren ohne Führerschein“ erfüllt, sofern Sie sich trotzdem hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen, für das Sie einen Führerschein benötigen.
Wichtig: Verbot gilt für alle Kraftfahrzeuge
Bei einem Fahrverbot ist es Ihnen grundsätzlich untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen. Weil unter diese Klassifizierung rechtlich auch Mofas und S-Pedelecs fallen, dürfen Sie auch diese nicht fahren.
Wiederholungstäter: Was passiert bei mehrmaligen Vergehen?
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis brauchen Wiederholungstäter nicht auf milde Strafen zu hoffen. Ganz im Gegenteil: Es drohen empfindliche Konsequenzen – eine Freiheitsstrafe ist wahrscheinlich. Als Wiederholungstäter gelten Sie dabei, sofern Sie in den vergangenen drei Jahren mindestens ein Mal ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden sind. Daraus kann sich auch der Einzug Ihres Fahrzeugs ergeben.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs – wer macht sich strafbar?
Wer ohne Fahrerlaubnis ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug führt, macht sich strafbar – so weit, so klar. Weniger klar ist hingegen, dass auf Fahrzeughalter und Mitwisser Folgen lauern können. Das ist dem Umstand geschuldet, dass Kraftfahrzeuge als potenzielle Gefahrenquelle eingestuft werden. Daher ist es wichtig, dass damit kein Missbrauch betrieben wird. Dafür ist der Halter verantwortlich: Er muss dafür sorgen, dass sein Fahrzeug nur von Personen geführt wird, die dazu mittels Fahrerlaubnis berechtigt sind.
Hinweis: Führerschein zeigen lassen
Wollen Sie Ihr Fahrzeug an eine Person verleihen, lassen Sie sich deren Fahrerlaubnis zeigen. Ein kurzer Blick genügt, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Verletzen Fahrzeughalter ihre Sorgfaltspflicht dahingehend, droht ihnen eine Strafe dafür, dass sie einer anderen Person das Fahren ohne Fahrerlaubnis erst ermöglicht hat. Auch hier unterscheidet der Gesetzgeber Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- Vorsatz ist gegeben, wenn der Fahrzeughalter wusste, dass die andere Person keine Fahrerlaubnis besitzt, ihm das Fahrzeug aber dennoch zur Verfügung gestellt hat.
- Bei Fahrlässigkeit hätte eine Unsicherheit bezüglich des Besitzes einer Fahrerlaubnis mit entsprechender Sorgfalt beseitigt werden können.
Als Mitwisser werden Sie unter Umständen zur Verantwortung gezogen, wenn Sie selbst einen Führerschein innehaben, allerdings darüber hinwegsehen, dass jemand, der keine Fahrerlaubnis besitzt, ein Fahrzeug führt. Begründet wird das mit der Tatsache, dass Sie vor dem Gesetz als fachkundige Person gelten, die um die Bedeutung einer Fahrerlaubnis weiß.
Tolerieren Sie, dass jemand ohne Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, lassen Sie die Gefahren außer Acht, die das birgt. Als Mitinsasse leisten Sie schlimmstenfalls Beihilfe zur Straftat.
Fahren ohne Führerschein vor der Prüfung: Konsequenzen für Fahranfänger
Planen Sie, in naher Zukunft Ihren Führerschein zu machen, bringen Sie Ihr Vorhaben durch Fahren ohne Fahrerlaubnis in Gefahr. Zum einen riskieren Sie eine Sperrfrist – die gesetzliche Grundlage findet sich in § 69a Strafgesetzbuch (StGB). Damit darf Ihnen über einen bestimmten Zeitraum kein Führerschein ausgestellt werden. Zum andern kann Ihre charakterliche Eignung in Frage gestellt werden, setzen Sie sich bereits vor Erhalt einer Fahrerlaubnis hinters Steuer. Mittels MPU müssen Sie die Behörden dann unter Umständen von Ihrer Eignung überzeugen.
Eine Vorstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein fliegt spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung auf. Grund dafür ist der Eintrag im Fahreignungsregister. Dabei ist die Bezeichnung „Vorstrafe“ wörtlich zu nehmen.
Wichtig: Vorstrafe
Werden Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, gelten Sie als vorbestraft. Das hat ebenso einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zur Folge wie auch Hindernisse beim beruflichen Werdegang. Das gilt insbesondere für Berufe, in denen ein Führungszeugnis vorzulegen ist.
Verstoß als Jugendsünde: Das droht Jugendlichen
Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt unter das Jugendstrafrecht, sofern der Täter zwischen 14 und 21 Jahre alt ist. Mögliche Konsequenzen sind hier:
- Erziehungsmaßnahmen wie Verkehrsunterricht,
- Auflagen, z. B. Arbeitsstunden, Geldauflagen an eine gemeinnützige Einrichtung,
- Jugendarrest.
Ebenso droht ihnen eine Sperrfrist für den Führerschein.
Verjährung: Dann ist Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Tisch
Fahren ohne Fahrerlaubnis unterliegt einer Verjährung von drei Jahren. Konkret bedeutet das, dass die Tat nach drei Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Verjährungsfrist bspw. durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Anklageerhebung unterbrochen werden kann.
In der Praxis müssen Sie also mit einer längeren Frist als drei Jahren rechnen.
Quellen: