Wann wird eine Privatinsolvenz abgelehnt?
Die Privatinsolvenz bietet Verbrauchern die Chance auf eine vollständige Entschuldung – mithilfe der gerichtlich erteilten Restschuldbefreiung. Doch wann ist ein Privatinsolvenz nicht möglich?
Sie können die Verbraucherinsolvenz in zwei Fällen nicht durchlaufen:
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz nicht
- Verfahren wird mangels Masse abgewiesen
Wenden Sie sich rechtzeitig an einem Anwalt oder eine Schuldnerberatung, um herauszufinden, ob eine Privatinsolvenz in Ihrem Fall möglich und der richtige Weg ist.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.
Privatinsolvenz nicht möglich wegen fehlender Voraussetzungen
In folgenden Fällen ist keine Privatinsolvenz möglich, weil Sie die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung nicht erfüllen:
- Selbstständigkeit: Wenn Sie freiberuflich oder selbstständig sind bzw. waren, müssen Sie die Regelinsolvenz beantragen. Eine Privatinsolvenz ist nur für ehemalige Selbstständige möglich, wenn es höchstens 19 Gläubiger gibt und keine offenen Gehalts- oder Sozialversicherungsforderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen.
- Keine (drohende) Zahlungsunfähigkeit: Eine Privatinsolvenz ist nicht möglich, wenn Sie zwar verschuldet, aber noch in der Lage sind, (auch künftig) Ihre fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Frühestens, wenn Sie zahlungsunfähig zu werden drohen, dürfen Sie einen Insolvenzantrag stellen.
- Fehlender außergerichtlicher Einigungsversuch: Mit Ihrem Insolvenzantrag müssen Sie eine Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Vergleich beim Insolvenzgericht. Solange Sie nicht nachweislich versucht haben, sich mit Ihren Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen, können Sie auch keine Privatinsolvenz beantragen.
Wann keine Privatinsolvenz möglich ist: Problem der Verfahrenskosten
Sie als Schuldner müssen die Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz selbst bezahlen. Reicht Ihr Vermögen, die sogenannte Insolvenzmasse, nicht aus, ist eine Privatinsolvenz nicht möglich, denn das Insolvenzgericht wird das Verfahren mangels Masse abweisen.
Das können Sie nur verhindern, indem Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen. Allerdings wird das Insolvenzgericht Ihnen nur dann diese Stundung gewähren, wenn …
- Sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben,
- Ihr aktuelles Einkommen und Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten der Privatinsolvenz zu decken – ggf. muss Ihr Ehegatte die Verfahrenskosten vorstrecken und
- keine Gründe für eine Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen, beispielsweise eine rechtskräftige Verurteilung wegen Bankrotts
Wann ist eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nicht möglich?
Wenn Sie bereits eine Privatinsolvenz durchlaufen haben, wird ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung wird abgelehnt, wenn Sie die Sperrfristen nicht einhalten. Diese beträgt:
- 11 Jahre, wenn Ihnen das Gericht bereits eine Restschuldbefreiung erteilt hat
- 5 Jahre, wenn Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat (z. B. Bankrott) versagt hat
- 3 Jahre, wenn das Gericht Ihnen Restschuldbefreiung wegen einer Obliegenheitsverletzung versagt hat, etwa weil Sie im Insolvenzantrag bzw. den damit einzureichenden Verzeichnissen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben
Unsere Experten prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Ausweg aus den Schulden.
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