Bußgeldrechner: Abbiegen
Bußgeldtabelle: Abbiegen
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrvebot |
|---|---|---|---|
| Beim Abbiegen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
| … mit Gefährdung | 80 € | 1 | |
| … mit Unfall | 100 € | 1 | |
| Abgebogen, ohne zuvor Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen | 10 € | ||
| … mit Gefährdung | 30 € | ||
| … mit Unfall | 35 € | ||
| Abgebogen, ohne sich zuvor ordnungsgemäß einzuordnen | 10 € | ||
| … mit Gefährdung | 30 € | ||
| … mit Unfall | 35 € | ||
| Abgebogen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten | 10 € | ||
| … mit Gefährdung | 30 € | ||
| … mit Unfall | 35 € | ||
| Abgebogen, ohne entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Verkehr durchzulassen | 40 € | ||
| … mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 170 € | 1 | 1 Monat |
| Als Linksabbieger nicht vor entgegenkommendem Linksabbieger abgebogen, obwohl dies möglich war | 10 € | ||
| … mit Gefährdung | 70 € | 1 | |
| … mit Unfall | 85 € | 1 | |
| Abgebogen, ohne auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen | |||
| … mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 170 € | 1 | 1 Monat |
Richtig abbiegen in 5 Schritten
Abbiegen gehört zu den Routinemanövern im Straßenverkehr und sollte von jedem Fahrzeugführer beherrscht werden. Trotzdem kommt es gerade hier immer wieder zu Unfällen. Denn das Abbiegen kann sich kompliziert gestalten und viele Risiken bergen wie tote Winkel und Missverständnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Wer hier nicht die gebührende Aufmerksamkeit walten lässt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern verstößt auch gegen die StVO. Je nach Verstoß sieht der Bußgeldkatalog hierfür Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vor.
Wenn Sie diese 5 Schritte beim Abbiegen befolgen, verringern Sie die Unfallgefahr:
- Prüfen Sie den Innen- und die Außenspiegel.
- Blinken Sie rechtzeitig.
- Ordnen Sie sich rechtzeitig und korrekt ein.
- Führen Sie den Schulterblick durch.
- Gewähren Sie dem Gegenverkehr Vorfahrt und lassen Sie querende Fußgänger durch.
Denken Sie auch beim Rechtsabbiegen daran: Befinden sich rechts neben Ihnen Fahrradfahrer oder Fußgänger, die geradeaus wollen, haben diese Vorrang! Sie müssen warten, bis diese die Fahrbahn überquert haben, ehe Sie abbiegen können.
Video: Das ist beim Abbiegen zu beachten
Links abbiegen: Vor- oder hintereinander?
Das Linksabbiegen ist besonders anspruchsvoll, da Sie hierbei die Fahrspur des Gegenverkehrs kreuzen. Natürlich müssen Sie die üblichen Schritte beim Abbiegen befolgen und insbesondere darauf achten, nicht in den Gegenverkehr zu geraten. Was aber, wenn ein entgegenkommender Fahrer ebenfalls links abbiegen möchte? Die StVO gibt hierzu eine klare Regel vor: Sie beide müssen grundsätzlich voreinander abbiegen. Dies wird auch als tangentiales Abbiegen oder amerikanisches Abbiegen bezeichnet. Die beiden Fahrzeuge fahren also nicht erst aneinander vorbei, sondern biegen direkt vor dem jeweils anderen in die Zielstraße ein. Das spart Platz, verhindert Rückstaus und sorgt dafür, dass die Kreuzung schneller geräumt wird.
Es gibt jedoch Situationen, in denen das Voreinander-Abbiegen nicht möglich oder nicht erlaubt ist. Wenn Fahrbahnmarkierungen wie z. B. Leitlinien oder die bauliche Gestaltung der Kreuzung es ausdrücklich vorgeben, muss hintereinander abgebogen werden. Das gilt auch dann, wenn die Verkehrslage so unübersichtlich ist oder die Fahrzeuge so ungünstig stehen, dass ein gefahrloses Voreinander-Abbiegen unmöglich ist.
In solchen Ausnahmefällen ist Vorsicht geboten: Verständigen Sie sich im Zweifel durch Blickkontakt oder Handzeichen mit dem anderen Fahrer. Da Sie beim Hintereinander-Abbiegen die Kreuzung blockieren können und die Sicht auf den geradeaus fahrenden Gegenverkehr oft durch das andere Fahrzeug verdeckt ist, gilt hier: Tasten Sie sich besonders langsam vor und biegen Sie erst ab, wenn die Gegenspur garantiert frei ist.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Abbiegen aus der Einbahnstraße
Grundsätzlich dürfen Sie aus einer Einbahnstraße sowohl nach links als auch nach rechts abbiegen, solange kein Verkehrszeichen das ausdrücklich verbietet. Das entsprechende Schild würde dann einen Pfeil mit vorgeschriebener Fahrtrichtung zeigen. Die wichtigste Besonderheit beim Abbiegen aus der Einbahnstraße liegt beim richtigen Einordnen: Wollen Sie nach links abbiegen, müssen Sie sich auch möglichst weit links auf der Fahrbahn halten, um die Straßenbreite optimal auszunutzen und nachfolgenden Fahrzeugen die Möglichkeit zu geben, rechts an Ihnen vorbeizukommen. Das gilt wirklich nur in der Einbahnstraße. In allen anderen Straßen müssen Sie sich auch beim Linksabbiegen an das Rechtsfahrgebot halten.
In manchen Einbahnstraßen ist es zudem Fahrradfahrern erlaubt, diese in beide Richtungen zu befahren. Demnach kann es passieren, dass ein Radfahrer am „falschen” Ende aus der Einbahnstraße kommt und auf die kreuzende Straße abbiegt. Das ist ihm erlaubt – sowohl nach rechts als auch nach links – und Autofahrer müssen sich auf diese Möglichkeit einstellen. Wenn Sie also am Eingang einer Einbahnstraße vorbeifahren, rechnen Sie immer damit, dass von dort ein Radfahrer kommen könnte, und verhalten Sie sich entsprechend.
Wann ist das Abbiegen verboten?
Das Abbiegen im Straßenverkehr ist immer dann verboten, wenn Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen dies explizit untersagen. So schreiben Schilder zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung (z. B. ein Pfeil nach geradeaus oder rechts) vor, wohin Sie fahren müssen. Ein Abbiegen in eine andere Richtung ist dann untersagt. Gleiches gilt für Pfeile auf der Fahrbahn: Befinden Sie sich auf einer Spur für Geradeausfahrer, dürfen Sie von dort aus nicht abbiegen. Müssten Sie zum Abbiegen eine durchgezogene Linie überfahren, ist das Abbiegen ebenfalls unzulässig. Und natürlich dürfen Sie nicht in Straßen abbiegen, wenn die Ein- oder Durchfahrt durch ein Schild untersagt wird.
Zudem verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Abbiegen bei Gefährdungen oder bei Behinderungen des Schienenverkehrs. Wenn Sie durch das Einordnen zum Linksabbiegen auf Schienen ein Schienenfahrzeug (wie eine Straßenbahn) behindern würden, ist das Abbiegen an dieser Stelle für Sie verboten.
Grundsätzlich dürfen Sie nie abbiegen, wenn Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden würden.
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
Bildnachweise: Bild KI-generiert (Vorschaubild), Grafik KI-generiert