Was ist ein Strafzettel?
Dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Verwarn- und Bußgelder drohen, sollte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein. Einigen ist jedoch nicht bewusst, dass inm Verkehrsrecht zwischen Strafzettel und Bußgeldbescheid ein Unterschied besteht. Im Nachfolgenden Ratgeber erläutern wir, was ein Strafzettel juristisch gesehen ist, wann aus diesem ein Bußgeldbescheid wird und ob Sie einen Strafzettel anfechten können.
Umgangssprachlich wird ein Strafzettel Knöllchen genannt. Und die meisten assoziieren damit den Zettel, der unter dem Scheibenwischer klemmt. Das ist jedoch nur eine Variante wie Verkehrssünder einen solchen erhalten können. Auch die Zustellung per Post ist möglich. Und in der Regel wird ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer dann auch nochmals per Post verschickt.
Durch einen Strafzettel wird eine Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausgesprochen. Es handelt sich in der Regel um kleinere Verstöße. So ist ein Strafzettel beim Parken eher wahrscheinlich als bei anderen Verstößen.
Aber auch bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen können Knöllchen möglich sein. Eine Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit ist außerorts beispielsweise bei Überschreitungen zwischen 10 und 15 km/h möglich. Hier fallen Verwarngelder zwischen 20 und 40 Euro an.
Innerorts ist ein Strafzettel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls bis 15 km/h zu viel möglich. Die Verwarngelder liegen zwischen 30 und 50 Euro.
Darüber hinaus können weitere kleinere Verstöße einen Strafzettel bedeuten.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Strafzettel fürs Falschparken
Ein Knöllchen kann beim Falschparken aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden. So zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug an Stellen parken, an denen es generell oder durch Verkehrszeichen untersagt ist. Liegen die Verwarngelder für den Parkverstoß unter 55 Euro, folgt ein Knöllchen. Möglich ist ein Strafzettel auch beim Parken ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe, wenn dies vorgeschrieben ist.
Sie sollten jedoch beachten, dass kein rechtlicher Anspruch auf einen Strafzettel besteht. Es handelt sich um eine Entscheidung der Behörde, um ein Bußgeldverfahren zu umgehen. Ein Strafzettel ist also eine Ermessenssache.
Achtung auch auf einem Privatparkplatz: Ein Strafzettel im eigentlichen Sinne ist das nicht. Hier handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die durch den Parkplatzbetreiber ausgesprochen wird. Es gelten andere Regelungen als beim Strafzettel durch das Ordnungsamt oder die Polizei.
Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel kommt?
Steckt das Knöllchen nicht hinter dem Scheibenwischer, kann es, wie erwähnt, auch per Post zugestellt werden. Und wie lange dauert es, bis der Strafzettel vom Blitzer kommt? Wie viel später darf ein Strafzettel kommen?
Wie beim Bußgeldbescheid gibt es auch beim Strafzettel bestimmte Fristen. So muss das Knöllchen auch innerhalb einer bestimmten Zeit beim Verkehrssünder ankommen. Wann das genau der Fall ist, kann pauschal schwer bestimmt werden. Das hängt in der Regel auch immer vom Arbeitsaufkommen in der jeweiligen Behörde ab. Der Strafzettel kann wenige Tage danach im Briefkasten liegen oder erst einige Wochen später beim Fahrer eingehen.
Wichtig ist, dass auch beim Strafzettel eine Verjährung greift. Die Behörde hat also nur einen bestimmten Zeitraum, um den Verstoß zu verfolgen. Die Zustellung muss innerhalb der Verjährungsfrist nach § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfolgen. Diese beträgt sechs Monate. Verstreicht sie, kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden. Üblich ist eine durchschnittliche Zustelldauer von zwei Wochen.
Für die Zahlung des Verwarngeldes haben Sie dann eine Woche Zeit. Erhalten Sie vor Ort das Knöllchen, können Sie sofort zahlen, sofern Sie diesem nicht widersprechen möchten.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Strafzettel nicht bezahlt: Was passiert dann?
Was passiert eigentlich, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt? Setzen Betroffene beim Knöllchen auf die Verjährung, hat das mitunter recht teure Folgen. Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, wird ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Dann kommen beim Knöllchen weitere Kosten auf Sie zu. Denn der Strafzettel wird dann zum Bußgeldbescheid, was Gebühren zur Folge hat.
Zum eigentlichen Verwarngeld kommen Bearbeitungsgebühren und eine Versandpauschale hinzu, so dass der Betrag um 28,50 Euro ansteigt. So kann sich beispielsweise die Summe bei einem Strafzettel über 10 Euro dann auf 38,50 Euro erhöhen.
Was gilt, wenn der Strafzettel verloren geht?
Muss ein Strafzettel am Auto sein? Sie haben den Strafzettel verloren? Wo können Sie anrufen? Wie erwähnt, wird ein Knöllchen auch per Post zugestellt.
Geht also ein Strafzettel vom Scheibenwischer verloren, entweder durch Fremdeinwirkung oder durch Unachtsamkeit, sollten Sie auf die Post warten. Verlieren Sie jedoch die zugestellte Variante, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das sind in der Regel die örtliche Bußgeldstelle oder auch das Ordnungsamt. Geben Sie dann immer das Kfz-Kennzeichen und Ihren Namen an.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Strafzettel: Ist ein Einspruch möglich?
Anders als beim Bußgeldbescheid ist ein Einspruch gegen einen Strafzettel nicht möglich. Da kein rechtlicher Anspruch auf einen Strafzettel besteht, können Sie diesen auch nicht anfechten. Möchten Sie die Summe nicht zahlen, müssen Sie dann auf das Bußgeldverfahren warten. Gegen den Bescheid können Sie dann Einspruch einlegen.
Wie beschrieben fallen dann beim Strafzettel weitere Kosten an, wenn der Einspruch nicht erfolgreich verläuft. Betroffene sollten sich daher gut überlegen, was in ihrem Fall die beste Vorgehensweise ist. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, eine Entscheidung zu treffen.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
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