Bußgeldkatalog fürs Rückwärtsfahren
| Verstoß | Bußgeld | Pkt. | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht außer Acht gelassen und dadurch Andere gefährdet | 80 € | 1 | |
| Beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht außer Acht gelassen und dadurch Unfall verursacht | 100 € | 1 | |
| In der Ein- / Ausfahrt einer Autobahn rückwärts gefahren | 75 € | 1 | |
| … mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
| … mit Unfall | 110 € | 1 | |
| Rückwärtsfahren auf der Nebenfahrbahn / dem Seitenstreifen der Autobahn | 130 € | 1 | |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
| … mit Unfall | 195 € | 1 | |
| Rückwärtsfahren auf der Autobahn | 200 € | 2 | 1 M |
| … mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 M |
| … mit Unfall | 290 € | 2 | 1 M |
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Welche Regeln gelten beim Rückwärtsfahren laut StVO?
Rückwärtsfahren gehört zu den gefährlichsten Fahrmanövern im Straßenverkehr. Der Bereich hinter dem Fahrzeug ist für den Fahrer nur eingeschränkt einsehbar. Kleine Kinder, Fußgänger und Radfahrer geraten schnell in den Gefahrenbereich und werden aufgrund des toten Winkels oft zu spät erkannt.
Wer rückwärts fährt, muss deshalb besonders vorsichtig sein und sich laut § 9 Abs. 5 StVO „so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“
Außerdem ist das Rückwärtsfahren an folgenden Stellen verboten:
- an unübersichtlichen Stellen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann
- auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, einschließlich der Ein- und Ausfahrten sowie Seitenstreifen
- in der Einbahnstraße – hier dürfen Sie nur zum Ein- und Ausparken rückwärts fahren
Bei Verstößen gegen drohen laut Bußgeldkatalog Bußgelder von mindestens 75 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg.
In der Sackgasse ist es übrigens nicht verboten, rückwärts zu fahren. Mitunter bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, insbesondere wenn es keinen Wendhammer gibt.
Wie verhalten Sie sich beim Rückwärtsfahren richtig? Tipps & Tricks
Für den Rückwärtsfahrenden sind mit der besonderen Sorgfaltspflicht folgende Verhaltensregeln verbunden:
Vor dem Losfahren:
- Vergewissern Sie sich bereits vor dem Einsteigen, dass sich hinter dem Fahrzeug keine Personen oder Hindernisse befinden.
- Stellen Sie vor dem Losfahren die Spiegel optimal ein.
- Drehen Sie ihren Kopf und Oberkörper so, dass Sie durch die Heckscheibe in Fahrtrichtung schauen können. Prüfen Sie immer wieder mit dem Schulterblick, dass der Bereich hinter dem Auto frei ist.
- Nutzen Sie den Rückspiegel, die Außenspiegel und ggf. die Rückfahrkamera oder andere zur Verfügung stehende Assistenzsysteme, um die toten Winkel einzusehen. Achtung: Diese Hilfsmittel ersetzen nicht den Schulterblick.
- Nutzen Sie ggf. den Blinker oder akustische Signale, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Während des Rückwärtsfahrens:
- Sie dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit rückwärts fahren, das heißt, mit höchstens 4 bis 7 km/h.
- Schauen Sie beim Rückwärtsfahren direkt nach hinten durch die Heckscheibe und kontrollieren Sie regelmäßig den Blick durch die Außenspiegel.
- Bleiben Sie während des gesamten Fahrmanövers bremsbereit und halten Sie den Fuß über dem Bremspedal.
- Beachten Sie die Lenkrichtung: Das Fahrzeugheck bewegt sich in Lenkrichtung, also in die Richtung, in die Sie das Lenkrad drehen. Anhänger bewegen sich jedoch in die entgegengesetzte Richtung.
Technische Hilfssysteme wie Einparkhilfen und Rückfahrkameras decken nicht den gesamten toten Winkel ab. Außerdem können Sie aufgrund eines Defekts ausfallen oder verzögert reagieren. Deshalb müssen Sie beim Rückwärtsfahren mit Kamera trotzdem den Schulterblick verwenden. Tun Sie das nicht und verlassen Sie sich ausschließlich auf die Technik, haften Sie im Falle eines Unfalls oft zu 100 %. Denn technische Hilfen entbinden Sie nicht von Ihrer persönlichen Verantwortung als Fahrer.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Einweisen beim Rückwärtsfahren
Wenn Sie rückwärts fahren, müssen Sie besonders hohe Sorgfaltspflichten einhalten. Laut § 9 V StVO müssen Sie eine Gefährdung anderer während des Rückwärtsfahrens ausschließen und sich deshalb ggf. von einer anderen – geeigneten – Person einweisen lassen muss.
