16 Führerscheinklassen gibt es in Deutschland, seitdem die 3. EG-Führerscheinrichtlinie im Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei ist genau geregelt, mit welcher Klasse Sie welches Fahrzeug führen dürfen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Führerscheinklassen nebst Erklärungen und möglichen Voraussetzungen für deren Erwerb.
Führerscheinsystem: Deshalb gibt es die Klassen
Mofa, Auto, Lastwagen – auf Deutschlands Straßen sind Fahrzeuge unterschiedlichster Art unterwegs. Je nach Gefährt wird dem Fahrer ein gewisses Geschick abverlangt. Wer bspw. einen tonnenschweren Lastwagen führen will, muss wissen, wie sich die enorme Last auf den Bremsweg oder das Kurvenverhalten auswirkt. Die Führerscheinklassen stellen sicher, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Dementsprechend bezieht sich auch der Fahrschulunterricht auf die jeweiligen Ansprüche.
Dabei setzen manche Fahrzeuge einen gewissen Erfahrungsschatz voraus. Das macht das System zusätzlich kleinteiliger. Ein konkretes Beispiel ist der Stufenführerschein beim Motorrad. Nur wer bereits über einen bestimmten Zeitraum Fahrpraxis gesammelt oder ein bestimmtes Alter erreicht hat, kann auf eine höhere Klasse umsteigen. Im weiteren Verlauf gehen wir darauf noch genauer ein.
Die Bedeutung der Führerscheinklassen lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Sie definieren, welche Fahrzeuge Sie vor dem Hintergrund von Gewicht und Leistung fahren dürfen – europaweit.
Wichtig: Fahren ohne gültige Führerscheinklasse
Fahren Sie ein Fahrzeug, für das Sie nicht die jeweilige Fahrerlaubnisklasse besitzen, fällt das unter Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie begehen eine Straftat.
Führerscheinklassen: Eine Übersicht
Grob lassen sich die EU-Fahrerlaubnisklassen wie folgt einteilen:
- B-Klassen: Pkw und kleine Anhänger
- C-Klassen: Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
- A-Klassen: Zweiräder aller Art
- D-Klassen: Busse
Hinweis: L- und T-Klassen
Bei L- und T-Klassen handelt es sich um forst- und landwirtschaftliche Klassen. Die werden benötigt, wenn der Pkw-Führerschein nicht genügt und auch kein passender Lkw-Führerschein vorliegt. Weil die Klasse T die Klasse L beinhaltet, werden diese als eine Klasse zusammengefasst, weshalb oft insgesamt 16 anstatt 17 Führerscheinklassen angegeben werden.
Führerscheinklassen fürs Auto – mit und ohne Anhänger
Die Führerscheinklassen B und BE beziehen sich auf alle Pkw, in denen maximal acht Personen Platz finden. Je nach Schlüsselzahl gelten bestimmte Auflagen, Beschränkungen oder Zusatzberechtigungen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht das.
Hinweis: Führerscheinklassen mit Schlüsselzahlen
Bei den Fahrerlaubnisklassen mit Schlüsselzahl (z. B. B17 oder B197) handelt es sich nicht um eigenständige Klassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.
Lkw-Führerscheinklassen für kleine bis große Schwergewichte
Die Führerscheinklassen der Kategorie C berechtigen zum Führen von Lkw. Dabei reichen die Gewichtsklassen von einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t bis max. 12 t. Es werden neben der Klasse C die Führerscheinklassen C1, C1E und CE unterschieden.
Erlaubnisklassen für Zweiräder
Unter A fallen alle Führerscheinklassen fürs Motorrad bzw. alle Zweiräder. Daneben sind sie auch für diejenigen relevant, die mit einem Trike oder Quad unterwegs sein wollen. Die folgende Tabelle liefert Aufschluss über die Berechtigungen bei den Klassen A, A1, A2 und AM.
Bus-Führerschein mit entsprechenden Klassen
In der Aufstellung der Führerscheinklassen darf auch die Klasse D nicht fehlen. Die ist relevant, sofern Sie einen Bus mit mehr als acht Insassen führen wollen.
Führerscheinklassen für die Land- und Forstwirtschaft
Sind Sie in der Forst- und/oder Landwirtschaft tätig, besitzen jedoch weder einen ausreichenden Pkw-Führerschein noch eine Fahrerlaubnis für einen Lkw, sind die Klassen L und T für Sie von Belang.
Sonderbestimmungen für Mofas, Roller & Co.
E-Scooter und E-Bikes sind im Straßenverkehr alltäglich. Während erstere vor allem von Jugendlichen genutzt werden, wächst die Nutzerschaft von zweiteren zunehmend an. Vereinzelt sind noch Mofas unterwegs. Grund genug, auch die Bestimmungen hinsichtlich der Führerscheinklassen für diese Gefährte unter die Lupe zu nehmen.
