Bußgeld statt Fahrverbot: Was sind die rechtlichen Grundlagen
Ein Fahrverbot ist für viele Betroffene eine erhebliche Belastung, insbesondere wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht. Viele Autofahrer suchen daher nach Möglichkeiten, das Fahrverbot umgehen bzw. umwandeln zu können. Sie hoffen zum Beispiel auf ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot. In bestimmten Ausnahmefällen ist dies sogar möglich. Aber handelt es sich dann um ein Freikaufen vom Fahrverbot? Und was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung und wann kann man ein Fahrverbot umwandeln?
Umgangssprachlich wird bei einem Bußgeld oft auch von einer Geldstrafe gesprochen. Das ist allerdings falsch, denn Geldstrafen werden bei Straftaten verhängt, Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten. Allerdings ist ein Fahrverbot auch als Nebenstrafe bei Straftaten möglich. So zum Beispiel bei Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer.
Kann man dann 1 bis 3 Monate Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln? In der Regel ist das eher nicht möglich, denn das Fahrverbot wird zusätzlich zu einer etwaigen Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Sollten besondere Umstände einen Härtefall darstellen, kann ein Anwalt eventuell eine Umwandlung erreichen. In der Praxis erfolgt das jedoch sehr selten und ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Bei Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es etwas einfacher, ein Fahrverbot umwandeln zu lassen. In eine Geldbuße zu übertragen, ist dann allerdings ebenfalls mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Wie viel Bußgeld wird statt dem Fahrverbot dann fällig?
Die gesetzliche Grundlage bildet hier unter anderem § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). In diesem heißt es wie folgt:
„Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.“
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Wann kann man ein Fahrverbot in Geldstrafe oder Bußgeld umwandeln?
Um ein Bußgeld erhöhen zu können, statt ein Fahrverbot zu erhalten, muss immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden. Wie gesetzlich bestimmt, handelt es sich um Ausnahmen. Diese können beispielsweise vorliegen, wenn:
- ein Fahrverbot eine Existenzgefährdung bedeutet
- ein Fahrverbot die Versorgung bzw. Pflege von Angehörigen erschwert oder verhindert
Der Härtefall ist immer zu begründen und ausreichend darzulegen. In der Regel sollte das schon beim Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid erfolgen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich rechtlich beraten zu lassen. Unsere Anwälte unterstützen beim Einspruch und der Begründung für die Umwandlung eines Fahrverbots.
Ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot ist zudem auch nur dann möglich, wenn es sich um Ersttäter handelt. Das bedeutet, Fahrer haben in den letzten zwei Jahren keine Ordnungswidrigkeit begangen, die ein Fahrverbot zur Folge hatte. Der Verstoß darf außerdem nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz zurückzuführen sein.
Darüber hinaus ist es auch eher selten, dass Fahrverbote über einen Monat umgewandelt werden. Auch spielt die Schwere des Verstoßes eine Rolle, ob Behörden oder Gericht ein erhöhtes Bußgeld statt dem Fahrverbot akzeptieren.
Ein Fahrverbot umwandeln zu lassen, ist unter folgen Umständen eher unwahrscheinlich:
- bei Alkohol- oder Drogenverstößen
- bei Wiederholungstätern
- bei einer bestimmten Anzahl an Punkten in Flensburg
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Kann man sich vom Fahrverbot „freikaufen“?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist der Gedanke an ein Freikaufen. Ein pauschales „Freikaufen bei einem Fahrverbot“ gibt es nicht. Denn wie beschrieben, ist es nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, ein Fahrverbot umwandeln zu lassen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.
Es ist dann unerheblich, ob Betroffene eine Umwandlung mit bestimmten Geldsummen anbieten. Einzig der Umstand des Einzelfalls und die Begründung eines Härtefalls spielen eine Rolle.
Fahrverbot umwandeln: Welche Kosten fallen an?
Sie wollen ein Fahrverbot in ein Bußgeld / Geldstrafe umwandeln? Wie teuer ist das eigentlich? Es gibt keinen gesetzlich definierten Betrag, der statt dem Fahrverbot zu zahlen ist. Daher ist es durchaus möglich, dass ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot fällig wird.
Wer also beispielsweise 200 Euro zahlen sollte, zahlt nun 400 Euro. Hinzu kommen die Anwaltskosten für das Verfahren sowie mögliche Gerichtsgebühren.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
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