Eine Einweisung ist vor allem erforderlich …
- an besonders unübersichtlichen Stellen
- bei einer nach hinten stark eingeschränkten Sicht, etwa wenn das Fahrzeug kein Heckfenster besitzt
- bei großen Fahrzeugen wie Bussen und Lkws sowie bei Gespannen, weil diese einen besonders großen toten Winkel haben
Beim Einweisen sind bestimmte Regeln zu beachten:
- Zwischen Ihnen als Fahrer und dem Sicherungsposten muss beim Rückwärtsfahren ständig Sichtkontakt bestehen. Sie müssen den Einweiser jederzeit direkt oder über die Außenspiegel sehen können.
- Sie beide sollten die bei der Einweisung verwendeten Handzeichen kennen und diese ggf. im Vorfeld miteinander absprechen.
- Die einweisende Person darf niemals direkt hinter oder vor dem Fahrzeug in dessen Bewegungsrichtung stehen. Außerdem sollte sie idealerweise eine Warnweste tragen.
- Halten Sie sofort an, wenn Sie den Sichtkontakt zum Einweiser verlieren oder wenn Sie unsicher sind.
Wenn Sie mit einem LKW, Bus oder mit Anhänger ohne Einweisung rückwärts fahren, kann Ihnen das im Falle eines Unfalls als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass Sie keinen Versicherungsschutz mehr genießen.
Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße nur in zwei Ausnahmefällen erlaubt
In einer Einbahnstraße dürfen Sie nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren. Das gilt auch beim Rückwärtsfahren.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VI ZR 287/22) ist das Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße grundsätzlich verboten. Entscheidend ist dabei nicht, in welche Richtung das Fahrzeug zeigt, sondern in welche Richtung es sich bewegt.
Nur zwei Fällen dürfen Sie ausnahmsweise rückwärts fahren:
- beim direkten Rückwärtseinparken in eine freie Parklücke (Rangieren)
- beim Rückwärtsausfahren aus einer Grundstückseinfahrt in die Einbahnstraße
Es ist allerdings nicht erlaubt, in der Einbahnstraße rückwärts zu fahren, um erst zu einer freien oder frei werdenden Parklücke zu gelangen.
In dem zugrunde liegenden Streitfall setzte eine Autofahrerin in einer Einbahnstraße einige Meter zurück, damit ein geparktes Fahrzeug ausparken konnte. Anschließend wollte sie in der frei gewordenen Lücke einparken. Sie hatte beim Rückwärtsfahren ein Auto gerammt, das rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf die Einbahnstraße fuhr.
Das Landgericht Düsseldorf hielt das kurze Zurücksetzen der Frau zunächst für zulässig. Der BGH widersprach jedoch. Er stellte klar, dass ein solches Rückwärtsfahren gegen die Fahrtrichtung nicht erlaubt ist. Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Haftung nach Unfall beim Rückwärtsfahren – Anscheinsbeweis
Wer einen Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren verursacht, haftet in der Regel für den entstandenen Schaden. Denn dann spricht der Anscheinsbeweis gegen den Fahrer, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen seinem Fahrmanöver und der Kollision besteht.
Das heißt, die ständige Rechtsprechung geht zuerst von der Haupt- bzw. Alleinschuld des Rückwärtsfahrenden aus. Denn er muss laut § 9 V StVO dafür sorgen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer absolut ausgeschlossen ist.
Wer rückwärts fährt, muss langsam und bremsbereit fahren, sodass er jederzeit anhalten kann. Kommt das Fahrzeug vor einer Kollision rechtzeitig zum Stillstand, hat der Fahrer seine Sorgfaltspflicht grundsätzlich erfüllt. Dann ist der Anscheinsbeweis laut BGH (Urt. v. 15.12.2015, Az. VI ZR 6/15) entkräftet und ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden ausgeschlossen.
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Bildnachweise: KI generiert - Google Gemini (Vorschaubild)