Bis zum Jahr 2033 sollen alle Führerscheine in Deutschland fälschungssicher sein und EU-weit geltenden Richtlinien entsprechen. Um das zu erreichen, sind alle Besitzer einer Fahrerlaubnis dazu angehalten, ihren Lappen umzutauschen – in einer bestimmten Reihenfolge. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zum Thema „Führerschein umtauschen“ zusammengefasst und verraten Ihnen, wann Sie aktiv werden müssen.

Führerschein umtauschen: Deshalb ist es notwendig

In Zukunft sollen EU-weit Führerscheine fälschungssicher und einheitlich sein. Zudem ist vorgesehen, alle Fahrerlaubnisse in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu vermeiden. Um das zu erreichen, ist es nötig, dass Führerscheine, die noch nicht den neuen EU-Standards entsprechen, umgetauscht werden. Das betrifft insbesondere Erlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Hinweis: Ausstellung Führerschein im Januar 2013

Wurde Ihr Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt, sind Sie nicht von der Umtauschaktion betroffen. Sie besitzen bereits den neuen EU-Führerschein.

Wichtig dabei ist: Das Umtauschen Ihres Führerscheins bringt keine Nachteile mit sich. Alle Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten. Ebenso ist keine neue Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Es erfolgt lediglich ein Austausch des Dokuments. Im weiteren Verlauf gehen wir auf die einzelnen Schritte genauer ein.

Umtausch-Checkliste: Müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Wann welche Führerscheine umgetauscht werden müssen, ist gesetzlich in Deutschland festgelegt. Damit soll eine Überlastung der Behörden ebenso verhindert werden wie lange Wartezeiten. Wir liefern Ihnen einen genauen Überblick über die einzelnen Stufen.

Grauen Führerschein umtauschen: Bis Ende März 1986 wurde in Deutschland der graue Papier-Führerschein ausgestellt. Besitzen Sie einen solchen Führerschein, entscheidet Ihr Geburtsjahr, bis wann Sie den Umtausch vornehmen müssen. 

Rosa Papier-Führerschein umtauschen: Der rosafarbene Führerschein wurde in Deutschland zwischen dem 1. April 1986 und dem 31. Dezember 1998 ausgestellt. Beim Umtausch des Führerscheins, spielt Ihr Geburtsjahr wie auch bei der grauen Ausführung eine übergeordnete Rolle. 

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Aufschluss:

Die Übersicht zeigt, dass alle Papier-Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden mussten. Einzige Ausnahme: Fahrerlaubnisse, deren Besitzer vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt mit dem Jahr 2033 die längste Umtauschfrist.

Grund für diese Sonderregelung ist unter anderem, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass viele Senioren, die dieser Altersgruppen angehören, bis 2033 nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder schon jetzt freiwillig aufs Fahren verzichten.

Kartenführerschein umtauschen: Seit 1999 haben Führerscheine in Deutschland Scheckkartenformat. Über das Datum des Umtausches entscheidet hier nicht länger das Geburtsjahr des Besitzers – das Ausstellungsdatum ist nun ausschlaggebend dafür, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Die Tabelle liefert Ihnen einen Überblick:

Wichtig: Ablaufdatum von Führerscheinen 

Weder Papier-Führerscheine noch Fahrerlaubnisse im Scheckkartenformat besitzen ein Ablaufdatum. Sie müssen sich also an einer der angeführten Tabellen orientieren, um den für Sie relevanten Umtauschzeitraum zu ermitteln. 

Alten Führerschein umtauschen: So geht’s

Müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen – unsere Tabellen liefern bei Unsicherheiten Aufschluss – haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Online-Tausch,
  2. Tausch bei der zuständigen Stelle an Ihrem Wohnort.

Führerschein-Umtausch online beantragen

Viele Kommunen bieten den Führerschein-Tausch online an – komplett oder teilweise. Ob das auch an Ihrem Wohnort möglich ist, sollten Sie jedoch vorab checken. Informieren Sie sich dafür auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Ist das Führerschein-Umtauschen online möglich, müssen Sie bestimmte Nachweise einscannen, um diese digital übermitteln zu können.

Dazu zählen:

  • Identitätsnachweis (Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses),
  • biometrisches Passfoto (JPG oder PNG),
  • aktueller Führerschein,
  • Unterschrift.

Wichtig: Ausstellung des Führerscheins bei anderer Stelle

Wurde Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde ausgestellt, die jetzt dafür zuständig ist, müssen Sie bei der ursprünglichen Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift anfordern. Ggf. erledigt das jedoch auch das zuständige Amt für Sie oder stellt Ihnen zumindest einen Link zur Verfügung.

Daneben müssen Sie beim Führerschein umtauschen ein Online-Formular ausfüllen. Hier werden persönliche Daten abgefragt.

Im letzten Schritt werden Sie zur Kasse gebeten. Für das Umtauschen des Führerscheins fallen Gebühren in Höhe von 25 bis 30 EUR an. 

