Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen

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Bußgeldtabelle: Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten

VerstoßBußgeld Punkte in Flensburg
Rechts an haltendem Bus/haltender Straßenbahn mit ein- und aussteigenden Fahrgästen vorbeigefahren und Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten15 €
... dabei Fahrgäste behindert60 €1
... dabei Fahrgäste gefährdet70 €1
An haltendem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbeigefahren und Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten15 €
... dabei Fahrgäste behindert60 €1
... dabei Fahrgäste gefährdet70 €1
Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzone oder auf Gehweg (jeweils mit zugelassenem Fahrzeugverkehr) nicht eingehalten15 €
Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht eingehalten15 €
Beim Abbiegen mit Lkw nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfall105 €1

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw)

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h30 €--
… 11 - 15 km/h50 €--
… 16 - 20 km/h70 €--
… 21 - 25 km/h115 €1-
… 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*
… 31 - 40 km/h260 €11 Monat
… 41 - 50 km/h400 €21 Monat
… 51 - 60 km/h560 €21 Monat
… 61 - 70 km/h700 €22 Monate
... über 70 km/h800 €23 Monate
* Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren).

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Wie schnell ist die Schrittgeschwindigkeit laut StVO?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) macht üblicherweise sehr genaue Vorgaben, welcher Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Situation wie schnell unterwegs sein darf. Meistens handelt es sich dabei um konkrete Angaben in km/h, welche sich mühelos auf dem Tacho ablesen lassen.

Ist jedoch von „Schrittgeschwindigkeit“ (oder umgangssprachlich „Schritttempo“) die Rede, ist die Sache nicht mehr ganz so eindeutig. Zwar taucht dieser Begriff in diversen Paragrafen der StVO auf, trotzdem klärt die Verordnung an keiner Stelle, wie viele km/h Sie in diesem Fall tatsächlich fahren dürfen. Und auch sonst findet sich in keinem Gesetzestext eine Definition des Begriffes „Schrittgeschwindigkeit“. Stattdessen entscheiden Gerichte, was im Streitfall darunter zu verstehen ist.

Ein erwachsener Mensch legt unter normalen Bedingungen innerhalb einer Stunde in der Regel etwa 4 bis 6 Kilometer zu Fuß zurück. Die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit für einen Menschen liegt demnach bei ca. 4 bis 6 km/h. Die Schrittgeschwindigkeit, die ein Auto oder ein anderes Fahrzeug einhalten soll, ist damit jedoch nicht zu vergleichen.

Richter entscheiden über Höhe der Schrittgeschwindigkeit

Wird Ihnen vorgeworfen, die Schrittgeschwindigkeit missachtet zu haben, obliegt es einem Gericht zu entscheiden, wie hoch diese tatsächlich ist. Wenn Sie Glück haben, geraten Sie an einen nachsichtigen Richter, denn einig ist sich die Rechtsprechung hierbei nicht. Es folgen einige Beispiele, in welcher Höhe verschiedene Gerichte die Schrittgeschwindigkeit angesetzt haben:

  • bis 7 km/h laut OLG Köln (Az. VRS 68, 382), OLG Karlsruhe (Az. 1 Ss 159/03) und OLG Brandenburg (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05
  • bis 10 km/h laut OLG Hamm (VRS 6, 222)
  • bis 15 km/h laut Amtsgericht Leipzig (Az: 215 OWi 500 Js 83213/04)

Am sichersten wären Sie demnach, wenn Sie sich mit maximal 7 km/h fortbewegen würden, sobald eine bestimmte Situation oder ein Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit vorschreibt. Dies ist jedoch meist problematisch, da der Tacho vieler Kraftfahrzeuge solche niedrigen Geschwindigkeiten gar nicht anzeigen kann. Auch sind für Fahrradfahrer, für die ebenfalls oft Schrittgeschwindigkeit gilt, 7 km/h mitunter zu langsam, um überhaupt sicher mit dem Rad fahren zu können. Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig, das das Schritttempo mit 15 km/h definiert, erscheint da wesentlich praxisnaher.

Letzten Endes kann keine allgemein gültige Aussage getroffen werden, was als normale Schrittgeschwindigkeit zu verstehen ist. Kommt es diesbezüglich zu Streitigkeiten mit der Polizei oder der Bußgeldbehörde, wird in den meisten Fällen erneut ein Gericht die Entscheidung treffen müssen. Als Autofahrer können Sie sich merken, dass Sie so langsam wie möglich fahren sollten, wenn Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Kommt die Tachonadel in die Nähe der 20 km/h, sind Sie bereits zu schnell.

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Schrittgeschwindigkeit überschritten: Wichtig ist die Art des Verstoßes!

