Wer hat ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Ordnungswidrigkeit
Was ist das Zeugnisverweigerungsrecht? Es ist eine wichtige Grundlage für den Ablauf eines Prozesses. Nach § 52 Strafprozessordnung (StPO) können Beschuldigte, deren Ehe- oder Lebenspartner und in gerader Linie Verwandte die Aussage verweigern. Es muss sich also niemand selbst belasten. Aber gilt ein solches Recht auch bei Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsverstöße? Welche Personen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Owig? Können Betroffene und deren Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht etwa beim Blitzer nutzen? Darauf gehen wir im folgenden Ratgeber näher ein.
Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, muss ein Bußgeldbescheid immer an den Fahrer des Fahrzeugs gerichtet sein. Kann dieser nicht klar ermittelt werden, hat die Behörde die Möglichkeit, einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen an den Halter des Fahrzeugs zu schicken.
Auch beim Zeugenfragebogen bei einem Blitzer greift das Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO. Aber für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Fall? Grundsätzlich kommen hier die gleichen Vorgaben zur Anwendung wie in einem Strafprozess.
Nach Absatz 1 § 52 StPO gilt daher auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Folgendes:
„(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
- der Verlobte des Beschuldigten;
- der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
- wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.“
Gleiches gilt auch, wenn ein Anhörungsbogen vorliegt. Das Zeugnisverweigerungsrecht greift in Bezug auf Aussagen zum Tathergang.
Wurde also beispielsweise der Bruder geblitzt, müssen weder er noch seine Eltern oder Geschwister aussagen. Auch auf Lebenspartner oder nahe Verwandte wie Großeltern oder Cousins ersten Grades trifft das zu. Besteht kein solches Verwandtschaftsverhältnis, sind Zeugen zur Aussage verpflichtet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug einem Freund oder Arbeitskollegen geliehen haben. Hier können Sie sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht für den Blitzer berufen.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Zeugenaussage bzw. Zeugnis verweigern: Welche Angaben betrifft das?
Auch wenn Sie das Zeugnisverweigerungsrecht als Beschuldigter in Anspruch nehmen, bedeutet dies nicht, dass Sie überhaupt keine Angaben machen müssen. Betroffene können einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen also nicht einfach ignorieren. Sie sind verpflichtet, diesen an die Behörde zurückzuschicken.
Tun Sie dies nicht, kann das weitere Ermittlungen zur Folge haben. Unter anderem ermitteln Polizeibeamte dann auch bei Ihnen zu Hause. Im Bogen können Sie dann angeben, dass Sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich zum Tathergang bzw. zum Fahrer nicht äußern.
Die Behörde hat dann sechs Monate Zeit, den Fahrer ihrerseits zu ermitteln. Gelingt dies innerhalb der Verjährungsfrist nicht, kann der Verstoß nicht mehr verfolgt und geahndet werden.
Zeugnisverweigerungsrecht beim Blitzer: Hat das Konsequenzen?
Was passiert, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache? Folgen wie Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote müssen Sie nicht befürchten. Allerdings kann bei der Verwendung vom Zeugnisverweigerungsrecht für den Blitzer ein Fahrtenbuch auf den Halter zukommen. Diese Fahrtenbuchauflage kann durch die Behörde angeordnet werden.
Hat die Nutzung von Zeugnisverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch zur Folge, sind Sie verpflichtet, dieses bei jeder Fahrt mit dem betreffenden Fahrzeug zu führen. Folgende Angaben müssen dann genau dokumentiert werden:
- Wer ist der Fahrer (alle Angaben zum Fahrer wie Name und Anschrift, Kontaktdaten)
- Wohin geht die Fahrt
- Datum und Uhrzeit der Fahrt (Beginn und Ende)
- Amtliches Kennzeichen
Tun Halter dies nicht oder nicht ausführlich, kann dann tatsächlich ein Bußgeld von bis zu 100 Euro drohen. Die rechtliche Grundlage bildet 31a StVZO. Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt also nicht grundsätzlich vor Konsequenzen.
Zeugnisverweigerungsrecht: Alle wichtigen Informationen auch im Video
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Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)