Haben Sie das erledigt, prüft die Behörde Ihren Online-Antrag nebst allen eingereichten Unterlagen und bestellt Ihren neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei

Für die Entwertung Ihres alten Führerscheins gibt es verschiedene Varianten:

  1. Sie schicken ihn zur Entwertung per Post an die zuständige Stelle.
  2. Sie lassen ihn vor Ort entwerten. Manche Behörden bieten zwar eine Online-Beantragung an, fordern aber eine Identitätsprüfung und Entwertung im Zuge eines persönlichen Termins.

Führerschein-Umtausch vor Ort

Ist für Sie ein Online-Tausch keine Option, müssen Sie Ihren Führerschein persönlich umtauschen. Das Bürgerbüro oder Landratsamt ist in vielen Fällen zuständig. Vereinbaren Sie vorab einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Damit alles reibungslos klappt, bringen Sie zum Führerschein-Umtausch folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass),
  • biometrisches Passfoto,
  • aktueller Führerschein.

Hinweis: Karteikartenabschrift

Benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, weil Ihr Führerschein von einer anderen Stelle ausgestellt wurde, besorgen Sie den im Vorfeld. Dazu müssen Sie lediglich das ehemals zuständige Amt kontaktieren und die Abschrift anfordern. Sie wird digital an die neue Behörde übermittelt.

Bis Ihr neuer Führerschein eintrifft, erhalten Sie in aller Regel einen Aufkleber auf Ihre alte Fahrerlaubnis. Damit bestätigen Sie im Falle einer Kontrolle, dass Sie sich um den Tausch gekümmert haben. Wichtig dabei ist: Im Ausland wird ein derartiger Stempel oft nicht anerkannt. Planen Sie eine Auslandsreise, bei der Sie Ihren Führerschein benötigen, berücksichtigen Sie das beim Umtausch.

Sobald Ihr neuer Führerschein abholbereit ist, erhalten Sie eine Nachricht.

Kosten, Bearbeitungszeit & Gültigkeit des neuen Führerscheins

Beim Führerschein umtauschen fallen Kosten an. Mit 25 bis 30 EUR müssen Sie rechnen. Während Sie beim Online-Tausch digital bezahlen, begleichen Sie die Gebühr vor Ort in der Regel an einem Kassenautomaten oder per EC-Karte am Schalter.

Hinsichtlich der Bearbeitungszeit müssen Sie beim Führerschein-Umtausch mit einer Dauer zwischen vier und zwölf Wochen rechnen. 

Hinweis: Express-Verfahren

Eilt Ihr Führerschein-Umtausch, besteht die Option eines Express-Verfahrens. Das lassen sich die Behörden jedoch bezahlen. Für bestimmte Zusatzkosten lässt sich die Bearbeitungsdauer auf wenige Tage verkürzen.

Haben Sie Ihren neuen Führerschein in der Tasche, ist dieser 15 Jahre gültig. Die begrenzte Gültigkeit ist der Aktualisierung bestimmter Daten geschuldet. Ähnlich eines Ausweisdokuments soll sichergestellt sein, dass Sie als Besitzer der Fahrerlaubnis eindeutig zu erkennen sind. Eine erneute Prüfung müssen Sie dabei zu keinem Zeitpunkt befürchten.

Führerschein umtauschen – Frist verpasst: die Folgen

Haben Sie Ihren Führerschein nicht zur für Sie geltenden Frist umgetauscht, sind Sie mit einem ungültigen Dokument unterwegs. Wichtig dabei ist zu wissen: Ihre Fahrerlaubnis selbst ist davon nicht betroffen – die bleibt bestehen. Der abgelaufene Führerschein ist jedoch kein gültiger Nachweis dafür. Dennoch: Eine Straftat wie „Fahren ohne Führerschein“ begehen Sie nicht.

Werden Sie mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis erwischt, wird in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 10 EUR fällig. Zudem können Sie dazu aufgefordert werden, den neuen Führerschein bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzuzeigen. 

Hinweis: Umtauschen des Führerscheins beantragt

Haben Sie sich bereits um den Umtausch Ihres Führerscheins gekümmert und warten auf das Eintreffen des neuen Nachweises, weisen Sie das mit einem entsprechenden Stempel auf Ihrem Führerschein nach. Haben Sie den Tausch online vorgenommen, dient eine Eingangsbestätigung oder ein Antragsnachweis als Beleg. 

Führerschein abgelaufen: Hürden im Ausland

Haben Sie es verpasst, Ihren Führerschein gemäß Ihrer Frist umzutauschen, kann das bei Auslandsreisen zu Problemen führen – insbesondere, wenn Sie einen Wagen mieten wollen. Ob Sie einen Stempel vorzeigen können, der den Umtausch-Vorgang bestätigt, interessiert die Autovermietungen in aller Regel nicht. 

Werden Sie von der Polizei mit einem ungültigen Führerschein im Ausland erwischt, drohen deutlich schärfere Strafen als in Deutschland. Hohe Bußgelder sind ebenso möglich, wie die Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Im Falle eines Unfalls kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung aufseiten der gegnerischen Versicherung kommen.

Quellen: