Welche Voraussetzungen braucht man für eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz dürfen nur natürliche Personen beantragen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören beispielsweise Angestellte, Beamte, Studenten, arbeitslose Menschen und Empfänger von Sozialleistungen sowie Rentner.

Ehemalige Selbstständige dürfen ausnahmsweise Privatinsolvenz anmelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben höchstens 19 Gläubiger und
  • es existieren keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise offene Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der ehemals selbstständig tätige Schuldner Regelinsolvenz beantragen.

Privatinsolvenz: Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung

Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren nur unter folgenden Bedingungen:

  1. Vollständiger Insolvenzantrag: Die Privatinsolvenz muss beim Insolvenzgericht beantragt werden. Dafür ist der amtliche Vordruck für das Verbraucherinsolvenzverfahren zu verwenden.
  2. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, sodass er seine fälligen Rechnungen und Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bezahlen kann. Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit genügt als Insolvenzgrund.
  3. Gescheiterter Einigungsversuch mit den Gläubigern: Eine wichtige Voraussetzung für die Privatinsolvenz ist, dass der Schuldner erfolglos versucht hat, mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich über die Schuldentilgung zu erzielen. Für diesen Versuch erstellt er gemeinsam mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan – einen Vorschlag zur Schuldenregulierung – und verhandelt auf dieser Grundlage mit allen Gläubigern. Über das Scheitern stellt die Schuldnerberatung oder der Anwalt eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese ist für den Insolvenzantrag zwingend erforderlich.
  4. ggf. Antrag auf Verfahrenskostenstundung: Wer nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten sofort zu begleichen, sollte beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen, um zu vermeiden, dass das Verfahren mangels Masse abgewiesen wird.

Welche Unterlagen werden für den Insolvenzantrag benötigt?

Für die Beantragung der Privatinsolvenz müssen verschiedene Dokumente beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Vermögensverzeichnis
  • Vermögensübersicht
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

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