Grafik Schrittgeschwindigkeit

Wenn Sie nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, obwohl die Verkehrssituation es erfordert, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Unter Umständen können auch Punkte oder ein Fahrverbot hinzukommen.

Hier wird es jedoch heikel: Wird Ihnen lediglich vorgeworfen, die Schrittgeschwindigkeit missachtet zu haben, oder werden Sie einer konkreten Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit beschuldigt? Dies sind tatsächlich zwei verschiedene Arten von Verstößen. Für die bloße Nichteinhaltung drohen Ihnen als Pkw-Fahrer 15 bis 70 Euro Bußgeld und max. 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie hingegen mit Bußgeldern zwischen 30 und 800 Euro rechnen. Zudem sind bis zu 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot möglich.

In der Praxis lassen sich die beiden Verstöße leicht unterscheiden: Stellen Sie sich vor, Sie fahren an einem haltenden Linienbus vorbei, aus dem gerade Fahrgäste aussteigen. Obwohl die Situation von Ihnen verlangt, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, fahren Sie schneller. Zufällig steht ein Polizeibeamter an der Haltestelle und beobachtet die Situation. Durch seine Erfahrung kann er mit bloßem Auge erkennen, dass Sie keine Schrittgeschwindigkeit gefahren sind. Er hat aber kein Messgerät dabei, um genau zu erfassen, wie schnell Sie fahren. Der Vorwurf beruht also auf einer reinen Schätzung, deswegen kann Ihnen nur der Grundverstoß zur Last gelegt werden: Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten.

Anders sieht es aus, wenn der Verstoß tatsächlich von einem Messgerät erfasst wird. Die Schrittgeschwindigkeit wird bei Blitzern meist pauschal mit 10 km/h einprogrammiert. Sind Sie schneller gefahren, erfasst das Gerät Ihr genaues Tempo. Auf die Weise kann Ihnen eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden und Sie müssen (innerorts) mit mindestens 30 Euro Bußgeld rechnen.

Kurzum: Es macht einen Unterschied, ob Sie bei der Missachtung der Schrittgeschwindigkeit geblitzt oder nur von einem Zeugen beobachtet wurden.

Hier müssen Sie Schrittgeschwindigkeit fahren

Im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein offizielles Verkehrszeichen, das explizit Schrittgeschwindigkeit anordnet. Vielmehr existieren Schilder, die eine bestimmte Verkehrssituation anzeigen, für die gemäß der StVO Schrittgeschwindigkeit gilt. Dies steht dann zwar nicht auf dem Schild, aber von Ihnen als Fahrzeugführer wird erwartet, dass Sie die Regeln der StVO kennen.

Diese drei Zeichen bzw. Zeichenkombinationen gebieten Ihnen Schrittgeschwindigkeit:

  • verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße”)
  • Fußgängerzone mit einem Zusatzzeichen, das das Befahren erlaubt (z. B. „Anlieger frei”, „Lieferverkehr frei”)
  • Gehweg mit einem Zusatzzeichen, das das Befahren erlaubt (z. B. „Anlieger frei”, „Lieferverkehr frei”)

Verkehrszeichen zu Engstellen, Tunneln oder Kreisverkehr schreiben keine Schrittgeschwindigkeit vor. Sollten die Behörden es für nötig erachten, dass Sie hier Ihre Geschwindigkeit reduzieren, wird das durch ein konkretes Temposchild gekennzeichnet.

Desweiteren müssen Sie auch in bestimmten Verkehrssituationen Schrittgeschwindigkeit einhalten:

  • beim rechtsseitigen Vorbeifahren an Straßenbahnen, Linien- und Schulbussen, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen – allerdings nur, wenn diese nicht behindert oder gefährdet werden. Ansonsten müssen Sie warten.
  • beim Vorbeifahren an Linien- und Schulbussen, wenn diese mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle stehen: Auch hier muss eine Behinderung oder Gefährdung der ein- bzw. aussteigenden Fahrgäste vermieden werden. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr.
  • beim Rückwärtsfahren
  • bei Fahrten auf Parkplätzen
  • beim Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen

Wichtig für Lkw-Fahrer: Wenn Sie mit einem Lkw (oder einem anderen Fahrzeug über 3,5 t) innerorts rechts abbiegen, müssen Sie aufpassen. Ist an dieser Stelle mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen, gilt für Sie ebenfalls das Gebot der Schrittgeschwindigkeit. Das ist praktisch an jeder städtischen Kreuzung mit Geh- oder Radwegen der Fall. Bei Missachtung drohen Ihnen mindestens 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

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Bildnachweise: Bild KI-generiert (Vorschaubild), Infografik KI-generiert