Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Dokument Ihres Beschäftigungsverhältnisses – und trotzdem unterschreiben ihn viele Menschen, ohne ihn genau zu lesen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Inhalte, zeigt, worauf Sie bei Befristung, Kündigung und Vertragsänderungen achten sollten, und gibt Ihnen Hinweise, wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag regelt die Grundlagen Ihres Arbeitsverhältnisses. Er legt fest, welche Dienste Sie für Ihren Arbeitgeber verrichten müssen und wie dieser Sie dafür entlohnen muss. Außerdem enthält er alle wichtigen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Folgende Punkte sollte der Arbeitsvertrag deshalb mindestens enthalten:

  • Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses: Wann beginnen Sie? Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet?
  • Arbeitsort: Anschrift, ggf. Vereinbarung zur Präsenzpflicht
  • Vergütung: Grundgehalt, Fälligkeit der Zahlung, ggf. Boni, Zuschläge und Sonderzahlungen
  • Arbeitszeit: Wochenstunden, Überstundenregelung, ggf. Überstundenausgleich
  • Urlaub: bei einer 5-Tage-Woche besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen
  • Tätigkeitsbeschreibung: Welche Aufgaben werden von Ihnen erwartet?
  • Probezeit: max. 6 Monate zulässig
  • Kündigungsfrist

Neben diesen Kernpunkten enthalten viele Arbeitsverträge weitere Klauseln, die Sie genau lesen sollten, wie z. B.:

  • Das Wettbewerbsverbot schränkt ein, ob und bei welchen Unternehmen Sie nach dem Jobende arbeiten dürfen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber Ihnen dafür eine Karenzentschädigung zahlt.
  • Die Ausschlussfristen (Verfallklauseln) verpflichten Sie, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen, sonst verfallen sie. Fristen unter 3 Monaten sind unwirksam. Achten Sie darauf, solche Fristen nicht zu verpassen.
  • Die salvatorische Klausel ist eine Standardformulierung, die sicherstellt, dass der Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind. 

Übrigens: Rechtlich betrachtet ist der Arbeitsvertrag eine Variante des Dienstvertrags und wird in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Es handelt sich hierbei um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ausführliche Informationen zum Arbeitsvertrag:

Änderungen am Arbeitsvertrag

Ist der Arbeitsvertrag einmal von beiden Parteien unterschrieben, können die Regelungen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Möchte Ihr Arbeitgeber im Nachhinein noch Änderungen vornehmen, geht das nur mit Ihrer Zustimmung. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Änderungsvertrag: Beide Seiten vereinbaren schriftlich, einzelne Vertragsklauseln zu ersetzen oder zu ergänzen.
  • Zusatzvereinbarung: Sie ergänzt den bestehenden Vertrag, ohne ihn vollständig zu ersetzen. Achten Sie darauf, dass klar geregelt ist, welche Regelung im Zweifelsfall gilt.

Denken Sie daran, dass Sie nicht zur Zustimmung verpflichtet sind. Unterschreiben Sie keine Änderungen, deren Konsequenzen Sie nicht überblicken, z. B. eine Versetzung in eine andere Stadt oder eine Änderung Ihrer Tätigkeiten.

Formales: Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Rein rechtlich betrachtet ist ein mündlicher Arbeitsvertrag in Deutschland grundsätzlich gültig. Sie sollten einen Vertrag aber trotzdem nie nur mündlich abschließen. Im Streitfall müssen Sie beweisen, was vereinbart wurde, und das ist ohne schriftliche Grundlage kaum möglich. Sollte Ihnen mündlich etwas zugesagt worden sein, schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber eine E-Mail und lassen Sie sich die mündliche Vereinbarung noch einmal auf diesem Weg bestätigen.

Das Arbeitsverhältnis wird erst geschlossen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch Sie als Arbeitnehmer Ihre Unterschrift geleistet haben. Das muss nicht zwingend persönlich erfolgen, es ist in der Regel auch zulässig, einen Arbeitsvertrag digital zu unterschreiben. Wichtig ist, dass beide Seiten erkennbar zustimmen. Für bestimmte Klauseln (z. B. ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot) schreibt das Gesetz allerdings die eigenhändige Unterschrift auf Papier vor.

Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber eine gesetzliche Nachweispflicht hat. Das bedeutet: Auch wenn der Vertrag selbst formlos ist, muss Ihr Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeitsbeschreibung etc.) spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen. Kommt er dem nicht nach, kann das Konsequenzen für ihn haben. Weniger wichtige Informationen (z. B. zum Kündigungsverfahren) müssen spätestens einen Monat nach der Arbeitsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden.

Was ist ein Vorvertrag? Ein Vorvertrag verpflichtet beide Seiten, später einen Hauptvertrag zu schließen. Er ist sinnvoll, wenn Sie einer Stelle bereits zusagen wollen, der eigentliche Vertrag aber noch ausgehandelt wird. Vorverträge kommen eher selten vor, sind aber ein legitimes Mittel.

Was bedeutet eine Befristung des Arbeitsvertrags?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nach einer festgelegten Zeit automatisch, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Varianten:

  • Sachgrundbefristung: Der Arbeitgeber braucht einen konkreten Grund, warum das Arbeitsverhältnis befristet wird (z. B. Vertretung eines erkrankten Kollegen). Diese Form hat keine gesetzlichen Beschränkungen für die erlaubte Dauer der Frist.
  • Sachgrundlose Befristung: Diese Form darf ohne Angabe von Gründen geschlossen werden, allerdings ist nur eine Befristung von maximal 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Zeit darf der Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. 

Wichtig: Haben Sie beim selben Arbeitgeber bereits früher gearbeitet, kann eine sachgrundlose Befristung unzulässig sein. Lassen Sie das im Zweifel prüfen.

Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, achten Sie darauf, ob er eine Klausel zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit enthält. Ohne diese sind Sie bis zum Vertragsende gebunden und können das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beenden.

Kündigung vom Arbeitsvertrag und die Kündigungsfrist

Das BGB legt gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse fest. Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Je nachdem, wie lange Ihr Arbeitsverhältnis bereits besteht, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen bis 7 Monaten.

Ihr Arbeitsvertrag kann längere Kündigungsfristen vorsehen, kürzere sind jedoch unzulässig. Nur für Tarifverträge können Ausnahmen bestehen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch eine Kündigung beendet werden. Es kann auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. In diesem Fall sind sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einig und beenden das Verhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Auf die Weise können zum Beispiel Kündigungsfristen umgangen werden. Legt der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vor, will er damit häufig eine Kündigungsschutzklage vermeiden und bietet dem Arbeitnehmer dafür im Gegenzug eine Abfindung an.

Wichtig ist, dass Sie sich niemals unter Druck setzen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen und den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nehmen Sie sich Zeit, überdenken Sie alle Optionen und lassen Sie den Aufhebungsvertrag im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen.

Arbeitsvertrag prüfen lassen

Nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, muss zulässig sein. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Klauseln und Inhalte in Ihrem Vertrag gültig sind, ist es ratsam, ihn von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Das ist besonders in folgenden Situationen empfehlenswert:

  • Sie erhalten eine Kündigung und sind unsicher, ob diese rechtmäßig ist.
  • Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, insbesondere unter Zeitdruck.
  • Ihr Vertrag enthält ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
  • Sie sollen Vertragsänderungen zustimmen, die Ihre Position verschlechtern.
  • Sie haben den Verdacht, dass Ihr Arbeitgeber Klauseln verwendet, die unwirksam sein könnten.
  • Sie wollen einen neuen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen.

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