Verjährung von Schulden im Video erklärt

In diesem Video erklären wir das Wichtigste zur Verjährung von Schulden.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.

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Können Schulden überhaupt verjähren?

Grundsätzlich unterliegen alle Schulden der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist müssen Sie als Schuldner nicht mehr bezahlen – der Gläubiger kommt zu spät.

Die verjährte Forderung bleibt weiterhin bestehen. Sie erlischt also nicht. Der Gläubiger kann sie aber gerichtlich nicht mehr gegen den Willen des Schuldners durchsetzen. Sprich: Nach Ablauf der Verjährungsfrist dürfen Sie als Schuldner die Bezahlung Ihrer Schulden verweigern. Die Verjährung tritt aber nicht automatisch ein. Vielmehr müssen Sie sich gegenüber Ihrem Gläubiger ausdrücklich auf Ihre Einrede der Verjährung berufen – und im Streitfall nachweisen, dass diese Verbindlichkeiten tatsächlich verjährt sind.

Außerdem müssen Sie die Verjährungsfrist selbst im Blick behalten. Denn wenn Sie zahlen, weil Sie nicht wissen, dass Ihre Schulden bereits verjährt sind, können Sie das Geld nicht wieder zurückfordern.

Bleiben Sie auf keinen Fall untätig, wenn Sie Ihre Schulden für verjährt halten. Sagen Sie Ihrem Gläubiger, dass seine Forderung verjährt ist und Sie die Zahlung deshalb verweigern. Ansonsten droht Ihnen unter anderem ein negativer SCHUFA-Eintrag.

Und wenn der Gläubiger Sie auf Zahlung verklagt, müssen Sie vor Gericht darlegen und nachweisen, dass die Verjährung Ihrer Schulden eingetreten ist. Anderenfalls gibt das Gericht Ihrem Gläubiger Recht und Sie müssen die verjährte Forderung trotzdem bezahlen.

Welche Schulden verjähren nicht? Normalerweise verjähren alle Schulden irgendwann. § 194 Abs. 2 Nr. 2 BGB enthält aber eine wichtige Ausnahme: Schulden, die auf einem nicht verjährbaren Verbrechen beruhen, unterliegen ebenfalls nicht der Verjährung. Das trifft insbesondere auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen Mordes zu.

Ab wann verjähren Schulden? Reguläre Verjährungsfrist

Laut § 195 BGB verjähren Schulden nach drei Jahren. Diese reguläre Verjährungsfrist gilt aber nur, sofern keine speziellen Vorschriften greifen. Sie ist zum Beispiel auf folgende Geldforderungen und Ansprüche anwendbar:

  • Bezahlung des Kaufpreises, Arbeitslohn oder der Vergütung aus einem Werkvertrag
  • Rückforderung der Mietkaution
  • Ausgleichszahlung nach einer Flugverspätung und ähnliche Fluggastrechte

Wann beginnt die reguläre Verjährungsfrist?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem

  • der Anspruch entstanden ist und
  • der Gläubiger davon wusste oder hätte wissen müssen.

Beispiel: Lena bestellt im November 2022 eine Couch für 1.800 € auf Rechnung. Als sie die Rechnung zwei Monate später – im Januar 2023 – erhält, überweist sie aufgrund einer Unachtsamkeit nur 800 €. Das Möbelhaus übersieht diesen Fehler und bemerkt erst ihn erst im Februar 2026.

Das ist zu spät, denn hinsichtlich der noch offenen 1.000 € Schulden ist bereits Verjährung eingetreten. Denn der Anspruch auf die Kaufpreiszahlung ist bereits 2022 entstanden, als Lena den Kaufvertrag mit dem Möbelhaus geschlossen hat. Deshalb beginnt die Verjährungsfrist auch zum Ende des Jahres 2022.

Dass das Möbelhaus die Rechnung erst im Januar 2023 stellt, ändert daran nichts. Denn die Rechnung ist normalerweise keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Geldforderung. Nur in bestimmten Ausnahmefällen wird die Forderung erst mit der Rechnungsstellung fällig. Das gilt beispielsweise für Arzt- und Architektenhonorare.

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Auf Kredit- oder Handyvertrag beruhende Schulden: Wann tritt Verjährung ein?

Auch Schulden aus Darlehens- und Handyverträgen verjähren nach drei Jahren. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist hier erst zum Ende des Jahres, in dem die einzelnen Raten bzw. Abschläge fällig werden.

Haben Sie z. B. mit der Bank vereinbart, dass Sie den Kredit innerhalb von 60 Monaten, also fünf Jahren, zurückzahlen, dann verjähren die im ersten Jahr fällig gewordenen Kreditraten erst zum Ende des vierten Jahres. Die Kreditraten, die Sie erst im zweiten Jahr bezahlen müssen, verjähren zum Ende des fünften Jahres.

Allerdings sollten Sie nicht damit rechnen, dass die Bank wirklich so lange warten. Sie kann den Kreditvertrag auch fristlos kündigen, wenn Sie nicht regelmäßig und pünktlich zahlen. Dann werden die restlichen Kreditschulden sofort fällig. Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten finden Sie in unserem Ratgeber „Schulden: Was tun?“

Bei welchen Forderungen und Schulden ist die Verjährung besonders geregelt? 

Es gibt im Privatrecht viele besondere Regelungen, sodass die Verjährung nicht nach drei Jahren, sondern früher oder später eintreten kann.

Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfrist in diesen besonderen Fällen oft zu einem anderen Zeitpunkt beginnt als die reguläre Verjährungsfrist.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Verjährungsfristen zusammengestellt:

  • Ersatzansprüche des Vermieter wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung: 6 Monate
  • Mängelansprüche bei einem Kaufvertrag: 2 Jahre
  • Gewährleistungsansprüche bei einem Werkvertrag, z. B. Dachdeckarbeiten: 2 Jahre
  • Mängelansprüche bei einem Immobilienkauf: 5 Jahre
  • Rechte an einer Immobilie: 10 Jahre
  • titulierte Forderungen, z. B. rechtskräftiges Urteil, Vollstreckungsbescheid): 30 Jahre
  • Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung: 30 Jahre
  • Herausgabeansprüche des Eigentümers: 30 Jahre

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Manchmal dauert es länger, bis die Schulden verjähren, weil die Verjährungsfrist unterbrochen wird oder sogar neu zu laufen beginnt. Juristen sprechen dann von einer Hemmung oder dem Neubeginn der Verjährung.

Ist die Verjährung gehemmt, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Die bereits vergangene Zeit bleibt aber erhalten. Nach dem Ende der Hemmung läuft die restliche Verjährungsfrist weiter.

Die Verjährung wird zum Beispiel gehemmt, wenn:

  • Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten
  • Ihr Gläubiger Klage einreicht
  • Sie mit Ihrem Gläubiger über die Schulden verhandeln

Die Verjährungsfrist beginnt sogar von vorn, wenn Sie die Schulden durch eine Teilzahlung, eine Sicherheitsleistung oder auf andere Weise anerkennen.

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Bildnachweise: Depositphotos.com/carloscastilla (Vorschaubild)