- Mofas: Mofas sind einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die in aller Regel nicht schneller als 25 km/h fahren. Während Besitzer eines Führerscheins der Klassen AM, A oder B ohne Zusatzbescheinigung Mofas fahren dürfen, benötigen Personen ohne entsprechende Fahrerlaubnis eine Prüfbescheinigung, die eine theoretische Prüfung erfordert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier genügt ein Altersnachweis.
- E-Bikes: Warum Mofa mit Prüfbescheinigung, wenn es auch ein E-Bike tut? Diese Frage mögen sich so manche stellen. Zu Recht – immerhin bringen auch die Fahrräder mit Elektromotor bis zu 25 km/h aufs Tacho, wenn auch nur mit Eigenleistung durch den Fahrer. Dennoch: Für ein E-Bike benötigen Sie weder einen Führerschein mit einer bestimmten Führerscheinklasse noch eine Fahrzeugversicherung. Die ist erst bei schnellen E-Bikes mit bis zu 45 km/h nötig – den sogenannten S-Pedelecs.
- E-Scooter: Auch E-Scooter sind ein Grund, warum Mofas immer seltener werden. Mit bis zu 20 km/h Geschwindigkeit stellen sie eine Alternative dar – auch zum E-Bike. Fahrbar ohne Führerschein benötigen Scooter-Besitzer mindestens eine Haftpflichtversicherung mit gültigem Versicherungskennzeichen. Dabei sind die Gefährte vor allem in Großstädten an jeder Ecke zu mieten. Leihbare E-Scooter sind dabei durch den jeweiligen Anbieter versichert.
Führerscheinklassen alt und neu im Vergleich
Die alten Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 wurden am 1. Januar 1999 durch die neuen EU-weit gültigen Buchstaben A, B, C, D und E ersetzt. Hintergrund war eine europaweite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse. Die Erweiterung von sieben auf 16 Führerscheinklassen brachte vor allem kleinteiligere Anforderungen für den Erhalt einer Klasse mit sich.
Für einen groben Überblick stellen wir die Führerscheinklassen neu vs. alt in einer Tabelle gegenüber:
Am 19. Januar 2013 traten mit der 3. Führerscheinrichtlinie weitere Verfeinerungen in Kraft:
- Führerscheine sind nur noch bis zu 15 Jahre gültig und müssen danach neu ausgestellt werden.
Wichtig: Erneuerung der Fahrerlaubnis
Die Erneuerung der Fahrerlaubnis bedeutet nicht, dass Sie wieder eine Prüfung ablegen müssen. Lediglich das Dokument wird neu ausgestellt. Hintergrund ist, dass die Aktualität gewahrt werden soll.
- Einführung der Führerscheinklasse AM und Auslegung der Motorrad-Führerscheinklasse A2.
- Ersatz des Führerscheins zur Verbesserung der Fälschungssicherheit durch ein Scheckkartenformat. Bis 2033 müssen alle Besitzer einer Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ihren Führerschein umtauschen.
Altersbegrenzungen bei Führerscheinklassen
Das Mindestalter bei den Führerscheinklassen unterscheidet sich und liegt zwischen 15 und 24 Jahren. Wir nehmen die wichtigsten Altersbegrenzungen in den Blick.
- 15 Jahre: Jugendliche in diesem Alter dürfen Mopeds und Roller entsprechend der Führerscheinklasse AM in Deutschland fahren.
- 16 Jahre: Leichtkrafträder bis 125 ccm sind ab diesem Alter mit einem Führerschein der Klasse A1 erlaubt. Ebenso dürfen Führerscheinbesitzer der Klasse L und/oder T Traktoren bis 40 km/h fahren.
- 17 Jahre: 17 ist für viele Jugendliche das magische Alter. Immerhin dürfen sie mit der Führerscheinklasse B/BE begleitet fahren (BF17). Voraussetzung ist, dass eine eingetragene Begleitperson mit im Wagen sitzt.
- 18 Jahre: Ab 18 Jahren dürfen junge Erwachsene schließlich mit dem entsprechenden Führerschein allein hinters Steuer – Begleitperson ade! Zudem ist ab diesem Alter mit der Klasse A2 das Führen mittelschwerer Motorräder bis 35 kW sowie mit der Klasse T (Traktoren bis 60 km/h) erlaubt.
- 20 Jahre: Wer mit 18 Jahren bereits den Führerschein der Klasse A2 besessen hat, hat nun die Möglichkeit auf einen Stufenanstieg beim Motorrad auf die Klasse A.
- 24 Jahre: Schwere Maschinen ohne Limit dürfen ab einem Alter von 24 Jahren gefahren werden, sofern es sich um einen Direkteinstieg handelt. Soll heißen: Der Fahrer hat vorher nicht über eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A verfügt.
Quellen: