Bußgeldverfahren nach Blitzer-Verstoß
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit von einem Blitzer erfasst wurde, erhält in aller Regel einen Bußgeldbescheid. Dem Versand sind jedoch noch mindestens zwei Schritte vorgeschaltet:
- Ermittlung des Fahrzeugalters bzw. der Fahrzeughalterin,
- Zustellung eines Anhörungsbogens.
Der Anhörungsbogen dient dabei der eindeutigen Identifizierung des Fahrers bzw. der Fahrerin. Wurden Sie mit einem fremden Auto geblitzt, ist das der Zeitpunkt, an dem der oder die Besitzer:in Ihnen auf die Schliche kommt. In Deutschland gilt dabei grundsätzlich die Fahrerhaftung.
Hinweis: Fahrerhaftung
Das Prinzip der Fahrerhaftung sieht vor, dass der oder die Fahrer:in eines Wagens für begangene Verkehrsrechtsverstöße zu haften hat. Der bzw. die Halter:in sind nicht zur Verantwortung zu ziehen und müssen dementsprechend auch nicht für Bußgelder aufkommen.
Nun gibt es unterschiedliche Konstellationen für eine Spritztour mit einem fremden Wagen:
In dem Zusammenhang spielt der Anhörungsbogen zwecks Ermittlung des Fahrers oder der Fahrerin eine entscheidende Rolle. Wir nehmen die unterschiedlichen Konstellationen in den Blick und erklären, was hinsichtlich des Anhörungsbogens gilt.
Mit Firmenwagen geblitzt: Das gilt
Wurden Sie mit einem Firmenwagen geblitzt, wird der Anhörungsbogen dem Halter des Wagens zugestellt. Das ist in der Regel die Firma, für die Sie tätig sind, bzw. Ihr Chef. Dann bestehen zwei Optionen:
- Ihr Chef gibt an, dass er nicht gefahren ist und übermittelt Ihre Personalien.
- Der Anhörungsbogen wird zum Selbstausfüllen direkt an Sie weitergeleitet.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht in dem Fall nicht, da es sich um eine reine Geschäftsbeziehung handelt.
Hinweis: Zeugnisverweigerungsrecht
Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, wenn eine Zeugenaussage nahestehende Verwandte belasten würde. So müssen bspw. Eheleute, Verlobte oder Verwandte erster Linie nicht aussagen, wenn sie sich damit gegenseitig belasten.
Beispielhaft zeigen wir Ihnen, welche Daten in einem Anhörungsbogen abgefragt werden
Zwar könnte Ihr Chef im Anhörungsbogen grundsätzlich angeben, dass er nicht gefahren ist. Das zieht im Regelfall jedoch die Übersendung eines Zeugenfragebogens nach sich. Im Unterschied zum Anhörungsbogen gibt der nicht die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf des Verstoßes zu äußern – er dient gezielt der Fahrerermittlung. Ihr Chef muss spätestens dann Ihren Namen preisgeben, andernfalls drohen Konsequenzen. Allem voran eine Fahrtenbuchauflage.
Fahrtenbuchauflage für Fahrzeughalter
Bei der Fahrtenbuchauflage handelt es sich um eine behördliche Anordnung, die eine:n Fahrzeughalter:in dazu verpflichtet, über einen bestimmten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei werden alle Fahrten mit einem Fahrzeug penibel notiert.
Festgehalten werden u.a.:
- Datum und Uhrzeit einer Fahrt,
- Kilometerstand,
- Reisezweck,
- Zielort,
- Fahrer:in.
Bei Nichterfüllung der Fahrtenbuchauflage drohen hohe Bußgelder. Wurden Sie mit einem fremden Fahrzeug geblitzt, drohen Ihrem Chef also empfindliche Konsequenzen beim Versuch, Sie zu decken.
Deshalb empfiehlt es sich, bei einem Blitzer-Verstoß mit einem fremden Wagen genauso zu handeln, als wenn es Ihr eigener gewesen wäre: Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit, ggf. mithilfe eines Anwalts.
Wichtig: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Handelt es sich um einen schweren Verstoß, lohnt sich mitunter ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Damit lassen sich ggf. empfindliche Strafen wie ein Fahrverbot abwenden. Das gilt insbesondere, wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Geblitzt mit einem Mietwagen: Das sind die Folgen
Auch beim Mietwagen handelt es sich um ein fremdes Fahrzeug. Werden Sie damit von einem Blitzer erfasst, sind Sie als Fahrer:in in der Regel schnell identifiziert. Immerhin dokumentieren Autovermietungen ganz genau, wer, wann welches Fahrzeug gemietet hat. Der Bußgeldbescheid wird zwar auch hier dem Unternehmen zugestellt. Das wird Ihre Kontaktdaten jedoch zügig weitergeben oder das offene Bußgeld für Sie begleichen und es sich von Ihnen zurückholen.
Wie auch immer die Autovermietung vorgeht: Sie müssen mit höheren Kosten rechnen. Es ist nicht unüblich, dass Ihnen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr auferlegt wird. Das Einverständnis dafür holen sich die Unternehmen bereits mit dem Automietvertrag ein.
Hinweis: Gebühr höher als Bußgeld
Werden Sie mit einem Mietwagen geblitzt, ist es möglich, dass die Bearbeitungsgebühr höher ausfällt als das eigentliche Bußgeld.
Carsharing: Folgen nach Blitzer-Verstoß
Wurden Sie mit einem Carsharing-Wagen geblitzt, ähnelt der Ablauf dem eines Blitzer-Verstoßes mit einem Mietwagen: Der Carsharing-Anbieter erhält den Bescheid, woraufhin Ihre Kontaktdaten herausgegeben werden. Ebenso müssen Sie nicht nur für das Bußgeld aufkommen, sondern auch mit einer Bearbeitungsgebühr rechnen. Entsprechende Vertragsklauseln machen das möglich.
Geblitzt mit Auto von Freunden oder Verwandten
Sind Sie mit dem Wagen eines Freundes oder Verwandten geblitzt worden, gilt auch hier: Der oder die Halter:in erhält den Bußgeldbescheid. Dabei macht das Verhältnis, das Sie zueinander haben, einen entscheidenden Unterschied. Nahe Verwandte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, weshalb sie Sie nicht als Fahrer:in anschwärzen müssen. Das kann im weiteren Verlauf allerdings zu Problemen führen – Stichwort: Fahrtenbuchauflage.
Gleiches gilt für Freunde. Weigern die sich, Sie als Temposünder:in zu outen, müssen sie ggf. damit rechnen, alle Fahrten für einen bestimmten Zeitraum genauestens zu erfassen – und wenn es nur kurze Abstecher zu einem Supermarkt sind.
Bußgeldbescheid erhalten? Fehler-Check machen!
Ob mit dem eigenen oder mit einem fremden Auto: Wurden Sie geblitzt, ist das mitunter nicht nur ärgerlich und teuer. Sind Sie auf Ihren Wagen angewiesen, kann ein drohendes Fahrverbot oder Führerscheinentzug Sie deutlich härter treffen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann hier Abhilfe schaffen, immerhin sind rund ein Drittel aller Bescheide fehlerhaft.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Bußgeldbescheid prüfen zu lassen und ggf. dagegen vorzugehen. Wichtig dabei ist, dass Sie keine Zeit vergehen lassen: Ein Einspruch ist nur binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Wir sind an Ihrer Seite.
Quellen: