Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen
In der Spielstraße geblitzt: Bußgeldkatalog
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich nicht eingehalten | 15 € | ||
| Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts im verkehrsberuhigten Bereich um … | |||
| maximal 10 km/h | 30 € | ||
| 11 - 15 km/h | 50 € | ||
| 16 - 20 km/h | 70 € | ||
| 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | |
| 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | |
| 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 M |
| 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 M |
| 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 M |
| 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 M |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 M |
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Spielstraße
Bei der Frage nach der in der Spielstraße erlaubten Geschwindigkeit sind zwei verschiedene Bereiche zu unterscheiden:
- Echte Spielstraße: Sie ist gekennzeichnet mit dem runden, rot-weißen Verbotsschild – kombiniert mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein ballspielendes Kind abgebildet ist (Verkehrszeichen 250 plus Zusatzzeichen 1010-10). Hier dürfen weder Kraftfahrzeuge noch Radfahrer fahren. Dieser Bereich ist Fußgängern und spielenden Kindern vorbehalten.
- Verkehrsberuhigter Bereich: Sie erkennen ihn an dem rechteckigen, blau-weißen Schild, auf dem spielende Kindern abgebildet sind (Zeichen 325.1). Dieser Bereich wird umgangssprachlich oft ebenfalls als (unechte) Spielstraße bezeichnet. Fußgänger und Fahrzeuge sind hier gleichberechtigt. Kinder dürfen auf der Straße spielen und Fußgänger gesamte Straße benutzen, sodass Fahrzeuge gegebenenfalls warten müssen.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Verkehrsberuhigter Bereich: Zulässige Geschwindigkeit
Die zulässige Geschwindigkeit in der „unechten“ Spielstraße beträgt laut Anlage 3 Abschnitt 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schrittgeschwindigkeit. Das gilt sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer.
Was das genau bedeutet, geht aus der StVO allerdings nicht hervor, sodass im Streitfall die Gerichte gefragt sind. Und die definieren diesen Begriff teilweise sehr unterschiedlich – irgendwo zwischen 5 und 10 km/h.
Diese unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte können zu unterschiedlich hohen Sanktionen führen, wenn Sie als Autofahrer in der „unechten“ Spielstraße mit 20 km/h geblitzt wurden:
- Denn wenn man davon ausgeht, dass Sie höchstens 7 km/h schnell fahren dürfen, dann beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung 13 km/h, sodass Sie 50 € Bußgeld zahlen müssten.
- Sieht das Gericht aber 10 km/h als angemessene Schrittgeschwindigkeit an, so müssten Sie nur 30 € zahlen.
Noch deutlicher wird es, wenn Sie in der Spielstraße mit einer Geschwindigkeit von 38 km/h geblitzt wurden:
- Vertritt das Gericht die Auffassung, dass im verkehrsberuhigten Bereich nur 7 km/h erlaubt sind, so hätte der Fahrer das Tempolimit in der Spielstraße um 31 km/h überschritten, sodass der Fahrer 260 € als Geldbuße bezahlen und ein einmonatiges Fahrverbot antreten müsste.
- Geht das Gericht aber davon aus, dass in der Spielstraße 10 km/h zulässig sind, läge eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h vor. In diesem Fall liegt das Bußgeld bei nur 180 €. Das Fahrverbot bliebe aber bestehen.
In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 28.11.2019, Az.: 1 RBs 220/19) wie folgt entschieden:
Die unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte dürfen nicht zulasten von Autofahrern gehen. Deshalb kann einem Fahrer grundsätzlich erst dann ein Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit vorgeworfen werden, wenn er schneller als 10 km/h gefahren ist. Das gilt jedenfalls so lange, bis der Bundesgerichtshof die Frage verbindlich entscheidet oder der Gesetzgeber den Begriff der Schrittgeschwindigkeit eindeutig festlegt.
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