Kann man den Anhörungsbogen einfach ignorieren?
Bußgeldstellen verschicken nicht nur Bußgeldbescheide, sondern in bestimmten Situationen auch sogenannte Anhörungsbögen. Diesen erhalten Sie in der Regel, wenn die Behörde Sie als Halter des Fahrzeugs auch als mutmaßlichen Fahrer verdächtigt.
Besteht hierbei die Option, dass Sie den Anhörungsbogen einfach nicht ausfüllen oder müssen Sie darauf reagieren? Nach § 111 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind Sie dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu Ihrer Identität zu machen.
Stimmen die auf dem Behördenbogen aufgedruckten Daten (wie Name, aktuelle Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) bereits, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen und das Formular auch nicht an die Bußgeldstelle zurückschicken. Sind die Daten jedoch fehlerhaft oder Sie sind umgezogen, sind Sie zwingend zur Korrektur verpflichtet.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Rechte & Pflichten im Überblick
Haben Sie beispielsweise einen Rotlichtverstoß begangen oder sind zu schnell gefahren? Den Anhörungsbogen zu ignorieren mag sich in einem solchen Fall verlockend anhören. Doch was müssen Sie hierbei beachten?
Wie wir bereits erwähnt haben, sind Sie dazu verpflichtet, fehlerhafte oder veraltete Daten zu Ihrer Person zu korrigieren. Zusätzlich ist Folgendes zu beachten: In Deutschland gilt im Rechtssystem der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Sie haben das Recht zu schweigen, wenn es um den Tathergang oder die Frage geht, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gesteuert hat.
Sonderfall: Nach dem Blitzer den Anhörungsbogen ignorieren?
Sollten Sie den Anhörungsbogen nach einem Blitzer ausfüllen oder nicht? Hierzu müssen wir zunächst Grundsätzliches klären: In Deutschland gilt strikt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, nur die Person, die das Auto tatsächlich gesteuert hat, darf auch mit Sanktionen belegt werden.
Wenn das Beweisfoto sehr unscharf ist oder das Gesicht des Fahrers durch eine heruntergeklappte Sonnenblende, einen großen Schal oder eine große Sonnenbrille stark verdeckt wird, haben Behörden oft große Schwierigkeiten, den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren.
Wenn Sie in so einer Situation nach dem Blitzer den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, wird die Behörde entsprechende Ermittlungen durchführen. Aber auch hier gilt: Stimmen die persönlichen Daten im Kopffeld des Dokuments, dürfen Sie den Anhörungsbogen ignorieren.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ignorieren?
Entscheiden Sie sich dazu, dass Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, nimmt das Verwaltungsverfahren in der Regel seinen ganz normalen Lauf. Die Behörde wertet Ihr Schweigen nicht als Zustimmung zum Tatvorwurf, aber auch nicht als Ablehnung.
Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass Sie den Verstoß begangen haben, wird nach Ablauf der Äußerungsfrist der reguläre Bußgeldbescheid erlassen. Anders verhält es sich, wenn die Behörde Sie nicht als Fahrer sieht. Kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, weil Sie als Halter schweigen, wird sie weitere Ermittlungen anstellen.
Die Polizei könnte an Ihrer Haustür klingeln, Nachbarn befragen oder einen Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt durchführen. Schlägt die Ermittlung des wahren Fahrers am Ende komplett fehl, kann dem Fahrzeughalter als Konsequenz die bereits erwähnte kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage drohen.
Anhörungsbogen ignorieren: Wie die Verjährung damit zusammenhängt
Oft spekulieren Autofahrer darauf, durch reines Nichtstun Zeit zu gewinnen. Die Hoffnung dahinter: Wenn sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, tritt vielleicht die Verjährung ein. Bei diesem Thema gibt es jedoch eine entscheidende rechtliche Neuerung zu beachten, die dieses Vorhaben erschwert.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 26 Abs. 3 StVG einheitlich sechs Monate (zuvor waren es lediglich drei Monate). Hinzu kommt: Durch die bloße behördliche Anordnung, Ihnen einen Anhörungsbogen zuzusenden, wird diese Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn zu laufen.
Die Bußgeldstelle hat ab dem Tag der Anordnung also weitere volle sechs Monate Zeit, um den Vorfall aufzuklären und einen Bußgeldbescheid auszustellen. Das schlichte Aussitzen und Hoffen auf schnelle Verjährung funktioniert durch diese deutlich verlängerte Frist also nur noch selten.
Im Video: Erfahren Sie das Wichtigste rund um den Anhörungsbogen
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
Kostenlose ErsteinschätzungBildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild)