Gründe, um den P-Konto-Freibetrag zu erhöhen
Das Pfändungsschutzkonto schützt zunächst nur einen Grundfreibetrag von 1.590 € pro Kalendermonat. Laut § 902 Nr. 1 bis 6 ZPO stehen Ihnen in folgenden Fällen zusätzliche Erhöhungsbeträge zu:
- Zahlen Sie gesetzlichen Unterhalt, steht Ihnen für die erste unterhaltsberechtigte Person ein Erhöhungsbetrag von 597,42 € zu sowie jeweils 332,83 € für jede weitere Person.
- Sie beziehen Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) oder andere Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Auf Ihrem Konto gehen Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder ein.
- Sie können Ihren P-Konto-Freibetrag auch erhöhen, wenn Sie Pflegegeld oder andere Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens erhalten.
- Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ sind ebenfalls gesetzlich vor der Pfändung geschützt.
- Erhalten Sie einmalige Sozialleistungen, bspw. für die Erstausstattung Ihrer Wohnung oder die Klassenfahrt Ihres Kindes, können Sie den P-Konto-Freibetrag einmalig erhöhen lassen.
- Auch bei einer Nachzahlung von Sozialleistungen steht Ihnen in vielen Fällen ein entsprechender Erhöhungsbetrag zu.
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Wie kann ich meinen P-Konto-Freibetrag erhöhen?
Um die oben benannten Erhöhungsbeträge vor der Kontopfändung zu schützen, müssen Sie Folgendes tun:
- Lassen Sie sich eine P-Konto-Bescheinigung über die Ihnen zustehenden Erhöhungsbeträge ausstellen. Wo Sie diesen Nachweis erhalten, erfahren Sie in der folgenden Infobox.
- Legen Sie den Nachweis unverzüglich Ihrer Bank vor. Sie ist gesetzlich verpflichtet, diese Bescheinigung zu beachten und Ihnen monatlich entsprechend mehr Geld – den Grundfreibetrag und den Erhöhungsbetrag – zur Verfügung zu stellen.
- Prüfen Sie die Fristeinhaltung seitens der Bank. Sie muss die Anpassung des Freibetrags ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag vornehmen.
Wo bekomme ich die Bescheinigung, um meinen P-Konto-Freibetrag zu erhöhen:
- Familienkasse, Jobcenter, Sozialamt und andere Sozialleistungsträger sind verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Sie müssen Ihnen aber nur die Leistungen bescheinigen, die sie auch gewähren.
- Schuldnerberatungsstellen und Anwälte dürfen ebenfalls Erhöhungsbeträge bescheinigen – müssen es aber nicht. Rechtsanwälte sind in der Regel kostenpflichtig.
- Arbeitgeber stellen ebenfalls einen solchen Nachweis aus, sind dazu aber gesetzlich nicht verpflichtet.
- Das Vollstreckungsgericht stellt Ihnen eine Bescheinigung nur dann aus, wenn sich alle anderen Stellen geweigert haben und Sie dies nachweisen können.
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