Zeugenfragebogen beim Blitzer: Was Sie tun sollten
Wann und warum gibt es einen Zeugenfragebogen bei einem Blitzer? Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gilt die Fahrerhaftung, es ist also der Fahrer zu ermitteln. Das kann durchaus schwierig sein.
Ist das zum Beispiel durch unscharfe Blitzerfotos oder einen eindeutig anderen Fahrer als der Halter nicht möglich, muss die Behörde den eigentlichen Fahrer identifizieren. Dazu kann sie unter anderem einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen an den Halter des Fahrzeugs schicken. So ein Zeugenfragebogen kann beim Blitzer dazu dienen, einen unbekannten Fahrer zu ermitteln.
Doch was sollten Sie tun bei einem Zeugenfragebogen für einen Blitzer? Ignorieren, wenn Sie nicht der Fahrer waren? Das ist allerdings keine gute Idee, denn wenn Sie den Zeugenfragebogen zum Blitzer nicht ausfüllen, kann das weitere polizeiliche Ermittlungen bei Ihnen zu Hause oder im nahen Umfeld führen.
Sie müssen den Zeugenfragebogen nach einem Blitzer mit ihren Daten (Name, Anschrift) an die Behörde zurücksenden, auch wenn Sie die Aussage verweigern. Sie müssen keine Aussagen zum Fahrer oder Tathergang machen, wenn Sie sich selbst, Lebenspartner oder nahe Verwandte belasten würden.
Machen Sie keine falschen Angaben. Geben Sie einen falschen Fahrer an oder tragen Sie beim Zeugenfragebogen nach dem Blitzer eine Falschaussage zum Tathergang ein, kann das nach § 164 StGB strafbar sein. Im schlimmsten Fall droht dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Zeugenfragebogen beim Blitzer: Zeugnisverweigerungsrecht kann greifen
Wollen Sie keine Angaben zum Fahrer machen, sollten Sie dies im Bogen vermerken. Es ist wichtig, dass Sie den Zeugenfragebogen beim Blitzer richtig ausfüllen und zumindest Ihre Daten bestätigen.
Die rechtliche Grundlage bildet hier § 52 Strafprozessordnung (StPO). Gemäß diesen Bestimmungen dürfen folgende Personen bei einem Zeugenfragebogen für Blitzer die Aussage verweigern:
- Betroffene selbst
- Verlobte
- Ehe- und Lebenspartner (auch wenn die Ehe nicht mehr besteht)
- Verwandte und Schwager in gerader Linie
Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem zugesandten Zeugenfragebogen für einen Blitzer die Ehefrau, die Tochter, der Sohn oder Geschwister keine Angaben machen müssen. Gleiches gilt für Großeltern, Tanten, Onkel oder Cousins in gerader Linie. Das Zeugnisverweigerungsrecht kann beim Blitzer also zur Anwendung kommen.
Hat eine Aussageverweigerung Folgen?
Macht ein Halter im Zeugenfragebogen bei einem Blitzer keine Aussage, droht kein Bußgeld oder Fahrverbot. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, setzt nach sechs Monaten die Verjährung für den Blitzer ein. Der Zeugenfragebogen führt dann nicht zum Erfolg und der Verstoß kann nach der Verjährung nicht weiter geahndet werden.
Allerdings kann die Behörde gemäß § 31a StVZO eine Fahrtenbuchauflage für zukünftige Fahrten anordnen. Halter sind dann verpflichtet, ein Fahrtenbuch für alle Fahrten mit dem entsprechenden Fahrzeug zu führen. Tun Sie dies nicht und werden kontrolliert, droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.
Im Video: Alles zum Zeugenfragebogen
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