Die private Insolvenz sorgt dafür, dass überschuldete Personen einen finanziellen Neuanfang ohne Schulden wagen können. Auf dem Weg zur Restschuldbefreiung müssen aber zunächst das eigentliche Insolvenzverfahren sowie die Wohlverhaltensphase absolviert werden. Aber wie lange geht eine Privatinsolvenz? Eine Dauer von drei Jahren ist dafür vorgesehen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz sorgt dafür, dass Personen schuldenfrei neu wirtschaftlich durchstarten können. Bis es zur Restschuldbefreiung kommt, muss der Insolvenzschuldner mit tiefgreifenden Einschränkungen leben. Dazu zählen unter anderem die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens sowie die Einhaltung von strengen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.

Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Schuldner folgende Frage: Wie lange läuft eine Privatinsolvenz? Die Dauer, durch ein neues Gesetz verkürzt, beträgt nun drei anstatt vorher sechs Jahre.

Am 30. Dezember 2020 beschloss dies der Bundestag. Die Verbraucherinsolvenz mit einer Dauer von drei Jahren gilt rückwirkend für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet wurden.

Unsere Infografik zeigt Ihnen die wichtigsten Details zur Duaer der Privatinsolvenz auf einen Blick:

Infografik: Privatinsolvenz Dauer

Wie lange dauert die Privatinsolvenz für Rentner? Die Dauer des Verfahrens beträgt drei Jahre. Es gilt: Für Rentner gibt es keine Sonderregelungen. Die Laufzeit der Privatinsolvenz ist für alle Personen gleich.

Können Sie die für die Privatinsolvenz angesetzte Dauer verkürzen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn Sie privatinsolvent sind, die Dauer des Verfahrens zu verkürzen:

  • Zahlung der kompletten Schulden sowie Verfahrenskosten: Erben Sie beispielsweise eine höhere Geldsumme, wird dieses verwendet, um die offenen Schulden und anfallenden Verfahrenskosten zu begleichen.
  • Insolvenzplan: Sie können die für die Privatinsolvenz angesetzte Dauer verkürzen, wenn Sie einen Insolvenzplan aufstellen. Dabei stellen Sie einen Plan auf, in welchem Sie den Gläubigern mitteilen, wie Sie Ihre Schulden regulieren wollen. Dabei müssen Sie eine Summe anbieten, die höher ist als der Betrag, den die Gläubiger im Rahmen der Insolvenz erhalten würden. Das Geld dafür wird in der Regel von Dritten zur Verfügung gestellt.

Schritt für Schritt durch die Privatinsolvenz: Ablauf und Dauer im Überblick

Eine Privatinsolvenz durchläuft unterschiedliche Phasen. Wir erklären, wie lange diese jeweils dauern:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor Sie die private Insolvenz anmelden können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Für die Vorbereitung, Verhandlungen sowie das Ausstellen der Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Schuldenvergleich müssen Sie in einfachen Fällen mit etwa zwei bis vier Monaten rechnen. Ob ein Schuldenvergleich für Sie erfolgreich sein kann, erfahren Sie bei der kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung von schuldenanalyse-kostenlos.de.
  • Antragstellung: Wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen, beträgt die Dauer bis zur Eröffnung des Verfahrens meist etwa ein bis drei Monate.
  • Gerichtliches Verfahren: Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren? Die Dauer ist nicht genau festgelegt. Zu den Einflussfaktoren zählt unter anderem auch die Auslastung des Gerichts. In der Regel ist jedoch ein Zeitraum von etwa sechs bis zwölf Monaten zu erwarten.
  • Wohlverhaltensphase: Zeitgleich mit dem gerichtlichen Verfahren der Privatinsolvenz beginnt die Wohlverhaltensphase. Die Dauer beträgt drei Jahre.
  • Restschuldbefreiung: Die private Insolvenz endet nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung.
Die Privatinsolvenz sorgt dafür, dass sich Ihr SCHUFA-Score verschlechtert. Wann können Sie wieder mit einer Besserung nach der Privatinsolvenz rechnen? Die Dauer, bis die SCHUFA den Eintrag über die Restschuldbefreiung löscht, beträgt sechs Monate.

Alte Regelung zur Privatinsolvenz: Längere Dauer vor 2020

Im Jahr 2020 kam es zu einer wichtigen Reform des deutschen Insolvenzrechts. Nötig wurde diese, weil europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden mussten. Diese sahen vor, dass insolvente Schuldner schneller wieder am wirtschaftlichen Leben teilhaben können sollten.

Für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 angemeldet wurden, galt Folgendes: Bei der Privatinsolvenz umfasste die Dauer 6 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen war jedoch eine Verkürzung der Privatinsolvenz möglich:

  • Sofortiges Ende der Privatinsolvenz: Der Insolvenzschuldner konnte einen Antrag auf sofortiges Ende der Insolvenz stellen, wenn er die Verfahrenskosten sowie alle offenen Schulden beglichen hatte.
  • Verkürzung auf drei Jahre: Bei der Privatinsolvenz betrug die Dauer 3 Jahre, wenn der Insolvenzschuldner die Kosten des Verfahrens sowie 35 Prozent der offenen Schulden abbezahlt hatte.
  • Verkürzung auf fünf Jahre: Die private Insolvenz endete auf Antrag nach fünf Jahren, wenn der Insolvenzschuldner die kompletten Kosten des Verfahrens beglichen hatte.

Beachten Sie: Für Privatinsolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gab es eine Übergangsregelung. Hier lag die Dauer der Wohlverhaltensphase je nach Antragsdatum bei zwischen fünf Jahren und sieben Monaten sowie vier Jahren und zehn Monaten.

Bei der Privatinsolvenz beträgt die Dauer keine 7 Jahre. Das war weder nach der alten noch nach der neuen Regelung der Fall.

Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)