Wann haftet der Ehepartner für Schulden?

Auch wenn der gegenteilige Irrglaube weit verbreitet ist, muss ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen aufkommen. Vielmehr haftet jeder allein für seine Schulden.

Auch eine Heirat führt nicht automatisch dazu, dass Sie für die Schulden Ihres Ehegatten haften. Sie können vom Gläubiger nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner einen Vertrag abschließen oder wenn Sie eine Bürgschaft für ihn übernehmen.

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Bei Alltagsgeschäften und gemeinsamen Verträgen haften beide Ehepartner für die Schulden

  • Schließt ein Ehegatte ein Geschäft über kleinere, alltägliche Anschaffungen oder für den gemeinsamen Lebensbedarf ab, so werden beide Partner verpflichtet. Hierzu gehören alle Verträge, die für die jeweiligen wirtschaftlichen und ehelichen Lebensverhältnisse angemessen sind, wie beispielsweise der Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidung und Hausrat.
  • Auch Strom- und Telefonverträge und ähnliche Dauerschuldverhältnisse, die zu den Lebenshaltungskosten gehören, verpflichten den jeweils anderen Ehepartner. Das heißt, beide Partner haftet als Gesamtschuldner und können vom Gläubiger in voller Höhe zur Zahlung aufgefordert werden.
  • Eine solche gesamtschuldnerische Haftung besteht auch, wenn ein Ehepaar gemeinsam als eine Wohnung gemietet hat. Zieht ein Partner nach der Trennung aus, kann er den von beiden unterschriebenen Vertrag nicht allein kündigen – er bleibt weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet. Das Ehepaar kann den Vertrag nur gemeinsam kündigen.
  • Außerdem haften beide Ehepartner, wenn sie gemeinsam einen Kreditvertrag für ein Auto oder einen Immobilienkaufvertrag unterschreiben.
  • Und sie müssen auch dann für die Schulden von Ihrem Ehepartner aufkommen, wenn Sie eine Bürgschaft für ihn unterschrieben haben und er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Sie oder Ihr Ehepartner sind verschuldet? Dann lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema „Schulden: Was tun?„

Partner hat Schulden verheimlicht: Was tun?

Wenn Ihr Partner seine Schulden verschweigt, wirkt sich das meist negativ auf das Vertrauensverhältnis aus. Für Sie sind jetzt zwei Dinge wichtig: Ihr finanzieller Eigenschutz und die Frage, ob Sie Ihrem Partner noch vertrauen.

Sie können in diesem Fall Folgendes tun:

  1. Prüfen, ob es sich um gemeinsame Schulden handelt: Haben Sie beide den Vertrag unterschrieben, z. B. einen Kreditvertrag? Haben Sie für Ihren Partner irgendwann eine Bürgschaft unterschrieben? Führen Sie ein gemeinsames Bankkonto?
  2. Vollständige Offenlegung fordern: Bitten Sie Ihren Partner um vollständige Transparenz, um alle Unterlagen zu den besagten Schulden, Verträge, offene Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben etc.
  3. Nichts unterschreiben: Unterzeichnen Sie keine neuen Verträge, Kredite, Bürgschaften – vor allem nicht, solange Sie nicht genau wissen, worum es geht und wie die Schuldensituation genau aussieht.
  4. Eigene Finanzen sichern: Verwenden Sie getrennte Konten. Sorgen Sie vor allem dafür, dass Ihr Einkommen auf ein Konto fließt, das nur auf Ihren Namen läuft und auf das nur Sie zugreifen können.
  5. Schulden vom Ehepartner nicht einfach übernehmen: Wenn Ihr Partner überschuldet ist, kann er sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt bei der Schuldenregulierung unterstützen lassen.
  6. Gespräch suchen: Möglicherweise hat Ihr Partner seine Schulden aus Scham oder Angst verschwiegen. Sprechen Sie in Ruhe mit ihm über die Situation. Wenn Ihr Vertrauen sehr stark erschüttert ist, hilft evtl. eine Paartherapie.
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