Sie könnten sich zum neuen Schrecken der Autofahrer:innen entwickeln: Handy-Blitzer. Erste Testläufe werden hierzulande seit Anfang Juni durchgeführt und Bußgelder erhoben. Datenschützer:innen schlagen Alarm. Sind die Bußgeldbescheide damit hinfällig?

Künstliche Intelligenz im Einsatz gegen Handy-Sünder

Schon bei einer Geschwindigkeit von gerade einmal 50 km/h legen Autofahrer:innen beim Blick aufs Handy eine Strecke von ca. 15 Metern zurück. 15 Meter, auf denen der Blindflug zu einem Verkehrsunfall führen kann. Nicht umsonst wurden in der Vergangenheit die Strafen für die Handy-Nutzung am Steuer stetig erhöht – die Unfallzahlen geben allen Anlass dazu. Dennoch: Viele Autofahrer:innen juckt das nicht.

Die Antwort darauf lautet jetzt deshalb: Handy-Blitzer, sogenannte MONOcams. In den Niederlanden seit Ende 2020 im Einsatz, soll die von Künstlicher Intelligenz (KI) gesteuerte Technologie nun auch in Deutschland Verkehrssünder:innen, die von ihrem Smartphone nicht lassen können, überführen.

Hinweis: Funktionsweise der Kamera-Technik
MONOcams sind mit einem speziellen Kamera-System ausgestattet, das über eine Handy-Erkennung verfügt. Nachdem das Fahrzeuginnere aufgenommen wurde, erkennt eine KI, ob der oder die Fahrer:in einen Gegenstand in der Hand hält. Anschließend werden verdächtige Aufnahmen von Polizeibeamten gesichtet.

Datenschützer bewerten schnelle Bußgelderhebung kritisch

Erste Testläufe sind hierzulande Anfang Juni in Rheinland-Pfalz gestartet. Dabei hat es den Anschein, als könne es den Behörden auch mit der Erhebung von Bußgeldern nicht schnell genug gehen – Bescheide wurden bereits verschickt.

Das ruft Datenschützer:innen auf den Plan. Immerhin werden durch die MONOcams sämtliche Fahrzeuge überwacht, Kennzeichen und Fahrer:innen aufgenommen. Somit würden auch zahlreiche Daten grundlos erhoben – eben von denjenigen, denen kein Fehlverhalten zur Last zu legen ist. Und das bedarf einer speziellen gesetzlichen Grundlage.

Die Tatsache, dass eine Speicherung erst mit Erkennung eines Handys oder für die Handynutzung typische Handhaltung erfolgt, ändere daran nichts.

Bußgeldbescheid erhalten? Wir raten zu Einspruch

Wie eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums durchblicken ließ, ist die Thematik der fehlenden Rechtsgrundlage nicht unbekannt – wird aber mindestens für die Dauer der Testphase von sechs Monaten in Kauf genommen. Danach, so die Sprecherin, bedürfe es einer speziellen gesetzlichen Grundlage.

Dennoch: Die anlasslose Überwachung des gesamten Verkehrs dürfte gegen das Grundgesetz verstoßen. Deshalb sollten Sie gegen einen Bußgeldbescheid, der auf der Aufnahme einer MONOcam beruht, Einspruch einlegen.