Was ist eine Regelinsolvenz?

Eine Regelinsolvenz ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger so gut wie möglich zu befriedigen und das Unternehmen geordnet abzuwickeln oder zu sanieren, wenn die realistische Chance einer Unternehmensrettung besteht.

Ist der Schuldner eine natürliche Person, also ein Mensch, erteilt ihm das Insolvenzgericht nach der Regelinsolvenz die Restschuldbefreiung. Für Unternehmen und andere Einrichtungen ist ein solcher Schuldenerlass nicht vorgesehen.

Die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz richtet sich hingegen an Verbraucher bzw. Privatpersonen, die nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu begleichen. Das Verfahren soll ihnen einen wirtschaftlichen Neustart in Form der Restschuldbefreiung ermöglichen.

Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz anmelden? Zahlungsunfähige Schuldner können nicht frei wählen, ob sie Regel- oder Privatinsolvenz anmelden dürfen. Vielmehr ist im Insolvenzrecht genau vorgeschrieben, wer welches Insolvenzverfahren beantragen muss:

  • Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler: Regelinsolvenzverfahren
  • Verbraucher bzw. Privatpersonen: Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz
  • Ehemalige Selbstständige: grundsätzlich Regelinsolvenz, ausnahmsweise Privatinsolvenz, sofern es höchstens 19 Gläubiger gibt und keine offenen Lohnforderungen oder andere Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen

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Im Video: Unterschied zwischen Privat- und Regelinsolvenz

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Voraussetzungen für die Eröffnung einer Regelinsolvenz

Das Insolvenzgericht eröffnet die Regelinsolvenz unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Insolvenzantrag: Die Insolvenzeröffnung erfolgt nur, wenn der Schuldner oder ein Gläubiger einen Antrag für die Regelinsolvenz stellt.
  2. Eröffnungsgrund: Der Schuldner muss zahlungsunfähig sein, das heißt, er kann seine fälligen Schulden nicht bezahlen. Er darf bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragen. Bei juristischen Personen wie der GmbH ist die Überschuldung ein weiterer Eröffnungsgrund. Das bedeutet, dass Einkommen und Vermögen des Schuldners dessen Schulden nicht mehr decken.
  3. Kostendeckung: Das Gericht eröffnet das Verfahren nur, wenn das vorhandene Schuldnervermögen, die Insolvenzmasse, die Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich decken wird. Natürliche Personen dürfen eine Verfahrenskostenstundung beantragen, wenn sie diese Kosten nicht sofort aufbringen können.

Die Regelinsolvenz setzt im Unterschied zur Privatinsolvenz keinen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern voraus.

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Ablauf einer Regelinsolvenz

Das Regelinsolvenzverfahren verläuft in folgenden Phasen:

  1. Insolvenzeröffnungsverfahren: Das Insolvenzgericht prüft den eingereichten Insolvenzantrag dahingehend, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und, sofern kein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt wurde, ob das Vermögen für die Verfahrenskosten ausreicht. Häufig bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der das vorhandene Vermögen sichert.
  2. Insolvenzeröffnung: Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren offiziell per Beschluss, bestellt einen Insolvenzverwalter und fordert alle Gläubiger auf, ihre Ansprüche fristgerecht anzumelden. Wenn der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt hat, beginnt zeitgleich die dreijährige Wohlverhaltensphase.
  3. Bestandsaufnahme: Der Insolvenzverwalter erfasst das gesamte Vermögen sowie alle Schulden. In einer Gläubigerversammlung berichtet er über die finanzielle Lage und prüft die angemeldeten Forderungen der Gläubiger.
  4. Sanierung (optional): Ein Insolvenzplan ermöglicht abweichende Regelungen, um den Betrieb nachhaltig zu retten und sanieren.
  5. Verwertung: Ist eine Rettung nicht möglich, werden Vermögenswerte wie Maschinen, Warenlager und Immobilien bestmöglich verkauft oder versteigert.
  6. Schlussverteilung: Mit dem eingenommenen Erlös werden zuerst die Verfahrenskosten bezahlt. Der verbleibende Betrag wird anschließend gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
  7. Verfahrensbeendigung & Restschuldbefreiung: Nach Vorlage des Schlussberichts hebt das Gericht das Regelinsolvenzverfahren formal auf. Nicht sanierte Kapitalgesellschaften wie die GmbH werden danach aus dem Handelsregister gelöscht. Natürlichen Personen erteilt das Insolvenzgericht nach drei Jahren die Restschuldbefreiung.

Wichtig! Beantragen Sie die Restschuldbefreiung, wenn Sie als selbstständig tätige Person mit Ihrem privaten Vermögen persönlich für die Unternehmensschulden haften müssen und zu erwarten ist, dass Sie nach der Regelinsolvenz auf den Schuldenberg sitzen bleiben werden.

Infografik zum Ablauf der Regelinsolvenz

Die Infografik verdeutlicht den Ablauf der Regelinsolvenz.
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