Was ist die Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz?

Natürliche Personen streben mit dem Insolvenzverfahren normalerweise eine vollständige Entschuldung an. Die gerichtliche Erteilung der Restschuldbefreiung bietet eine solche Chance, auch wenn während der Regel- bzw. Privatinsolvenz nicht alle Schulden beglichen werden konnten.

Im Gegenzug müssen Sie während Ihrer Insolvenz eine Wohlverhaltensphase durchlaufen und einige Spielregeln einhalten, die sogenannten Obliegenheiten. Diese Regeln sollen ein faires Verfahren und eine möglichst umfassende Schuldentilgung ermöglichen:

  • Sie verpflichten sich, ab Insolvenzeröffnung für drei Jahre Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abzutreten. Deshalb wird diese Phase auch offiziell Abtretungsfrist genannt.
  • Damit möglichst viel Geld für den Schuldenabbau zur Verfügung steht, müssen Sie einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, wenn Sie arbeitslos sind.
  • Nehmen Sie eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode an, müssen Sie die Hälfte an den Insolvenzverwalter abführen. Dasselbe gilt für Geschenke – lediglich geringwertige Gelegenheitsgeschenke dürfen Sie komplett behalten.
  • Lottogewinne müssen Sie sogar vollständig herausgeben. Nur Gewinne von geringem Wert sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Während der Wohlverhaltensphase dürfen Sie nicht an Gläubiger zahlen, deren Forderungen vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist. Sie würden ihm sonst einen Sondervorteil verschaffen und gegen Ihre Obliegenheiten verstoßen. Zahlen Sie nur noch an den Treuhänder.
  • Geben Sie kein Geld für unnötigen Konsum oder Luxusgüter aus. Diese Ausgaben könnten sonst als unangemessenen Verbindlichkeit und damit als Obliegenheitsverstoß angesehen werden.
  • Benachrichtigen Sie Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter unverzüglich über jeden Umzug und jeden Jobwechsel.

Verstoßen Sie gegen diese Spielregeln, können Ihre Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht beantragen. Kommt das Gericht dem Antrag nach, bleiben Ihre Schulden weiterhin bestehen. Sie müssen erneut mit der Zwangsvollstreckung rechnen und dürfen frühestens in drei Jahren wieder eine Restschuldbefreiung beantragen.

Was passiert nach der Wohlverhaltensphase? Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt das Insolvenzgericht Ihnen die Restschuldbefreiung. Sie sind damit schuldenfrei und können die Bezahlung der restlichen Schulden gegenüber Ihren Gläubigern verweigern.

Gläubiger meldet sich in der Wohlverhaltensphase – was tun?

Wie Sie sich verhalten, wenn sich ein Gläubiger während der Wohlverhaltensperiode meldet, hängt davon ab, wann seine Forderung entstanden ist.

  • Vor der Insolvenzeröffnung: Es handelt sich um eine Insolvenzforderung, die der Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden muss, wenn er die Schulden bezahlt bekommen möchte. Sie als Schuldner dürfen nicht an ihn zahlen.
  • Nach der Insolvenzeröffnung: Solche neuen Schulden werden von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Sie müssen solche Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen.

Prüfen Sie also immer zuerst, wann die Forderung entstanden ist: Haben Sie Vertrag vor oder nach der Insolvenzeröffnung geschlossen? Zahlen Sie auf keine Fall an einen Insolvenzgläubiger, sonst riskieren Sie die Versagung der Restschuldbefreiung. Weisen Sie den Gläubiger auf das laufende Insolvenzverfahren hin und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

Wohlverhaltensperiode: Was darf ich behalten?

Während des Insolvenzverfahrens fällt Ihr gesamtes pfändbares Einkommen und Vermögen in die Insolvenzmasse. Diese wird verwertet und zur Schuldentilgung an die Gläubiger verteilt.

Lediglich unpfändbare Vermögenswerte dürfen Sie behalten, insbesondere:

  • Gegenstände, die Sie für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigen, beispielsweise Ihre Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank sowie Bekleidung, Wäsche und einen einfachen Fernseher
  • Dinge, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, beispielsweise Ihren Computer, wenn Sie Programmierer oder Grafiker sind
  • Sachen, die Sie aus gesundheitlichen Gründen brauchen, wie Prothesen, Brillen, Rollstuhl und – im Falle einer schweren Gehbehinderung – Ihren Pkw

Wie viel Geld darf man in der Wohlverhaltensphase auf dem Konto haben?

Führen Sie während der Abtretungsfrist (Wohlverhaltensphase) unbedingt ein P-Konto, um den Pfändungsfreibetrag und unpfändbare Bezüge zu schützen. Damit stellen Sie sicher, dass der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder keinen Zugriff auf Ihr Konto hat und Sie genug Geld für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben.

  • Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.590 €, sofern Sie niemandem Unterhalt gewähren müssen.
  • Für die erste unterhaltsberechtigte Person steht Ihnen ein Erhöhungsbetrag von 597,42 € zu und für jede weitere Person 332, 83 €.
  • Um sich die Erhöhungsbeträge zu sichern, müssen Sie bei der Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen.
  • Sie dürfen während der Wohlverhaltensphase auch Weihnachtsgeld von bis zu 795 € und Urlaubsgeld behalten, weil diese Bezüge unpfändbar sind. Auch dafür benötigen Sie eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung.

Es ist übrigens möglich, dass Sie während der Wohlverhaltensphase etwas Geld sparen. Wenn Sie den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto nicht aufbrauchen, steht Ihnen das Restguthaben in den folgenden drei Monaten zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie insgesamt einen Betrag in Höhe des vierfachen Freibetrags ansparen.

Bildnachweise: KI-generiert: Google Gemini (Vorschaubild)