Mit dem Auto fahren trotz Fahrverbot: Das müssen Sie wissen!
Ein Fahrverbot wird als zusätzliche Sanktion verhängt und kann zwischen einem und drei Monaten betragen. Wie lange Verkehrssünder den Führerschein abgeben müssen, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und ist im Bußgeldkatalog festgehalten. Aber was passiert, wenn man trotz Fahrverbot trotzdem fährt? Dürfen Sie ein E-Bike oder E-Scooter fahren trotz einem Fahrverbot? Kann man trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren und ein Fahrverbot umgehen? Darauf gehen wir im folgenden Ratgeber näher ein.
Ein Fahrverbot kann zudem auch einen medizinischen Anlass haben. Liegt ein ärztliches Verbot vor, ist für den Zeitraum des Bestehens ein Führen von Kraftfahrzeugen verboten. Anders als beim Fahrverbot als Nebenstrafe, wird hier kein Termin zur Abgabe des Führerscheins genannt. Der Arzt kann aber die Fahrerlaubnisbehörde über seine Einschätzung informieren.
Müssen Sie den Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgeben, dürfen Sie nicht mehr mit dem Auto oder Motorrad fahren. Tun Sie es dennoch, machen Sie sich gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Und das gilt für jegliche Fahrt, die in diesem Zeitraum stattfindet. Trotz Fahrverbot zur Arbeit zu fahren ist ebenso untersagt, wie das Fahren der Kinder zur Schule.
Bedeutet ein Fahrverbot eine akute Existenzgefährdung, kann möglicherweise eine Härtefallregelung greifen. Dafür sind die Bestimmungen jedoch sehr eng gefasst. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt. Unsere Anwälte beraten Sie diesbezüglich und können beim weiteren Vorgehen unterstützen.
Und was gilt für das Fahren trotz Fahrverbot in einem Notfall? Es bleibt auch dann eine Straftat. Allerdings kann das Strafmaß gemindert werden oder eine Straffreiheit bestehen, wenn nach § 34 Strafgesetzbuch ein „Rechtfertigender Notstand“ besteht. Das ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Folgen vom Fahren trotz bestehendem Fahrverbot
Die möglichen Strafen für das Fahren trotz einem Fahrverbot sind im StVG unter Paragraph 21 definiert. Für das Fahren trotz Fahrverbot gilt laut Gesetz also Folgendes:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […]“
Gilt das Fahren trotz Fahrverbot nach Paragraph 21 StVG als fahrlässig, kann sich das mögliche Strafmaß verringern. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich. Oder es wird eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verhängt. Dennoch ist eine pauschale Antwort auf die Frage „Wie hoch ist die Geldstrafe bei einem Fahren trotz Fahrverbot?“ eher nicht möglich. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Eventuell können Sie auf ein milderes Strafmaß hoffen, wenn Sie das Fahren trotz Fahrverbot als Ersttäter begehen. Garantiert ist dies jedoch nicht.
Achtung: Auch beim Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot liegt eine Straftat vor.
Eine weitere Folge vom Fahren trotz Fahrverbot sind Punkte in Flensburg. Da es sich um eine verkehrsrechtliche Straftat handelt, werden drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Darüber hinaus kann es sein, dass für das Fahren trotz Fahrverbot eine MPU angeordnet wird.
Werden Sie beim Fahren trotz Fahrverbot in der Probezeit erwischt, ist das ein schwerwiegender A-Verstoß. Das hat neben der Strafe auch zur Folge, dass sich die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Es ist dann aber auch möglich, dass die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird, da die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs angezweifelt wird.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Fahrrad, E-Scooter, Roller fahren trotz Fahrverbot: Das gilt!
Darf man trotz Fahrverbot E-Scooter fahren? Das kommt auf das Fahrverbot an und ob nur bestimmte fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge einbezogen sind oder alle Kraftfahrzeuge. Es ist also möglich, dass ein laut Bußgeldkatalog verhängtes Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge. Das bedeutet auch, dass E-Scooter, Mofas, Roller und S-Pedelecs tabu sind, solange das Fahrverbot gilt.
Mit dem Fahrrad zu fahren, ist trotz Fahrverbot in der Regel jedoch möglich, da es sich nicht um ein Kraftfahrzeug handelt.
Trotz Fahrverbot im Ausland fahren: Achtung vor Strafen!
Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot kann auch im Ausland zu Problemen führen. Je nach lokaler Gesetzeslage handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder ebenfalls um eine Straftat. Hohe Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen sind nicht selten.
Werden Sie im Ausland kontrolliert und haben keinen Führerschein dabei, da dieser sich in Verwahrung befindet, können die örtlichen Behörden durchaus nachfragen, was der Grund dafür ist. Im schlimmsten Fall ist dann ein Strafverfahren im Ausland anhängig.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)